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Irreführende Verkaufsanrufe im Namen der Berufsgenossenschaft

Sebastian Bertram
Verfasst von Sebastian Bertram
26. September 2018
in News
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BGW warnt vor irreführenden Verkaufsanrufen im Namen der Berufsgenossenschaft

Aus aktuellem Anlass rät die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) zur Vorsicht bei merkwürdigen Verkaufsanrufen im Namen einer „Abteilung Arbeitsschutz der Berufsgenossenschaft“. Ihr sind jüngst mehrere solche Telefonate aus Mitgliedsbetrieben gemeldet worden.

Die anrufende Person habe unter Bezugnahme auf einen angeblichen Brief und Hinweis auf angebliche Arbeitsschutzmängel versucht, Arbeitsschutzprodukte zu verkaufen und an betriebliche Kontodaten zu gelangen. Die BGW weist darauf hin, dass sie mit derartigen Anrufen nichts zu tun hat.

Medien kostenfrei bestellen

Weiter informiert die BGW, dass sie viele Medien zum Arbeitsschutz, die im Betrieb vorhanden sein müssen und oft kommerziell angeboten werden, kostenfrei an ihre Mitgliedsunternehmen abgibt. Dazu zählen unter anderem folgende Medien:

Verbandbuch (Bestellnummer BGW 09-17-000), Plakat „Brände verhüten – Verhalten im Brandfall“ (Bestellnummer BGW 22-00-012) und Anleitung zur Ersten Hilfe – wahlweise als Plakat (Bestellnummer DGUV-Information 204-001) oder Heft (Bestellnummer DGUV Information 204-006).
Bestellt werden können die Materialien über die Website. Dort sind sie leicht zu finden, wenn als Suchstichwort die jeweilige Bestellnummer eingegeben wird.

Nicht sofort kaufen

Betrieben, denen telefonisch kostenpflichtige Arbeitsschutzprodukte angeboten werden, empfiehlt die BGW: Nicht sofort kaufen, sondern erst in Ruhe überlegen, was wirklich benötigt wird. Dabei helfen der Betriebsarzt oder die Betriebsärztin und die Fachkraft für Arbeitssicherheit. Informationen gibt auch die BGW auf der Website oder über ihre regionalen Präventionsdienste.

Autoren- und Quelleninformationen

Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.

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