Schubladenverordnung im Falle eines atomaren Super-Gau in der EU
13.04.2012
Nach dem atomaren Super-GAU in Tschernobyl waren viele Pilze und Milcherzeugnisse auch in Deutschland radioaktiv verseucht. Bis heute sind vielerorts die Grenzwerte für Pilze überschritten. Laut der Verbraucherschutzorganisation „Foodwatch“ existieren in der Europäischen Union (EU) unterschiedliche Grenzwerte, die je nach Herkunftsland der Lebensmittel eingesetzt werden. Kommt es zu einem Super-Gau in einem der europäischen Mitgliedsländer, sind entsprechend angepasste Werte bereits in den Schubladen der zuständigen Kommissionen. Ein Unding, wie Foodwatch mahnt. Die Verbrauchschützer fordern daher einheitliche Werte. Die Bundesrepublik hat ihrerseits ebenfalls einen Vorstoß in Richtung Brüssel unternommen.
Seit April diesen Jahres gelten in Japan, nach dem seit Tschernobyl schwersten Reaktorunglück, strengere Grenzwerte für radioaktiv belastete Lebensmittel. In der EU hat man sich vor Zeiten allerdings für einen „speziellen Weg“ entschieden. Passiert nämlich in einem der EU-Mitgliedsländer eine nukleare Reaktorkatastrophe, hält die Kommission nach Informationen von „Foodwatch“ in Brüssel bereits eine sogenannte Schubladenverordnung parat. In diesen Notfallverordnungen werden viel höhere Werte angesagt, als die Grenzwerte nach den Katastrophen in Tschernobyl oder Fukushima. Das sei ein regelrechtes „Grenzwert-Chaos“ so die Experten der Verbraucherorganisation. Denn die EU arbeitet dabei mit gleich drei verschiedenen Regelwerken.
Hohe Halbwertszeiten von bis 30 Jahren
Die Regelgrenzwerte beziehen sich vor allem auf die Belastung von Cäsium in Nahrungsmitteln. Beide radioaktive Varianten, Isotope -134 und -137, haben eine hohe Halbwertszeit und zerfallen nur sehr langsam. Cäsium-134 hat nach zwei Jahren die Halbwertszeit und Cäsium-137 erst nach 30 Jahren die Halbwertzeit erreicht. Diese EU-Regelung wird mittlerweile auch vom Bundesumweltministerium kritisiert. Gegenüber „Welt-Online“ sagte der Ministeriumssprecher Jürgen Maaß: "Deutschland hat im August 2011 eine Initiative gestartet, um die derzeitige verwirrende Situation zu bereinigen. Im März ging das offizielle Schreiben an die EU-Kommission". Bis heute ist allerdings noch nichts passiert.
Relativ streng sind allerdings die aus Japan übernommenen EU-Grenzwerte für die Einfuhr von japanischen Nahrungsmitteln. So darf Säuglingsnahrung höchstens eine Belastung von 50 Becquerel pro Kilogramm (Bq/kg) aufweisen. Gleiche Werte gelten grundsätzlich für Milch- und Milchprodukte. Andere Lebensmittel, wie die beliebten Nuri-Blätter für Sushi, dürfen eine Belastung von maximal 100 Bq/kg erreichen. Das Umweltinstitut München rät allerdings dazu, bei Nahrungsmitteln einen Höchstwert von maximal zwischen 30 bis 50 Becquerel pro Kilogramm Cäsium-Gesamtaktivität einzurichten. Für Kinder, Stillende Mütter und Schwangere sollten höchstens Werte zwischen 10 und 20 Becquerel pro Kilogramm gelten.
Die Grenzwerte in Japan waren bereits vor dem März 2012 weitaus strenger, als die beiden derzeitigen europäischen Werte. Als sich in Tschernobyl der Supergau ereignete, wurden erstmals im Jahre 1986 Höchstwerte für Lebensmittel eingeführt. Diese galten zunächst für die betroffenen Regionen der UDSSR. Die namensgleiche Verordnung für Nahrungsmittel aus der Ukraine und Weißrussland gilt noch heute. Erst vor kurzem wurde die Höchstgrenzen-Verordnung bis 2020 verlängert, weil regelmäßig die Werte überschritten werden. Diese damals geschaffenen Höchstgrenzen gelten noch heute als Vorgabe.
EU-Schubladenverordnung für atomare Unfälle
Aber es gibt noch eine dritte, in der Schublade verweilende Richtgrenzverordnung. Im Falle einer radioaktiven Verseuchung aufgrund eines Atomunfalls eines Reaktors innerhalb der EU gelten plötzlich andere Höchstgrenzen für Lebensmittel und Futtermittel. Diese liegen um ein Vielfaches höher, als die Grenzen die derzeit für Importe aus Japan gelten.
Foodwatch fordert einheitliche Regelgrenzwerte
Das dürfe aber nicht sein, kritisiert „Foodwatch“ und fordert eine einheitliche Regelung. „Auch im Katastrophenfall ist es wichtig, möglichst unbelastete Produkte zu den Menschen zu bringen, um die eingenommene Strahlendosis so niedrig wie möglich zu halten", sagte Martin Rücker von der unabhängigen Initiative. Denn jede Kontaminierung kann zu einer Krebserkrankung führen. Die Werte von damals seien sehr hoch angelegt, um die Lebensmittel dennoch importieren zu können und eine Versorgung der Bevölkerung zu garantieren. "In der heutigen globalisierten Welt sollte eine Versorgung mit weitgehend unbelasteten Produkten möglich sein.", so die Kritik von Foodwatch.
Das Bundesministerium für Umwelt bestätigte die Angaben von Foodwatch. Die Notfallverordnung gehe aber von einem Notstand aus der in Euro vorherrsche. Und davon, dass eben nur Lebensmittel innerhalb der EU ex- und importiert würden. Außerdem sei die Geltungszeit auf maximal drei Monate limitiert. Wenn die Initiative aus Deutschland Erfolg hat, würden die derzeit gut 20 Jahre alten Grenzwertverordnungen überprüft werden. Ob diese dann strenger ausgelegt werden, wollte das Ministerium nicht bestätigten. (sb)
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Bild: Thommy Weiss / pixelio.de
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