• Kontakt
  • Therapeuten
  • Themen
  • Fachliche Aufsicht
Heilpraxis - Fachportal für Naturheilkunde und Gesundheit
Kein Ergebnis
Alle Ergebnisse anzeigen
  • Symptome
  • Krankheiten
  • Hausmittel
  • Naturheilkunde
  • Ganzheitliche Medizin
  • Heilpflanzen
  • News
Heilpraxisnet.de - Portal für Naturheilverfahren und Naturheilkunde
  • Symptome
  • Krankheiten
  • Hausmittel
  • Naturheilkunde
  • Ganzheitliche Medizin
  • Heilpflanzen
  • News
Kein Ergebnis
Alle Ergebnisse anzeigen
Heilpraxisnet.de - Portal für Naturheilverfahren und Naturheilkunde
Kein Ergebnis
Alle Ergebnisse anzeigen

Urteile: Persönliche Anhörung im Betreuungsverfahren ist Pflicht

Redaktion Heilpraxis.de
Verfasst von Redaktion Heilpraxis.de
3. August 2016
in News
Teile den Artikel

BGH: zwangsweise Vorführung notfalls möglich

(jur) Vor der Einrichtung einer Betreuung müssen Betroffene immer vom Betreuungsgericht angehört werden. Dies dient nicht nur dem Recht des Betroffenen, ihm rechtliches Gehör zu gewähren, sondern vor allem soll auch das Gericht damit einen unmittelbaren persönlichen Eindruck erhalten, betonte der Bundesgerichtshof (BGH) in einem aktuell veröffentlichten Beschluss vom 29. Juni 2016 (Az.: XII ZB 603/15). Nur weil der zu Betreuende sich weigert, die Betreuung nicht haben zu wollen oder den Betreuer ablehnt, sei dies noch kein Grund, auf die Betreuung zu verzichten, so die Karlsruher Richter.

Im konkreten Fall hatte ein geschiedener Mann die Betreuung seiner Ex-Frau, einer Apothekerin und früheren Anwältin, beantragt. Hintergrund war ein seit 2007 infolge der Scheidung laufendes Zugewinnausgleichsverfahren. Dabei wird geklärt, wie das jeweilige Vermögen der geschiedenen Eheleute aufzuteilen ist. Doch die Ex-Frau verweigerte jegliche Kooperation, so dass das Zugewinnausgleichsverfahren nicht abgeschlossen werden konnte.

Der geschiedene Mann wollte schließlich seine Ex-Ehefrau unter Betreuung stellen lassen und verwies auf ihre psychischen Probleme. Die Betreuung sollte nur im Bereich „Vertretung in dem Zugewinnausgleichsverfahren“ erfolgen.

Die Frau lehnte die Betreuung ab und verweigerte die persönliche Untersuchung durch einen Sachverständigen. Dieser ging dennoch davon aus, dass die Frau in allen Verfahren um ihre Scheidung „partiell geschäftsunfähig“ sei.

Das Landgericht Frankenthal überzeugte dies nicht und lehnte die Bestellung eines Betreuers ab. Persönlich angehört hat es die Frau aber auch nicht. Diese kam einfach nicht zu einem Anhörungstermin.

Der BGH hob in seinem Beschluss die Landgerichts-Entscheidung auf. Nach dem Gesetz muss eine persönliche Anhörung des Betroffenen vor der Bestellung eines Betreuers erfolgen. Dies bedeute aber nicht, dass auf die Anhörung generell verzichtet werden könne, wenn es nicht zur Betreuerbestellung kommt.

Denn die persönliche Anhörung durch das Betreuungsgericht diene nicht nur dem Anspruch auf rechtliches Gehör des Betroffenen, sondern auch, „dem Gericht einen unmittelbaren Eindruck von dem Betroffenen zu verschaffen“. Erscheine dieser nicht zu einer Anhörung, müssten zunächst zwanglose Möglichkeiten ausgeschöpft werden, wie beispielsweise das Aufsuchen des Betroffenen in seiner Wohnung. Notfalls könne der Betroffene auch mit Gewalt zu Anhörung vorgeführt werden.

Die fehlende Bereitschaft der Ex-Ehefrau mit einem Betreuer zu kooperieren, lasse zudem die Erforderlichkeit der angeregten Betreuung nicht entfallen. Hier habe die Frau sich einer persönlichen Begutachtung durch den Sachverständigen zwar verweigert, so dass das erstellte Gutachten nicht eine Betreuung begründen könne. Es gebe aber danach hinreichende Anhaltspunkte für eine Betreuungsbedürftigkeit. Das Gericht hätte dies mit der persönlichen Anhörung klären müssen. fle

Autoren- und Quelleninformationen

Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.

Nächster Artikel

Verlängertes Stillen nach der Geburt senkt das Sterberisiko der Babys ab

Wissenschaftliche Arbeit: Orgasmus bei Frauen eher ein Zufallsprodukt?

Jetzt News lesen

Offene Hände zum Herz geformt und gefüllt mit Mandeln!

Ernährung: Mandeln gegen metabolisches Syndrom

13. Juni 2025
Ein älterer Mann hält sein Handgelenk.

Mundbakterien als Risikofaktor für Parkinson-Demenz

13. Juni 2025
Chiasamen auf einem Holzlöffel.

Mit Vollkorn oxidativen Stress senken & Herzgesundheit stärken

12. Juni 2025
Eine Holzschaufel voll mit Flohsamenschalen auf weißem Grund

Ballaststoffe extrem wirksam gegen Diabetes

12. Juni 2025
Schwarz Bohnen vor weißem Hintergrund

Ernährung: Mit Bohnen & Kichererbsen Herzkrankheiten und Diabetes vorbeugen

11. Juni 2025
Kann eine nachlassende Gedächtnisleistung mit der Hilfe von speziellen Blutdruck senkenden Medikamenten verhindert werden? (Bild: redaktion93/stock.adobe.com)

Demenz: Reduzierung des Blutdrucks kann Risiko senken

10. Juni 2025

Heilpraxis

Das Fachportal für Naturheilkunde und Gesundheit

  • Werben Sie hier
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Wir über uns
  • Rezepte
  • Consent anpassen
Kein Ergebnis
Alle Ergebnisse anzeigen
  • Symptome
  • Krankheiten
  • Hausmittel
  • Naturheilkunde
  • Heilpflanzen
  • Ganzheitliche Medizin
  • News
  • Kontakt
  • Therapeuten
  • Themen
  • Fachliche Aufsicht
  • Rezepte

© 2022 Heilpraxisnet.de GbR