Häufig unzureichende Behandlung bei Gehirnerschütterungen
Gehirnerschütterungen werden von Ärzten häufig nicht ausreichend beachtet und behandelt, obwohl es sich dabei durchaus um ernste Hirnverletzungen handeln kann, die unter Umständen ernste Folgenschäden mit sich bringen – zu diesem Ergebnis kamen kanadische Wissenschaftler, nachdem sie Krankengeschichten von 434 Kindern ausgewertet hatten, die aufgrund einer Gehirnverletzung in die Kinderklinik der kanadischen Großstadt Hamilton eingeliefert worden waren. So wiesen von den Kindern 300 eine als gravierend eingeschätzte Hirnverletzung auf und 32 Prozent dieser Gruppe erhielten die Diagnose „Gehirnerschütterung".
Trotz der Einschätzung der Verletzung als "gravierend" blieben diese Kinder schließlich grundsätzlich weniger Tage in der Obhut des Krankenhauses als die Kinder, bei denen eine "milde traumatische Gehirnverletzung“ diagnostiziert wurde. Das Problem dabei: obwohl die beiden Diagnosen möglicherweise in Hinblick auf die Schwere der Verletzung unterschiedlich anmuten, bezeichnen sie doch ein und dasselbe Krankheitsbild, nämlich eine Schädigung des Gehirns, die ernste Folgen haben kann. Den Grund für die Verwendung der unterschiedlichen Begrifflichkeiten vermutet die Studienleiterin Carol DeMatteo von der McMaster University in Hamilton darin, dass "Gehirnerschütterug" möglicherweise weniger angstmachend und besorgniserregend klinge als "milde Gehirnverletzung" und zudem eher mit einer raschen Heilung verbunden werde. In Hinblick auf die riskante Verharmlosung nehme laut DeMatteo auch die Familie eine bedeutende Rolle ein, denn in vielen Fällen würden auch die Eltern eine Gehirnerschütterung nicht mit dem nötigen Ernst betrachten und ihre Kinder viel zu früh nach der Klinikentlassung als "geheilt" betrachten und nicht weiter auf Schonung achten. Dieses Verhalten würde jedoch den kanadischen Wissenschaftlern nach das Risiko einer weiteren Gehirnverletzung erhöhen und außerdem unter Umständen aufgrund der unzureichenden Genesung zu schlechteren schulischen Leistungen des Kindes führen. (sb, 20.01.2010)
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