Müllermilch darf „Gen-Milch“ genannt werden: Milch, die mit gentechnisch veränderten Futterpflanzen hergestellt wurde, darf von Greenpeace als Gen-Milch bezeichnet werden.
(22.09.2010) Wie das Bundesverfassungsgericht heute entschied, dürfen die Umweltaktivisten von Greenpeace zukünftig die Milch des Molkereikonzerns „Müller“ als „Gen-Milch“ betiteln. Vorangegangen war ein Jahrelanger Rechtsstreit. Die Richter sehen in der Bezeichnung eine freie Meinungsäußerung Die Umweltaktivisten können sich auf das Grundrecht der Meinungsfreiheit berufen, wie es hieß. Bereits der Bundesgerichtshof hatte ebenso geurteilt. Eine entsprechende Beschwerde des Molkereibetriebes „Müller“ wurde damit verworfen.
Für die Umweltorganisation war der heutige Gang zum Bundesverfassungsgericht ein Erfolg. Zukünftig darf die Umweltorganisation „Greenpeace“ die Milch von des Konzerns „Müller“ als „Gen-Milch“ bezeichnen. Die Bundesverfassungsrichter urteilten, der Begriff „Gen-Milch“ dürfe als "schlagwortartige Äußerung" angesehen werden. Der Sinn hinter dieser Aussage werde durch die Gesamtkampagne deutlich. Die Umweltaktivisten hatten in diesem Kontext immer über die Futtermittel der Kühe gesprochen. Das Unternehmen „Müller“ verzichtet nach wie vor nicht darauf, im gesamten Produktionsprozess Verfahren aus der Gentechnik anzuwenden. Damit entbehre "die Kritik an ihrem Geschäftsgebaren nicht jeglicher zutreffender Tatsachengrundlage", argumentierten die obersten Richter. Das Thema Gentechnik und möglicher gesundheitlichen Risikofaktoren bei der Herstellung von Lebensmitteln ist von hohem gesellschaftlichen und öffentlichen Interesse.
Bei öffentlichen Protestaktionen hatte Greenpeace die Milchprodukte von Müller als „Gen-Milch“ bezeichnet. Laut Umweltschützer verwende der Molkereikonzern u.a. gentechnisch veränderten Futtermais für die Kühe. Für den Konzern waren die Argumente von Greenpeace eine "unwahre Tatsachenbehauptung", denn die Milch sei nicht mit Gentechnik behandelt. Der Müller-Konzern klagte daraufhin gegen Greenpeace, um ein Verbot der verwendeten Äußerung zu erwirken. Denn die Äußerung „Gen-Milch“ sei für das Geschäft schädigend. In ihrer Verfassungsbeschwerde hatte Müller mit Firmensitz in Fischach-Aretsried unter anderem eine Verletzung des Grundrechts auf Berufsfreiheit kritisiert.
Das Bundesverfassungsgericht hatte im Bezug auf das Urteil des Bundesgerichtshof keine Bedenken mit dem Bergriff „Gen-Milch“. Der Begriff als solches sei zwar „Substanz-arm“, jedoch wird die Bedeutung dahinter deutlich, wenn man sich mit dem Zusammenhang beschäftigt. Demnach, so die Richter, enthalte die beanstandete Formulierung keine unwahre Tatsachenbehauptung. Die Umweltschützer haben bei allen Aktionen zum Ausdruck den Bedeutungsgehalt erklärt und auf den Hintergrund von gentechnisch verändertem Futter hingewiesen. Der Konzern hatte vor allem kritisiert, Verbraucher könnten denken, die Milch wäre als solches gentechnisch verändert. Das Argument ließen die Richter nicht zu.
Die Umweltaktivisten sehen in dem Urteil einen großen Erfolg. "Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes ist ein großer Erfolg für Greenpeace und die Rechte der Verbraucher, sagt Stephanie Töwe, Gentechnikexpertin von Greenpeace. Meinungsfreiheit und Transparenz bleiben damit wichtiger als das Interesse von Molkereien, die Verwendung von Gen-Pflanzen zu verschleiern. Die Milchkühe für Müllermilch-Produkte oder deren Tochtermarke Weihenstephan werden mit Gen-Pflanzen gefüttert. Daher dürfen diese Produkte auch weiterhin ‘Gen-Milch’ genannt werden." Die Umweltschützer argumentieren, dass ausreichend Tierfutter ohne Gen-Pflanzen vorhanden ist, doch der Konzern dennoch zulässt, dass seine Vertragsbauern Gen-Pflanzen an die Kühe verfüttern. Seit April 2004 müssen gentechnisch veränderte Lebensmittel in der EU gekennzeichnet werden. Ausgenommen sind jedoch Produkte wie Milch, Käse oder Fleisch von Tieren, die mit Gen-Pflanzen gefüttert wurden. Aus diesem Grund macht sich Greenpeace für eine Kennzeichnungspflicht auch bei Milchprodukten stark. (sb)
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