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Ärzte missachten Schweigepflicht auf Facebook

Nina Reese
Verfasst von Dipl. Sozialwiss. Nina Reese
29. Oktober 2013
in News
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Mediziner verstoßen in sozialen Netzwerken oft gegen das Arztgeheimnis

29.10.2013

Ärzte, die sich im Internet öffentlich über ihre Arbeit äußern oder sich mit anderen über berufliche Details austauschen, übersehen oft, dass sie damit schnell gegen das Arztgeheimnis verstoßen. Daher warnen Experten Mediziner eindringlich, darauf zu achten, was bei Facebook und Co. kommuniziert wird.

Sicherstellen, dass Patienten sich nicht erkennen
Mediziner verstoßen immer häufiger gegen die Schweigepflicht, wenn sie sich in sozialen Netzwerken wie „Facebook“, „Twitter“, „Wikipedia“ oder auch Blogs und Podcasts bewegen und dort Kommentare veröffentlichen oder sich mit anderen über Details ihrer Arbeit austauschen. Das kann unter Umständen sehr schnell und unabsichtlich passieren, daher sollte „der Arzt sehr darauf achten, was er auf seiner Facebook-Seite schreibt, damit sich der Patient nicht wiederentdeckt", so der Juniorprofessor für Medizinethik an der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH), Daniel Strech, gegenüber der Nachrichtenagentur dpa.

Rechtliche „Grauzone“
Der Medizinethiker hatte erst vor kurzem im Rahmen einer Studie untersucht, inwiefern sich die Nutzung von Angeboten des so genannten „Web 2.0“ mit der medizinischen Berufsethik vereinbaren lassen. Als besonders wichtiger Aspekt stellte sich hier die Einhaltung der Schweigepflicht heraus – denn das könne schnell problematisch werden, wenn Ärzte beispielsweise in Blogs sowie über so genannte „Posts“ auf Facebook oder „Tweeds“ auf Twitter Details über ihre Arbeit kundtun. „Das ist eine Grauzone, die rechtlich relevant werden kann", so der Wissenschaftler weiter.

Studie zu Vereinbarung von Medizinischen Werten und Social Media
So war der Forscher im Rahmen einer systematischen Literaturrecherche in der englischsprachigen Meta-Datenbank mit medizinischen Artikeln „PubMed“ zu dem Ergebnis gekommen, dass „die Verflechtung von traditionellen Kernwerten der Medizin (Privatsphäre, Vertraulichkeit, Eins-zu-Eins- Interaktionen und formalem Verhalten) und der Kultur der sozialen Medien (die auf Offenheit, Verbindung, Transparenz und Informalität abzielt) Möglichkeiten ebenso wie Herausforderungen für das medizinische Personal darstellt“, so der Forscher in einem Artikel im „Journal of Medical Internet Research“.

Jeder zweite Mediziner nutzt Angebote des Web 2.0
Dabei ist das Risiko, als Mediziner einen „Fehltritt“ im Internet zu begehen, nicht zu unterschätzen, denn immer mehr Ärzte nutzen soziale Netzwerke, um Patienten Beratungen anzubieten, medizinisches Wissen zu publizieren oder sich mit anderen Kollegen über komplizierte Fälle auszutauschen. So zeigte eine Studie des Ärztenachrichtendienstes bereits im Jahr 2011, dass schon damals mehr als jeder zweite niedergelassene Arzt die entsprechenden Angebote für berufliche Zwecke nutzt – Tendenz steigend. Laut dem Diplom-Mathematiker Tobias Hartz von der Universitätsmedizin Mainz könne hier auch ein ausschließlich für berufliche Zwecke genutztes Profil nicht verhindern, dass gegen das Arztgeheimnis verstoßen werde. Denn hier würde oftmals schon die Vernetzung mit Patienten ausreichen, um Behandlungsverhältnisse zu offenbaren.

Medizinisches Personal ausreichend schulen
Dementsprechend müssten seiner Ansicht nach Ärzte und Pflegekräfte im Umgang mit den Angeboten des „Social Media“ intensiv geschult werden, um auf die Gefahren hinzuweisen und die Wahrung der Schweigepflicht jederzeit einzuhalten. Doch trotz aller Risiken und Gefahren sollten laut Medizinethiker Strech auch die positiven Aspekte des Web 2.0 ausreichend berücksichtigt werden. Für Ärzte würden sich schließlich eine Menge neuer Chancen ergeben, angefangen vom fachlichen Austausch bis hin zu der Möglichkeit, für Patienten auch unabhängig vom Standort Beratungen oder andere Serviceleistungen über das Internet anbieten zu können. (nr)

Bild: Alexander Klaus / pixelio.de

Autoren- und Quelleninformationen

Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.

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