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Vorsicht: Vogelgrippe-Fall in Deutschland – Infektionen durch Geflügel oder Ei?

Alfred Domke
Verfasst von Alfred Domke, Redakteur für Gesundheits-News
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3. Februar 2020
in News
Die Angst vor einer Infektion mit dem Vogelgrippe-Virus über Geflügelfleisch ist unbegründet. Eine Übertragung des Erregers durch den Verzehr von Fleisch oder Eiern ist laut Fachleuten unwahrscheinlich. Trotzdem sollten bestimmte Hygieneregeln eingehalten werden. (Bild: karepa/stock.adobe.com)
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Geflügelpest-Fall in Deutschland: Infektionen durch Verzehr von Geflügelfleisch?

Nach dem aktuellen Vogelgrippe-Fall in Deutschland hat sich Angst breit gemacht, dass es gefährlich sein könnte, Geflügelfleisch oder Eier zu essen. Doch ist es wirklich möglich, sich durch den Verzehr solcher Lebensmittel zu infizieren?

Vor wenigen Tagen ist in Brandenburg bei einem verendeten Wildvogel (Blessgans) der Geflügelpest-Erreger H5N8 nachgewiesen worden. Der Fund ist aktuell der erste von einem Labor nachgewiesene und amtlich bekannte Fall in Deutschland, berichtet das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg (MSGIV) in einer Mitteilung. Kann der Verzehr von Geflügel und Eiern deshalb nun gefährlich werden?

Übertragung des Erregers über Lebensmittel ist unwahrscheinlich

Wie das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) in einer aktuellen Mitteilung schreibt, ist eine Übertragung des Erregers über Lebensmittel auf den Menschen nach derzeitigem wissenschaftlichem Kenntnisstand unwahrscheinlich.

In der Vergangenheit waren für die Übertragung anderer aviärer Influenzaviren von Vögeln auf den Menschen fast ausschließlich direkte Kontakte mit infiziertem lebendem Geflügel verantwortlich.

Dem BfR zufolge gibt es für die Möglichkeit einer Infektion des Menschen durch rohe Eier oder Rohwursterzeugnisse mit Geflügelfleisch von infizierten Tieren bisher keine Belege.

Hygieneregeln einhalten

Dennoch sollte im Umgang mit und bei der Zubereitung von rohem Geflügelfleisch und Geflügelfleischprodukten grundsätzlich auf die Einhaltung von Hygieneregeln geachtet werden, auch im Hinblick auf andere möglicherweise enthaltene Krankheitserreger.

Dabei gelten laut dem BfR folgende allgemeine Hygienevorschriften:

  • Rohe Geflügelprodukte und andere Lebensmittel getrennt lagern und zubereiten, vor allem wenn Letztere nicht noch einmal erhitzt werden.
  • Gerätschaften und Oberflächen, die mit rohen Geflügelprodukten in Berührung gekommen sind, gründlich mit warmem Wasser und Spülmittelzusatz reinigen.
  • Verpackungsmaterialien, Auftauwasser und ähnliches sofort entsorgen.
  • Hände mit warmem Wasser und Seife waschen.
  • Geflügelspeisen stets gründlich durchgaren. Das bedeutet, dass für mindestens zwei Minuten eine Kerntemperatur von 70 Grad Celsius erreicht werden muss.
  • Eier sollten vor dem Verzehr gekocht werden, bis Eiweiß und Eigelb fest sind, das heißt je nach Größe für mindestens sechs Minuten.
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Autoren- und Quelleninformationen

Dieser Text entspricht den Vorgaben der ärztlichen Fachliteratur, medizinischen Leitlinien sowie aktuellen Studien und wurde von Medizinern und Medizinerinnen geprüft.

Autor:
Alfred Domke
Quellen:
  • Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR): Aktueller Geflügelpest-Fall in Deutschland: Virusübertragung (H5N8) durch den Verzehr von Lebensmitteln vom Geflügel ist unwahrscheinlich, (Abruf: 01.02.2020), Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR)
  • Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg (MSGIV): Geflügelpest-Erreger H5N8 bei einem Wildvogel in Brandenburg nachgewiesen, (Abruf: 01.02.2020), Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg (MSGIV)

Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.

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