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Rückruf bei Edeka und Marktkauf: Alkoholisches Getränk wegen Allergie-Gefahr betroffen

Alfred Domke
Verfasst von Alfred Domke, Redakteur für Gesundheits-News
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6. Oktober 2021
in News
Supermarktgang mit leerem roten Einkaufswagen
Die Hauser Weinimport GmbH ruft den Artikel „Sangria 7% vol“ in der 1,0 Liter-Kartonverpackung wegen dem Fehlen eines Allergenhinweises zurück. (Bild: nonnie192/stock.adobe.com)
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Rückruf bei Edeka und Co: Allergenhinweis bei Getränk fehlt

Die Hauser Weinimport GmbH hat einen Rückruf für das Produkt „Sangria 7% vol“ gestartet. Nach Angaben des Unternehmens aus Fischach (Bayern) fehlt auf der Verpackung des alkoholischen Getränks ein Allergenhinweis. Bei manchen Personen könnte der Verzehr des Artikels zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen.

Die Hauser Weinimport GmbH aus dem bayerischen Fischach ruft den Artikel „Sangria 7% vol“ in der 1,0 Liter-Kartonverpackung wegen dem Fehlen eines Allergenhinweises zurück. Verkauft wurde das alkoholische Getränk vorwiegend bei Edeka und Marktkauf.

Allergenhinweis „Enthält Sulfite“ fehlt

Laut einem Schreiben kein Mindesthaltbarkeitsdatum vorgeschrieben. Die betroffene Ware kann an den ersten vier Ziffern der Losnummern L6495 und L6825 erkannt werden. Diese Loskennzeichnung befindet sich auf der Verpackungsoberseite neben dem Verschluss.

„Im Rahmen einer Neuauflage der Verpackung wurde bedauerlicherweise der Allergenhinweis „Enthält Sulfite“ entfernt“, schreibt die Firma.

Daher wird Konsumentinnen und Konsumenten, die allergisch auf Schwefel reagieren, vom Verbrauch des Produktes abgeraten. Bei Allergikerinnen und Allergikern könnten laut dem Unternehmen gesundheitliche Probleme, wie unter anderem Kopfschmerzen, Magen- und Darmprobleme sowie Unwohlsein auftreten.

Das Getränk wurde in den Bundesländern Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen und Thüringen sowie in angrenzenden Gebieten vertrieben. Den Angaben zufolge wurden die Produkte vorwiegend bei Edeka und Marktkauf angeboten.

Kundinnen und Kunden, die das entsprechende Produkt gekauft haben, können dieses gegen Erstattung des Kaufpreises auch ohne Vorlage des Kassenbons in ihren Einkaufsstätten zurückgeben.

Unverträglichkeitsreaktionen wie etwa asthmatische Reaktionen

Sulfite sind für diverse Lebensmittel als Zusatzstoffe zugelassen und werden als Konservierungsmittel sowie als Antioxidationsmittel eingesetzt, erläutert das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) auf seiner Webseite.

Den Fachleuten zufolge werden Sulfit-Salze in Nahrungsmitteln von den meisten Menschen gut vertragen, weil ein körpereigenes Enzym (Sulfitoxidase) eine schnelle Oxidation zu unbedenklichen Sulfat ermöglicht.

Doch bei manchen Personen kann der Verzehr von Sulfit-haltigen Lebensmitteln zu schweren Unverträglichkeitsreaktionen wie asthmatischen Reaktionen führen. Betroffen von dieser Unverträglichkeit sind insbesondere ein Teil der Asthma-Erkrankten.

Und auch bei Menschen mit einem Defizit des Enzymes Sulfitoxidase kann es zu gesundheitlichen Beschwerden kommen. Laut dem LGL ähneln die Symptome bei Unverträglichkeitsreaktionen gegenüber Sulfit-Salzen zum Teil denen allergischer Reaktionen. (ad)

Autoren- und Quelleninformationen

Dieser Text entspricht den Vorgaben der ärztlichen Fachliteratur, medizinischen Leitlinien sowie aktuellen Studien und wurde von Medizinern und Medizinerinnen geprüft.

Autor:
Alfred Domke
Quellen:
  • Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit: Schwefeldioxid und Sulfit-Salze als unverträgliche Stoffe, (Abruf: 06.10.2021), Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit

Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.

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