• Kontakt
  • Therapeuten
  • Fachliche Aufsicht
Heilpraxis - Fachportal für Naturheilkunde und Gesundheit
Kein Ergebnis
Alle Ergebnisse anzeigen
  • Symptome
  • Krankheiten
  • Hausmittel
  • Naturheilkunde
  • Ganzheitliche Medizin
  • Heilpflanzen
  • News
Heilpraxisnet.de - Portal für Naturheilverfahren und Naturheilkunde
  • Symptome
  • Krankheiten
  • Hausmittel
  • Naturheilkunde
  • Ganzheitliche Medizin
  • Heilpflanzen
  • News
Kein Ergebnis
Alle Ergebnisse anzeigen
Heilpraxisnet.de - Portal für Naturheilverfahren und Naturheilkunde
Kein Ergebnis
Alle Ergebnisse anzeigen

Weihnachtsgebäck kann Allergene enthalten

Astrid Goldmayer
Verfasst von Dipl. Geogr Astrid Goldmayer
2. Dezember 2011
in News
2 Leseminuten

Dieser Text entspricht den Vorgaben der ärztlichen Fachliteratur, medizinischen Leitlinien sowie aktuellen Studien und wurde von Medizinern und Medizinerinnen geprüft.

0
SHARES
4
AUFRUFE
Auf Facebook teilenAuf Twitter teilenPer Email teilen

Pollenallergiker aufgepaßt: Weihnachtsgebäck kann Allergene enthalten

02.12.2011

Die Europäische Stiftung für Allergieforschung warnt Pollenallergiker vor Weihnachtsgebäck. Häufig enthalten die Leckereien Gewürze und Nüsse, die Kreuzallergien auslösen können.

Was ist eine Kreuzallergie?
Man spricht von einer Kreuzallergie, wenn der Körper auf unterschiedliche Stoffe, die in ihrer chemischen Struktur sehr ähnlich sind, allergisch reagiert. Ein Beispiel für eine Kreuzallergie ist eine Birkenpollenallergie, bei der Betroffene gleichzeitig Intoleranzen gegenüber Nüssen und Tomaten aufweist.

Besonders Pollenallergiker sind gefährdet
Prof. Dr. med. Torsten Zuberbier von der Europäischen Stiftung für Allergieforschung (ECARF) berichtet: „ Vor allem Pollenallergiker müssen beim Genuss von Lebkuchen und ähnlichem Gebäck vorsichtig sein. Gewürze und Nüsse können Kreuzallergien auslösen, denn sie enthalten Stoffe, die eine ähnliche Struktur wie zum Beispiel Birkenpollen haben, und können allergische Symptome hervorrufen.“ In der Regel tritt das „Orale Allergie Syndrom“ (OAS) als Unverträglichkeitsreaktion auf. Die Symptome sind unangenehm jedoch meist harmlos. Es kann ein Kribbeln auf der Zunge und im Hals sowie Juckreiz am Gaumen und an den Ohren auftreten. Kommt es zudem zu Schwellungen im Mund- und Rachenraum, sollte ein Arzt aufgesucht werden.

Hinweise auf Lebensmittelverpackungen beachten
Seit 2005 gilt das in der EU vorgeschriebene Gesetz zur Deklaration von Inhaltsstoffen. Auf allen Verpackungen von Lebensmitteln müssen seither entsprechende Angaben zu finden sein. Bei unverpacktem Weihnachtsgebäck sollten Allergiker besonders vorsichtig sein, da die Angaben zu den Inhaltsstoffen in der Regel unvollständig sind oder fehlen, mahnen die Experten. (ag)

Lesen Sie auch:
Pollenallergie & Heuschnupfen

Bild: Gänseblümchen / pixelio.de

Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.

TeilenTweetenSenden

REKLAME
Nächster Artikel

Demenz lässt sich durch MAKS-Therapie aufhalten

Rückrufaktion für Bergkäse wegen Listerien

Jetzt News lesen

Hörverlust durch neue Methode rückgängig machen

Hörverlust durch neue Methode rückgängig machen

5. Dezember 2019
Vor einem Glas mit Honig liegt ein Zweig des Manuka-Baumes.

Honig statt Antibiotika: Manuka-Honig kann OP-Infektionen verhindern

5. Dezember 2019
Probiotika können Koliken bei Kindern reduzieren

Probiotika können Koliken bei Kindern reduzieren

5. Dezember 2019

Naturheilkunde & Naturheilverfahren Fachportal

Das Fachportal für Naturheilkunde und Gesundheit

  • Werben Sie hier
  • Impressum
  • Datenschutz
Kein Ergebnis
Alle Ergebnisse anzeigen
  • Symptome
  • Krankheiten
  • Hausmittel
  • Naturheilkunde
  • Ganzheitliche Medizin
  • Heilpflanzen
  • News
  • Kontakt
  • Therapeuten
  • Fachliche Aufsicht

© 2019 Heilpraxisnet.de GbR

Diese Website verwendet Cookies. Wenn Sie diese Website weiterhin besuchen, erklären Sie sich mit der Verwendung von Cookies einverstanden. Datenschutzhinweise.