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Skuriler 100.000-Euro-Rechtsstreit um Masernviren soll nun vor den Bundesgerichtshof

Alfred Domke
Verfasst von Alfred Domke, Redakteur für Gesundheits-News
17. April 2016
in News
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Impfgegner: Kurioser Masern-Streit wird womöglich vor BGH verhandelt
Der kuriose Streit um den Beweis der Existenz von Masernviren könnte womöglich bald das höchste deutsche Gericht beschäftigen. Ein Mediziner hatte den Beleg erbracht und verlangt daher die 100.000 Euro, die ein Impfgegner dafür versprochen hatte. Da dieser jedoch nicht zahlt, müssen sich jetzt Gerichte mit dem Fall beschäftigen.

Existenz von Masernviren in Frage gestellt
Seit Jahren tobt ein erbitterter Streit über die Frage: Masernimpfung – Ja oder Nein? Auch über eine mögliche Impfpflicht werden Pro und Contra Argumente ausgetauscht. Schwierig wird eine solche Diskussion natürlich wenn sogar die Existenz von Masernviren grundsätzlich in Frage gestellt wird. So hatte der umstrittene Biologe Dr. Stefan Lanka für den Beweis ihrer Existenz ein Preisgeld von 100.000 Euro ausgelobt. In einer Pressemitteilung schrieb er: „Das Preisgeld wird ausgezahlt, wenn eine wissenschaftliche Publikation vorgelegt wird, in der die Existenz des Masern-Virus nicht nur behauptet, sondern auch bewiesen und darin u.a. dessen Durchmesser bestimmt ist.“ Ein Mediziner hatte diesen Beleg erbracht, der Biologe will aber nicht zahlen. Schon seit Jahren wird der Streit um Masernviren vor Gericht ausgetragen.

Streit wird womöglich vor dem BGH verhandelt
Nun könnte der kuriose Streit in eine neue Runde gehen. Wie die Nachrichtenagentur dpa berichtet, habe der Mediziner David Bardens Nichtzulassungsbeschwerde vor dem Bundesgerichtshof (BGH) eingereicht. Dies erklärte eine Sprecherin der Behörde am Donnerstag und bestätigte einen Bericht der „Schwäbischen Zeitung“ (Freitag). Wenn der BGH dieser Beschwerde statt gibt, könnte der Arzt gegen ein Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart vom Februar vorgehen, bei dem Bardens gegen den Impfgegner Stefan Lanka aus Langenargen am Bodensee verloren hatte. Das Oberlandesgericht hatte damals keine Revision zugelassen.

Prämie von 100.000 Euro ausgelobt
Der Zwist zwischen dem Mediziner und dem Impfgegner schwelt schon länger. Der Biologe hatte 2011 im Internet für denjenigen eine Prämie von 100.000 Euro ausgelobt, der die Existenz von Masernviren mit einer wissenschaftlichen Publikation belegen könne. Laut dpa hatte der Saarländer Bardens daraufhin mehrere wissenschaftliche Arbeiten eingereicht und sieht seitdem den Nachweis als erbracht an. Weil der Impfgegner jedoch nicht zahlte, zog er vor das Landgericht Ravensburg, das ihm im März 2015 Recht gab – und Lanka zur Begleichung der Wettschulden verpflichtete.

Entscheidung sagt nichts über Existenz oder Nichtexistenz
Das Oberlandesgericht hatte im Februar allerdings völlig anders geurteilt. Da es sich nicht um eine Wette oder ein Preisausschreiben, sondern um eine Auslobung, gehandelt habe, bestimme allein der Auslober die Regeln. Daher sei der Impfgegner nicht verpflichtet, dem Mediziner die Prämie über 100.000 Euro für den Nachweis des Masernvirus’ zu zahlen. Die Entscheidung sage jedoch nichts über die Existenz oder Nichtexistenz des Masernvirus aus, betonte der Richter in seiner Begründung. Das könne die Kammer nicht beurteilen. „Es ist eine rein juristische Entscheidung.“

Theorien werden eher nicht ernst genommen
Der Biologe hatte in der Vergangenheit schon mehrfach mit seinen Thesen für mediales Aufsehen gesorgt. So bestreitet Dr. Lanka unter anderem auch, dass AIDS oder die Vogelgrippe durch Viren ausgelöst werden. Unter Medizinern sorgen seine Theorien oftmals nur für ungläubiges Kopfschütteln und werden eher nicht ernst genommen. Auf Nachfragen der Presse im Zusammenhang mit dem Masern-Streit äußerte der Biologe vor einigen Jahren, dass die krankmachenden Viren nicht existieren und es vielmehr andere Ursachen wie beispielsweise eine „Vergiftung der Haut von außen oder eine Entgiftung von innen nach außen über die Haut“ seien, die als Ursachen der Erkrankungen in Betracht zu ziehen wären. (ad)

Autoren- und Quelleninformationen

Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.

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