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Höhere Zuzahlungen bei Arzneimitteln

Redaktion Heilpraxis.de
Verfasst von Redaktion Heilpraxis.de
1. Juli 2014
in News
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Ab heute werden neue Zuzahlungen von 5 bis 10 Euro bei etlichen Medikamenten fällig

01.07.2014

Gesetzlich versicherte Patienten erwartet künftig die Zuzahlung von fünf bis zehn Euro pro verordnetem Medikament, denn die Krankenkassen haben am 1. Juli ihre Erstattungshöchstbeträge für tausende Medikamente gesenkt und die pharmazeutischen Hersteller ihre Preise nicht im selben Maße reduziert, so die Mitteilung des Deutschen Apothekerverbandes (DAV).

Den Angaben des Deutschen Apothekerverbandes zufolge müssen Millionen gesetzlich versicherte Patienten mit entsprechenden Zuzahlungen beim Kauf von Arzneien rechnen. Denn „zuzahlungsbefreit sind Arzneimittel nur dann, wenn ihr Preis mindestens 30 Prozent unter dem jeweiligen Festbetrag liegt“, so die Mitteilung des DAV. Wird letzter gesenkt, fällt bei vielen Medikamenten die Befreiung weg. Aktuelle Berechnungen des DAV haben ergeben, „dass die Zahl der zuzahlungsbefreiten Medikamente um mehr als ein Drittel von 4.800 auf 3.000 gegenüber dem Vormonat“ sinkt. Bei den rund 33.000 Arzneimitteln, die einem Festbetrag unterliegen, falle die Zuzahlungsbefreiungsquote von fast 15 auf unter 10 Prozent.

Apotheken sind verpflichtet die Zuzahlungen einzufordern
Angesichts der drohenden Diskussionen um erforderliche Zuzahlungen beim Kauf von bislang zuzahlungsbefreiten Medikamente hat der Deutsche Apothekerverband in seiner aktuellen Pressemitteilung ausdrücklich darauf hingewiesen, dass „alle Apotheken gesetzlich verpflichtet sind, die Zuzahlungen für die gesetzlichen Krankenkassen von den Versicherten einzufordern und an die Kassen weiterzuleiten.“ Im Jahr 2013 hätten die Patientenzuzahlungen mit zwei Milliarden Euro einen neuen Höchststand zugunsten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erreicht, berichtet der DAV weiter. Durchschnittlich würden rechnerisch bei Abgabe von Medikamenten in den Apotheken Zuzahlungen in Höhe von 2,60 Euro pro Packung anfallen. Anhand des verwendeten Computerprogramms werde automatisch erkannt, „ob ein Präparat zuzahlungspflichtig oder -befreit ist.“

Zuzahlungen von minimal 5 Euro und maximal 10 Euro
Die Höhe der Zuzahlungen beläuft sich laut Angaben des Deutschen Apothekerverbandes bei rezeptpflichtigen Arzneimitteln auf zehn Prozent des Preises. „Mindestens müssen es 5 Euro, höchstens dürfen es 10 Euro sein“, berichtet der DAV weiter. Dabei sei die Zuzahlung begrenzt auf die tatsächlichen Kosten des Medikaments. „Nicht zu verwechseln mit den gesetzlichen Zuzahlungen sind dagegen Aufzahlungen oder Mehrkosten: Sie müssen vom Patienten zusätzlich entrichtet werden, wenn der Arzneimittelpreis über dem Festbetrag liegt“, so die Mitteilung des Verbandes. Hier könnten allerdings einzelne gesetzliche Krankenversicherungen „bei Arzneimitteln, über die sie Rabattverträge mit Herstellern abgeschlossen haben, einen Mehrkostenverzicht für ihre Versicherten aussprechen.“

Der Deutsche Apothekerverband macht in seiner aktuellen Pressemitteilung weiterhin deutlich, dass die Festbetragssenkungen auch für die Apotheken schmerzhafte Nebenwirkungen haben. Denn es entstehe Lagerwertverlust, „wenn Arzneimittel vor dem Stichtag zu einem höheren Preis vom Hersteller beschafft wurden, als sie danach mit der Krankenkasse abgerechnet werden können.“ (fp)

Bild: I-vista / pixelio.de

Autoren- und Quelleninformationen

Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.

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