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Rückruf für Nahrungsergänzungsmittel wegen krebserregenden Substanzen

Alfred Domke
Verfasst von Alfred Domke, Redakteur für Gesundheits-News
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18. Februar 2024
in News
Verkehrsschild mit der Aufschrift Rückruf
Aktuell wird ein Nahrungsergänzungsmittel zurückgerufen, weil bei dem Produkt der Grenzwert für polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) überschritten wurde. (Bild: MichaelJBerlin/stock.adobe.com)
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Derzeit läuft ein Rückruf für ein Nahrungsergänzungsmittel, weil bei dem Produkt der Grenzwert für polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) überschritten wurde. Diese Substanzen gelten als krebserregend sowie erbgutverändernd.

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) berichtet auf seinem Portal „www.lebensmittelwarnung.de“ über einen Rückruf  für ein Nahrungsergänzungsmittel.

Vorschriften nicht eingehalten

Das Unternehmen Unkuri Großhandel aus Nürnberg ruft demnach „aufgrund vom Nichteinhalten der Vorschriften der Verordnung über Nahrungsergänzungsmittel“ das Produkt „Spirulina“ des Importeurs „SIA Global Medicus“ aus Riga, Lettland, beziehungsweise des Herstellers „Kvadrat-C“ aus Russland zurück.

Dem BVL zufolge ist der Grund des Rückruf s eine Grenzwertüberschreitung PAK (polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe).

Das betroffene Produkt mit den Mindesthaltbarkeitsdaten (MHDs) 04.2025 und 07.2025 enthält 60 Tabletten mit je 509 Milligramm.

Teilen Sie uns die Menge an unverkauften Packungen mit und senden Sie uns bitte das Foto von der Etikette sowie Ihren Restbestand an die WhatsApp +4917660467108, damit wir Ihnen eine Gutschrift ausstellen können, schreibt das Unternehmen. Und weiter: Geben Sie dabei Ihre Kundennummer an. Dies beschleunigt die Bearbeitung.

Krebserregend sowie erbgutverändernd

Wie das BVL auf seiner Webseite erklärt, ist PAK eine Gruppe von chemischen Verbindungen, die alle ähnlich strukturiert sind.

Laut den Fachleuten sollten die Verbindungen aufgrund ihrer möglicherweise giftigen Eigenschaften in Lebensmitteln und anderen Erzeugnissen, mit denen Menschen in Kontakt kommen, möglichst nicht vorkommen.

Das Umweltbundesamt berichtet auf seiner Webseite, dass PAK krebserregend sind, sie können das Erbgut verändern und haben fortpflanzungsgefährdende Eigenschaften. (ad)

Autoren- und Quelleninformationen

Dieser Text entspricht den Vorgaben der ärztlichen Fachliteratur, medizinischen Leitlinien sowie aktuellen Studien und wurde von Medizinern und Medizinerinnen geprüft.

Autor:
Alfred Domke
Quellen:
  • Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit: Lebensmittel Warnungsdetails, (Abruf: 18.02.2024)
  • Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit: Benzo(a)pyren und Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK), (Abruf: 18.02.2024), www.bvl.bund.de
  • Umweltbundesamt: Polyzyklische Aromatische Kohlenwasserstoffe, (Abruf: 18.02.2024), www.umweltbundesamt.de

Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.

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