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Krankenkasse darf Vegetariern keine extra Blutuntersuchung anbieten

Sebastian Bertram
Verfasst von Sebastian Bertram
3. Juni 2016
in News
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LSG Mainz: Mangelerscheinungen nicht allgemein üblich
Mainz (jur). Krankenkassen dürfen Versicherten mit überwiegend vegetarischer Ernährung keine kostenlosen zusätzlichen Blutuntersuchungen anbieten. Denn Mangelerscheinungen seien bei Vegetariern nicht allgemein üblich, urteilte am Donnerstag, 2. Juni 2016, das Landessozialgericht (LSG) Rheinland-Pfalz in Mainz (Az.: L 5 KR 66/15 KL). Es lehnte damit eine geplante Satzungsleistung der BKK advita ab.

Die BKK advita hat 38.000 Versicherte. Unter dem Motto „nachhaltig gesund“ will sie sich im Kassenwettbewerb als Krankenkasse mit ökologischer Ausrichtung profilieren.

Versicherten, die sich überwiegend vegetarisch oder vegan ernähren, will sie zusätzliche Blutuntersuchungen anbieten, um einen möglichen Mangel insbesondere an Vitamin B12 frühzeitig zu entdecken. Vegetarische Ernährung sei „nicht nur gut für die Gesundheit, sondern auch für die Umwelt“, so die Kasse zur Begründung. Durch die Blutuntersuchungen könnten aber Mangelerscheinungen und dadurch ausgelöste Folgeerkrankungen verhindert werden.

2013 beschloss die BKK eine entsprechende Satzungsänderung. Danach wollte sie bis zu 75 Euro pro Jahr für Blutuntersuchungen und ärztliche Beratung bezahlen. Doch die Aufsichtsbehörde, das Bundesversicherungsamt, lehnte dies ab. Dagegen klagte die Kasse.

Vor dem LSG Mainz hatte die Klage keinen Erfolg. Grundsätzlich dürften die Krankenkassen zwar zusätzliche Vorsorgeleistungen anbieten. Voraussetzung sei aber, dass diese „bei allen Betroffenen aus konkret-individuellen Gründen notwendig“ seien. Dies sei hier nicht der Fall. Bei vegetarischer beziehungsweise veganer Ernährung sei „nicht allgemein ein Vitamin B12-Mangel mit hierdurch verursachten Erkrankungen zu befürchten“, erklärten die Mainzer Richter zur Begründung. mwo/fle

Autoren- und Quelleninformationen

Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.

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