Verbotenes Antibiotikum in Futtermittel nachgewiesen. Behörden sehen keinen Anlass zur Besorgnis
23.01.2011
In dem Bundesland Sachsen-Anhalt wurden erneut Spuren von Antibiotikum im Futtermittel nachgewiesen. Ein entdecktes Antibiotikum ist für die Herstellung von Tierfutter gesetzlich verboten. Laut Behördenangaben bestehe allerdings keine Gesundheitsgefahr für Verbraucher, da die Mengen nach einer weiteren Verarbeitung kaum nachweisbar sind.
Nach offiziellen Angaben der Agrarbehörden wurde ein verbotenes Antibiotikum mit der Bezeichnung „Chloramphenicol“ in Futtermittel nachgewiesen. Ein Hersteller von Tiermittelfutter aus dem Magdeburger Bördekreis habe die Behörden bereits am Freitag hierüber informiert. Der Hersteller teilte mit, dass bei der Verarbeitung einer Vitaminvormischung der antibiotische Wirkstoff Chloramphenicol entdeckt wurde. Diese Vormischung stamme erneut von einem Lieferanten aus Niedersachsen.
Antibiotikum kaum mehr nachweisbar
Nach Angaben des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) bestehe allerdings kein Anlass zur Besorgnis. Man gehe davon aus, dass die aus der Vitaminmischung hergestellten Mischfuttermittel keine analytisch nachweisbaren Spuren des Antibiotikums mehr enthalten. In der Vormischung konnten gerade einmal 17,9 Mikrogramm Chloramphenicol pro Kilogramm nachgewiesen werden. So ist die tatsächliche Menge in dem fertig gestellten Tiermittelfutter kaum mehr von Bedeutung. Eine Gefahr von Tieren und Menschen schließe sich damit aus, so das Institut. Dennoch hat der Hersteller aus Sachsen-Anhalt alle bereits ausgelieferten Tierfuttermittel wieder zurückrufen. Insgesamt 55 Tonnen des Tierfutters wurden bereits an Agrarbetriebe ausgeliefert. 22 Tonnen konnten zum derzeitigen Kenntnisstand wieder zurückgeholt werden.
Chloramphenicol ist ein Breitbandantibiotikum und wird aufgrund zahlreicher Nebenwirkungen heute nur in medizinischen Notfällen verabreicht. Der Wirkstoff kommt nur dann zum Einsatz, wenn keine adäquaten Arzneimittel mehr zur Verfügung stehen. Es gilt unter Medizinern gemeinhin als Reserveantibiotikum. Je nach Dosierungen können als Nebenwirkungen Schädigungen des Knochenmarks sowie Störungen des Nervensystems (Neurotoxin) auftreten. Die beschriebenen zumeist lebensbedrohlichen Nebenwirkungen wurden allerdings nur selten festgestellt. (sb)
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Bild: Kurt Michel / pixelio.de
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