• Kontakt
  • Therapeuten
  • Themen
  • Fachliche Aufsicht
Heilpraxis - Fachportal für Naturheilkunde und Gesundheit
Kein Ergebnis
Alle Ergebnisse anzeigen
  • Symptome
  • Krankheiten
  • Hausmittel
  • Naturheilkunde
  • Ganzheitliche Medizin
  • Heilpflanzen
  • News
Heilpraxisnet.de - Portal für Naturheilverfahren und Naturheilkunde
  • Symptome
  • Krankheiten
  • Hausmittel
  • Naturheilkunde
  • Ganzheitliche Medizin
  • Heilpflanzen
  • News
Kein Ergebnis
Alle Ergebnisse anzeigen
Heilpraxisnet.de - Portal für Naturheilverfahren und Naturheilkunde
Kein Ergebnis
Alle Ergebnisse anzeigen

Wechsel der Krankenkasse immer noch möglich

Redaktion Heilpraxis.de
Verfasst von Redaktion Heilpraxis.de
23. Januar 2015
in News
Teile den Artikel

Sonderkündigungsrecht durch Beitragserhöhung der Krankenkasse

23.01.2015

Seit Beginn des Jahres dürfen die gesetzlichen Krankenkassen zusätzlich zum allgemeinen Beitragsatz von 14,6 Prozent einen individuellen Zusatzbeitrag erheben. Ohne einen solchen Zusatzbeitrag kommt kaum eine Kasse aus. Darüber mussten sie ihre Versicherten bis spätestens 31. Dezember 2014 informieren. Einige Krankenkassen versendetet ihre Informationsschreiben jedoch erst im Januar. Versicherte können ihre Krankenkasse dennoch zum April wechseln.

Geldsparen durch Wechsel der Krankenkasse
Versicherte, die ihre Krankenkasse wechseln möchten, haben einen Monat lang Zeit, bei ihrer alten Kasse zu kündigen. Da der 31. Januar ein Samstag ist, reicht es aus, wenn das Kündigungsschreiben bis zum 2. Februar eingeht. Stiftung Waren hat einen Krankenkassen-Rechner entwickelt, mit dem Versicherte ermitteln können, wie viel Geld sie durch einen Kassenwechsel sparen würden. So würde ein Versicherter mit einem Bruttogehalt in Höhe von 2.000 Euro jeden Monat 18 Euro sparen, wenn er von einer Krankenkasse mit einem Beitragssatz von15,5 Prozent zu einer Kasse mit 14,6 Prozent wechseln würde, berichten die Verbraucherschützer auf ihrer Internetseite. Grundsätzlich gilt der neue günstigere Tarif erst ab April. Bis dahin bleiben die Versicherten bei ihrer alten Krankenkasse.

Hat die Krankenkasse ihre Versicherten nicht bis Ende Dezember 2014 über ihre Beitragsänderung informiert, verlängert sich das Sonderkündigungsrecht entsprechend. Die Techniker Krankenkasse versendete die Information am 4. Januar, so dass die Briefe erst am 8. Januar bei ihren Versicherten ankamen. Die Betroffenen haben nun bis zum 8. Februar Zeit zu kündigen. Auch wenn Versicherte erst sehr spät, beispielsweise Ende Februar, von ihrer Krankenkasse informiert wurde, gilt ihre Kündigung zum 31. März.

Leistungsangebot der Krankenkasse vor der Kündigung vergleichen
Das Sonderkündigungsrecht aufgrund der Zusatzbeiträge ist jedoch grundsätzlich nur für die Versicherten wichtig, die weniger als 18 Monate bei ihrer Krankenkasse versichert sind. Nach einer Versicherungsdauer von eineinhalb Jahren gilt grundsätzlich eine Kündigungsfrist von zwei Monaten.

Bevor man sich für einen Wechsel der Krankenkasse entscheidet, sollten dabei jedoch nicht nur die finanziellen Aspekte sondern auch die Leistung genauer unter die Lupe genommen werden. So bieten verschiedene Kassen Extras an, die andere nicht in ihren Leistungskatalog aufgenommen haben. Das könnte beispielsweise Vorsorgeuntersuchungen betreffen, die für Familien von Interesse sind. Auch Leistungen aus dem alternativmedizinischen Bereich wie Homöopathie oder Bonusprogramme für gesundes Leben übernimmt nicht jede Kasse. Weitere Unterschiede betreffen die professionelle Zahnreinigung und Schutzimpfungen für Auslandsreisen.

Sonderregelungen für Bezieher von Versorgungsbezügen und Rentner
Aufgrund einer Systemumstellung verschieben sich bei Rentnern und Beziehern von Versorgungsbezügen, deren Beiträge durch die Zahlstelle an die Krankenkasse gezahlt werden, die erstmalige Erhebung oder die zukünftige Veränderung des Zusatzbeitrages um zwei Monate, wie „versicherungsbote.de“ informiert. Um diese Zeit zu überbrücken, hat der Gesetzgeber eine Sonderregelung geschaffen: Für Januar und Februar soll ein pauschaler Zusatzbeitrag von 0,9 Prozent angewendet werden, der unabhängig von dem tatsächlichen Zusatzbeitrag der Krankenkassen ist. (ag)

Bild: Tim Reckmann / pixelio.de

Autoren- und Quelleninformationen

Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.

Nächster Artikel

Flugangst nicht mit Beruhigungsmitteln bekämpfen

Lepra: Eine Erkrankung der Armut

Jetzt News lesen

Junge Frau mit weit geöffnetem Mund

Mundflora beeinflusst Risiko für Depressionen

14. Juni 2025
Frau im Schneidersitz hält eine Vergrößerungslupe vor ihrem Bauch

Nanoplastik schadet Darmflora und Darmgesundheit

14. Juni 2025
Offene Hände zum Herz geformt und gefüllt mit Mandeln!

Ernährung: Mandeln gegen metabolisches Syndrom

13. Juni 2025
Ein älterer Mann hält sein Handgelenk.

Mundbakterien als Risikofaktor für Parkinson-Demenz

13. Juni 2025
Chiasamen auf einem Holzlöffel.

Mit Vollkorn oxidativen Stress senken & Herzgesundheit stärken

12. Juni 2025
Eine Holzschaufel voll mit Flohsamenschalen auf weißem Grund

Ballaststoffe extrem wirksam gegen Diabetes

12. Juni 2025

Heilpraxis

Das Fachportal für Naturheilkunde und Gesundheit

  • Werben Sie hier
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Wir über uns
  • Rezepte
  • Consent anpassen
Kein Ergebnis
Alle Ergebnisse anzeigen
  • Symptome
  • Krankheiten
  • Hausmittel
  • Naturheilkunde
  • Heilpflanzen
  • Ganzheitliche Medizin
  • News
  • Kontakt
  • Therapeuten
  • Themen
  • Fachliche Aufsicht
  • Rezepte

© 2022 Heilpraxisnet.de GbR