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Unnötiger Einsatz von Kontrastmitteln bei CT- und MRT-Untersuchungen

Alfred Domke
Verfasst von Alfred Domke, Redakteur für Gesundheits-News
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11. August 2019
in News
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Kontrastmittel-Skandal: Verbraucherschützer fordern Konsequenzen

Kontrastmittel sind zwar sehr hilfreiche Arzneimittel, die dazu dienen, Blutgefäße, stark durchblutete Tumoren oder Entzündungen besser darzustellen. Doch erst vor kurzem wurde aufgedeckt, dass solche Mittel auch angewendet werden, obwohl sie gar nicht notwendig gewesen wären. Verbraucherschützer fordern nun Konsequenzen aus dem Kontrastmittel-Skandal.

Nicht nur hohe Kosten

Der Recherche-Verbund von NDR, WDR und Süddeutscher Zeitung hat vor kurzem aufgedeckt, dass Ärzte für Untersuchungen mit Computertomografen (CT) und Magnetresonanztomografen (MRT) vermutlich Kontrastmittel eingesetzt haben, obwohl diese nicht notwendig gewesen wären. Dadurch seien den Krankenkassen und indirekt den Versicherten hohe Kosten entstanden, berichtet die Verbraucherzentrale Hamburg. „Das ist jedoch nur eine Seite des Problems“, so Christoph Kranich von der Verbraucherzentrale Hamburg in einer Mitteilung. „Mediziner, die Kontrastmittel ohne medizinische Notwendigkeit einsetzen, machen sich strafbar.“

Mögliche Nebenwirkungen

Nach Auffassung Kranichs ist eine radiologische Untersuchung mit Kontrastmitteln immer dann eine strafbare Handlung, wenn die Untersuchung wie in den recherchierten Fällen auch ohne Kontrastmittel erfolgreich gewesen wäre.

„Kein Patient würde in die Gabe von Kontrastmitteln einwilligen, wenn diese nicht erforderlich seien“, sagt der Patientenschützer.

Gesundheitsexperten zufolge sind Kontrastmittel zwar für den Patienten in der Regel gut verträglich und werden nach kurzer Zeit wieder über die Nieren ausgeschieden, doch es kann bei ihrem Einsatz auch zu Nebenwirkungen wie Hautausschlag, Juckreiz, Übelkeit und Erbrechen kommen.

Zudem können sie zu Bindegewebserkrankungen führen, die Nieren schädigen oder allergische Schockreaktionen auslösen.

Straftatbestand der Körperverletzung

Wie die Verbraucherzentrale erklärt, ist der Eingriff in den Körper eines anderen Menschen ohne dessen Einwilligung laut § 223 Strafgesetzbuch Körperverletzung und damit strafrechtlich relevant.

„Sollten die Vorwürfe gegen die Radiologen zutreffen, muss das strafrechtliche und berufsrechtliche Konsequenzen haben“, fordert Kranich.

Es müsste im Einzelfall nachgewiesen werden, dass tatsächlich keine Indikation für die Kontrastmittelgabe gegeben war.

Laut den Verbraucherschützern können Patienten, die durch die unnötige Gabe von Kontrastmitteln geschädigt wurden, Schadensersatz von ihren Ärzten verlangen, wenn sie nicht ausreichend darüber aufgeklärt worden sind, dass die Mittel für die CT- oder MRT-Untersuchung nicht notwendig sind. (ad)

Autoren- und Quelleninformationen

Dieser Text entspricht den Vorgaben der ärztlichen Fachliteratur, medizinischen Leitlinien sowie aktuellen Studien und wurde von Medizinern und Medizinerinnen geprüft.

Autor:
Alfred Domke
Quellen:
  • Verbraucherzentrale Hamburg: Kontrastmittel-Skandal muss strafrechtliche Folgen haben, (Abruf: 11.08.2019), Verbraucherzentrale Hamburg

Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.

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