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Schimmel-Gefahr an der Käse-Theke

Alfred Domke
Verfasst von Alfred Domke, Redakteur für Gesundheits-News
22. September 2013
in News
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Mindesthaltbarkeitsdatum bei Supermarkt-Käse: Schimmel-Gefahr an der Käse-Theke

22.09.2013

Käse aus dem Supermarkt ist oft schon vor dem Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums (MHD) verschimmelt. Dies ergab eine Untersuchung der Bayerischen Verbraucherzentrale, die nun Nachbesserungen fordert.

Mindesthaltbarkeitsdatum ist kein Wegwerfdatum
Verbraucherministerin Ilse Aigner wirbt mit der Aussage, dass das Mindesthaltbarkeitsdatum kein Wegwerfdatum sei. So sollten abgelaufene Lebensmittel erst überprüft werden, ob sie wirklich nicht mehr genießbar sind, bevor man sie entsorgt. Erst vor wenigen Tagen machte die Schlagzeile: UN: Großteil der Nahrung weltweit wird weggeworfen darauf aufmerksam, dass weltweit jedes Jahr rund 1,3 Milliarden Tonnen Lebensmittel auf dem Müll landen. Doch bei manchen Lebensmitteln scheint der Merksatz zum MHD auch in umgekehrter Richtung zu gelten, etwa bei Schnittkäse. Der ist nämlich schon oft vor Erreichen des Haltbarkeitsdatums nicht mehr genießbar.

40 Käsesorten untersucht
Die Verbraucherzentrale Bayern hatte laut der „Welt am Sonntag“ abgepackten Käse aus dem Handel unter die Lupe genommen und dabei festgestellt, dass ein Großteil der untersuchten Produkte schon vor Ablauf des aufgedruckten Mindesthaltbarkeitsdatums schlichtweg verschimmelt war. Die Verbraucherschützer hatten für ihre Marktstudie 40 verschiedene Käsesorten im Handel im Großraum München gekauft und anschließend beim Zentralinstitut für Ernährungs- und Lebensmittelforschung in Weihenstephan abgeliefert. Dort wurden die Milchprodukte täglich unter Laborbedingungen gesichtet. Und obwohl die jeweiligen Sorten wie Emmentaler oder Gouda nach Handelsangaben eigentlich noch haltbar waren, erblühten schon nach wenigen Tagen die ersten Schimmelkulturen darauf.

60 Prozent des vorgeschnittenen Käses betroffen
Die Käsesorten, die bereits vom Handel vorgeschnitten worden waren und dann in Selbstbedienungstheken zum Verkauf angeboten wurden, hätten sich dabei offenbar als besonders schimmelanfällig erwiesen. Aus dieser Kategorie waren von den 25 untersuchten Käseproben 15 bereits vor der Zeit verschimmelt, also 60 Prozent. Käse, der bereits beim Hersteller in Schutzatmosphäre verpackt worden war, hielt sich dagegen deutlich besser. Die Forscher wiesen in dieser Kategorie lediglich in 20 Prozent der Proben Schimmelbildung bis zum Erreichen der Haltbarkeitsgrenze nach.

Verbraucherschützer fordern Nachbesserung
Der Bundesverband des Deutschen Lebensmittelhandels erklärte, dass das Mindesthaltbarkeitsdatum bei im Geschäft aufgeschnittener und angerichteter Ware „durch das Fachpersonal festgelegt“ werde. In der Regel werde die Zeitspanne auf Basis von Tests festgelegt. Das festgestellte und beanstandete Problem könne auftreten, etwa wenn bei der Portionierung Edelschimmel auf andere Käsesorten überspringe. Marion Breithaupt-Endres, Vorstand der Verbraucherzentrale Bayern forderte: „Das Mindesthaltbarkeitsdatum von frisch geschnittenem Käse muss von den Anbietern überdacht und realistisch nachgebessert werden.“

Reklamieren statt verzehren
Es wurde zwar lediglich ein Fall der gefundenen Schimmelpilze nach einer DNA-Analyse als gesundheitsgefährdend eingestuft, doch da eine solche Unterscheidung per Augenschein nicht möglich sei, rät die Verbraucherzentrale, verschimmelten Käse generell nicht zu verzehren. Die Verbraucher sollten die mangelhafte Ware stattdessen beim Händler reklamieren. (ad)

Bild: Guenter Hamich / pixelio.de

Autoren- und Quelleninformationen

Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.

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