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AOK Bayern: Statt Beitragssenkung Zusatzbeitrag

Redaktion Heilpraxis.de
Verfasst von Redaktion Heilpraxis.de
3. Dezember 2014
in News
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AOK Bayern: Beitragssenkung wird durch Zusatzbeitrag aufgehoben

03.12.2014

Ab dem 1. Januar 2015 wird der gesetzliche Krankenkassenbeitrag von 15,5 auf 14,6 Prozent gesenkt. Für viele Versicherte bedeutet dies trotzdem nicht, dass sie künftig weniger bezahlen müssen. Die AOK Bayern etwa erhebt einen Zusatzbeitrag von 0,9 Prozent, somit ändert sich dort an der Summe nichts.

Krankenkassen können Zusatzbeiträge erheben
Der gesetzliche Krankenkassenbeitrag sinkt ab dem 1. Januar des kommenden Jahres von derzeit 15,5 Prozent auf 14,6 Prozent. Dies bedeutet jedoch für viele Versicherte nicht, dass sie in Zukunft weniger bezahlen müssen. Die gesetzlichen Kassen haben nämlich aufgrund der GKV-Finanzreform die Möglichkeit, einen Zusatzbeitrag zu erheben, um ihren Finanzbedarf zu decken. Bislang haben erst wenige der 131 Krankenkassen ihre Mitglieder darüber informiert, ob und in welcher Höhe sie einen Zusatzbeitrag erheben wollen. Die viertgrößte Kasse des Landes, die AOK Bayern hat ihren Zusatzbeitrag nun bekannt gegeben.

Nullsummenspiel bei AOK Bayern
Dieser wird für die 4,3 Millionen Mitglieder der AOK Bayern 0,9 Prozent betragen. Also genau der Anteil den die Senkung ausmacht. Somit wird das ganze zum Nullsummenspiel. Die Summe bleibt gleich. In einer aktuellen Presseerklärung der Kasse heißt es: „Eine Beitragsachterbahn werde es nicht geben.“ Andere Versicherte, wie die der AOK Plus und der AOK Sachsen-Anhalt können sich hingegen über eine Senkung des Satzes auf insgesamt 14,9 Prozent freuen. Mehrere andere Krankenkassen im Freistaat haben angekündigt, ihren Zusatzbeitrag für das kommende Jahr in den nächsten Tagen und Wochen bekannt zu geben.

Sonderkündigungsrecht bei Zusatzbeitrag
Von Seiten des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) wird nicht erwartet, dass es Kassen geben wird, die auf Zusatzbeiträge gänzlich verzichten werden. Ansonsten entstünden durch den ab 2015 geltenden niedrigeren allgemeinen Beitragssatz Mindereinnahmen des Gesundheitsfonds in Höhe von 11 Milliarden Euro. Dies, ohne dass die Ausgaben entsprechend gesenkt würden. Diejenigen Versicherten, deren Krankenkasse einen Zusatzbeitrag erhebt, erhalten ein Sonderkündigungsrecht. Für viele der Versicherten ist dies jedoch unerheblich, da sie meist länger als 18 Monate bei der Kasse versichert sind und ohnehin jederzeit zu einer anderen Kasse wechseln könnten.

Steigende Kosten prognostiziert
Allerdings rät unter anderem das Bundesversicherungsamt davon ab, übereilte Entscheidungen zu treffen und bei der Wahl der Krankenkasse nicht nur auf die Unterschiede beim Zusatzbeitrag zu achten. So sollten auch Beratung, Service, besondere Leistungen oder das Vorhandensein einer Geschäftsstelle vor Ort bei einem möglichen Wechsel berücksichtigt werden. Ob es bei den jeweiligen Kassen bei den demnächst bekannt werdenden Zusatzbeiträgen bleiben wird, ist ohnehin fraglich, da Experten allgemein von steigenden Kosten ausgehen, die Kassen an ihre Mitglieder weitergeben könnten. Der GKV-Schätzerkreis etwa, der sich aus Experten des Bundesministeriums für Gesundheit, des Bundesversicherungsamtes und des GKV-Spitzenverbandes zusammensetzt, hatte vor einigen Wochen einen Anstieg der allgemeinen Ausgaben je Versicherten um 4,1 Prozent für das kommende Jahr prognostiziert. (ad)

Bild: Matthias Preisinger / pixelio.de

Autoren- und Quelleninformationen

Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.

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