Standards für die Ausbildung von Osteopathen
Wie der Bundesverband Osteopathie e.V. (bvo) miteilt, hat die Weltgesundheitsorganisation WHO die internationalen Standards für die Ausbildung von Osteopathen geregelt. Der bvo gibt bekannt, dass er in dem Bemühen der WHO einen großen Schritt in Richtung eines eigenständigen Gesundheitsberufes Osteopath in Deutschland sieht.
Die Formulierungen der WHO sollen unter anderem dazu dienen, eine gesetzliche Grundlage für die Ausübung der Osteopathie zu regeln. Sie werden Benchmarks in Training in Osteopathy genannt. Das Ganze geschah im Rahmen einer Reihe von insgesamt sieben Teilen, die zur Ausbildung in komplementärer Medizin veröffentlicht wurden. Es soll damit durch die WHO gewährleistet werden, dass die Ausbildung in Osteopathie ein Mindeststandards an relevantem Fachwissen vermittelt. Dazu kommen bestimmte Fähigkeiten und exakte Kenntnis von Kontraindikationen und natürlich Indikationen. So soll sichergestellt werden, dass alle Osteopathen mit Patienten im Primärkontakt arbeiten können.
Osteopathie wird damit von der World Health Organization als eigenständige Medizinform definiert, die sowohl Diagnose als auch Behandlung umfasst und sich von anderen Gesundheitsberufen abgrenzen lässt, in denen ebenfalls manuelle Techniken zur Anwendung kommen, wie in der Physiotherapie oder Chiropraktik. Bereits in 2003 hatte die WHO mit ihrer Resolution WHA 56.31 die Mitgliedsstaaten aufgefordert, Komplementärmedizin, zu der auch die Osteopathie zählt, in die jeweiligen nationalen Gesundheitssysteme einzubinden. Die nun veröffentlichten Eckpunkte sollen Gesundheitsbehörden als Grundlage dienen, um die Ausbildung, Prüfung und Zulassung qualifizierter Osteopathen gesetzlich zu regeln.
Der bvo, Bundesverband Osteopathie e.V., begrüßt die Veröffentlichung der WHO und sieht darin eine wichtige Vorlage für einen eigenständigen Gesundheitsberuf in Deutschland: „Die WHO beschreibt den Osteopathen als einen eigenständigen Beruf, der mit Patienten im Primärkontakt arbeitet,“ betont Dr. med. Bernhard Hartwig, erster Vorsitzender des bvo, „das entspricht genau unserem berufspolitischen Ziel.“
Hartwig führt aus: „Bei uns in Deutschland gibt es den eigenständigen Beruf des Osteopathen noch nicht und wer in seinem Grundberuf nicht Arzt oder Heilpraktiker ist, darf osteopathisch nicht im Primärkontakt mit Patienten arbeiten. Dabei ist die Osteopathie eine eigenständige Form der Medizin und weder eine Facharztfortbildung noch eine zusätzliche Behandlungsform für die Heilpraktikerpraxis. Es wird Zeit, dass in Deutschland die Ausbildung zum Osteopathen im Interesse des Patienten gesetzlich geregelt und der Osteopath als eigenständiger Beruf rechtlich anerkannt wird. Die jetzt veröffentlichten Eckpunkte der WHO liefern hierfür eine gute Vorlage.“ In Deutschland erfolgt die Ausbildung zum Osteopathen als Vollzeitausbildung oder berufsbegleitend an privaten Osteopathieschulen. Inhalte und Ausbildungsdauer übertreffen dabei die von der WHO geforderten Mindeststandards. (pm, 07.12.2010)
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