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Warnung vor giftigen Forellen in Aalen

Fabian Peters
Verfasst von Fabian Peters
12. Juli 2012
in News
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Krebserregende Forellen – Landratsamt warnt vor belasteten Fischen

12.07.2012

Vorsicht krebserregende Forellen – Das Landratsamts Ostalbkreis in Aalen warnt vor „dem Verzehr und dem Inverkehrbringen von Fischen aus einem Fischaufzuchtbetrieb“ in der Gemeinde Gschwend. Die Forellen des Fischaufzuchtbetriebes Heinz Wiedmann enthalten giftiges „Malachitgrün“, dass bereits seit dem Jahr 2004 europaweit nicht mehr bei Fischen, die für den Verzehr gedacht sind, eingesetzt werden darf, so die Mitteilung des Landratsamtes.

Bei der Überprüfung des „Fischaufzuchtbetriebes im Ostalbkreis durch den Geschäftsbereich Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung des Landratsamts wurde der in der Fischzucht nicht mehr zugelassene Wirkstoff Malachitgrün nachgewiesen“, berichtet das Landratsamt. Die Kreisverwaltung hat bei einem Pressegespräch am Mittwoch eindringlich vor dem Verzehr und der Weitergabe belasteter Fische gewarnt. Der Inhaber des Fischaufzuchtbetriebes gehe davon aus, dass er circa 1.500 belastete Forellen an andere Zuchtbetriebe verkauft habe, so Dr. Ulrich Koepsel, vom zuständigen Veterinäramt. Die Jungfische seien an verschiedene Forellenzüchter beziehungsweise Teichwirte im Gebiet Ostalbkreis, Schwäbisch Hall und Rems-Murr-Kreis weitergegeben worden.

Malachitgrün:Krebsauslösendes und erbgutschädigendes Desinfektionsmittel
Malachitgrün wurde früher als Desinfektionsmittel in der Fischzucht gegen Parasiten und Pilzbefall eingesetzt, erläuterte Dr. Martina Bühlmeyer vom Landratsamt Ostalbkreis. Seit dem Jahr 2004 ist „Malachitgrün als Tierarzneimittel verboten, da es erbgutschädigendes und krebsauslösendes Potential besitzt“, so die Mitteilung der Behörden. Demnach ist die Verabreichung an Tiere, die der Lebensmittelgewinnung dienen, seither untersagt. „Der Grenzwert wurde EU-einheitlich auf null Mikrogramm je Kilogramm kg festgesetzt“, erläuterte das Landratsamt. Auch das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) beurteilt Malachitgrün als potenziell krebsauslösend und erbgutschädigend. Zur Behandlung von Aquarienfischen ist Malachitgrün jedoch weiterhin erlaubt.

Warnung vor Forellen des Fischaufzuchtbetriebes Heinz Wiedmann
Der Geschäftsbereich Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung des Landratsamtes Ostalbkreis sah sich angesichts der erheblichen Belastung, die in den Forellen nachgewiesen wurde, gemäß § 40 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuchs zur Information der Öffentlichkeit gezwungen. Denn laut Gesetz sind bei hinreichendem „Verdacht, dass ein Lebensmittel oder Futtermittel ein Risiko für die Gesundheit von Mensch oder Tier mit sich bringen kann“, „geeignete Schritte“ einzuleiten, „um die Öffentlichkeit über die Art des Gesundheitsrisikos aufzuklären.“ Die Behörden sind gehalten, das „Risiko und die Maßnahmen anzugeben, die getroffen wurden oder getroffen werden, um dem Risiko vorzubeugen, es zu begrenzen oder auszuschalten“, so die Formulierung im Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch. Dieser Verpflichtung kommt das Landratsamt mit der aktuellen Warnung nach und benennt dabei nicht zuletzt aufgrund der mangelnden Kooperationsbereitschaft des betroffenen Fischzüchters auch dessen Namen. „Im Sinne des vorbeugenden Verbraucherschutzes wird dringend vor dem Verzehr und Inverkehrbringen der Fische als Lebensmittel gewarnt, die von dem Fischaufzuchtbetrieb Heinz Wiedmann bezogen wurden“, so die Mitteilung des Landratsamts Ostalbkreis.

Gesundheitsrisiko durch belastete Forellen
In Bezug auf das Gesundheitsrisiko, das von den verseuchten Forellen ausgehen kann, erklärten die Behörden, dass „gemäß einer gesundheitlichen Bewertung des BfR vom 31. August 2007 das Risiko für Malachitgrün bei einmaligem oder gelegentlichem Verzehr von Lebensmitteln, die mit Malachitgrün gering bis mittel belastet sind (max. 180 Mikrogramm/Kilogramm), als gering eingestuft“ wird. Allerdings lagen die Werte im vorliegenden Fall zwischen 230 und 1120 Mikrogramm je Kilogramm und zudem sei davon auszugehen, „dass aus einem Angelteich eine gleiche Personengruppe wiederholt belasteten Fisch verzehrt“, erklärte das Landratsamt. Damit könne „nicht nur von einer einmaligen Aufnahme durch den betroffenen Personenkreis ausgegangen werden“, so die Mitteilung der Behörden.

Routineprüfung führt zu belasteten Forellen
Aufgefallen war die Belastung der Forellen bei Routineprüfungen eines Forellenzuchtbetriebes im Rems-Murr-Kreis, von wo aus die Spur zu den Forellen von Heinz Wiedmann führte. Dieser war den Behörden laut Aussage von Dr. Ulrich Köpsel vom Aalener Veterinäramt bisher nicht als Fischzüchter bekannt, was den Schluss zulasse, dass Wiedmann nicht über die notwendige Genehmigung verfüge. Lothar Hänle, Pressesprecher des Landratsamts im angrenzenden Heidenheim, kritisierte außerdem die mangelnde Kooperationsbereitschaft des beschuldigten Fischzüchters. Dieser „verschanzt sich hinter der Aussage, dass er nur ein kleiner Hobbyzüchter sei“, so Hänle weiter. Angeblich könne sich Wiedmann nicht daran erinnern, wem er die Fische verkauft habe. Auch Dr. Ulrich Koepsel vom Veterinäramt in Aalen bemängelte, dass Wiedmann nicht willens oder in der Lage sei, im Sinne der Schadensbegrenzung mit der Kreisverwaltung zusammenzuarbeiten. Daher sei sein Name öffentlich gemacht worden, um Abnehmer und Kunden zu warnen.

Derzeit besondere Vorsicht bei Forellen geboten
Der Landrat des Ostalbkreises, Klaus Pavel, appellierte an Forellenzüchter und Teichwirte, die Fische vom dem Fischaufzuchtbetrieb aus Gschwend bezogen haben, sich an die zuständigen Ämter für Lebensmittelüberwachung und Veterinärwesen zu wenden. Alle Forellenzüchter der Region seien aufgefordert zu prüfen, ob sie Fische von Heinz Wiedmann gekauft haben. Auch sollten laut Mitteilung der Behörden derzeit keine Forellen erworben beziehungsweise verkauft werden, deren einwandfreie Herkunft nicht sicher belegt ist. Da die Belastung mit Malachitgrün den Fischen nicht anzusehen ist und weder Geruch noch Geschmack auf die potenziell krebserregenden und erbgutschädigenden Substanzen hinweisen, sei hier besondere Vorsicht geboten. (fp)

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Autoren- und Quelleninformationen

Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.

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