• Kontakt
  • Therapeuten
  • Themen
  • Fachliche Aufsicht
Heilpraxis - Fachportal für Naturheilkunde und Gesundheit
Kein Ergebnis
Alle Ergebnisse anzeigen
  • Symptome
  • Krankheiten
  • Hausmittel
  • Naturheilkunde
  • Ganzheitliche Medizin
  • Heilpflanzen
  • News
Heilpraxisnet.de - Portal für Naturheilverfahren und Naturheilkunde
  • Symptome
  • Krankheiten
  • Hausmittel
  • Naturheilkunde
  • Ganzheitliche Medizin
  • Heilpflanzen
  • News
Kein Ergebnis
Alle Ergebnisse anzeigen
Heilpraxisnet.de - Portal für Naturheilverfahren und Naturheilkunde
Kein Ergebnis
Alle Ergebnisse anzeigen

Kinderschrei in Erzieherinnenohr kein Arbeitsunfall

Sebastian Bertram
Verfasst von Sebastian Bertram
19. Februar 2018
in News
Teile den Artikel

Sozialgericht Dortmund sieht keinen Zusammenhang zu Tinnitus

Ein Kinderschrei in unmittelbarer Nähe am Ohr einer Erzieherin kann allein noch keinen dauerhaften Tinnitus hervorrufen. Daher kann solch ein Schrei auch nicht die Anerkennung als Arbeitsunfall begründen, entschied das Sozialgericht Dortmund in einem am Montag, 19. Februar 2018, bekanntgegebenen Urteil (Az.: S 17 U 1041/16).

Geklagt hatte eine Erzieherin aus Hamm, die in einem heilpädagogischen Kinderheim beschäftigt ist. Während ihrer Arbeit hatte ein Kind in unmittelbarer Nähe zu ihrem Ohr besonders laut geschrien. Sie leide nun an einem dauerhaften inneren Ohrgeräusch, einem Tinnitus. Daher wollte die Erzieherin diesen Vorfall als Arbeitsunfall anerkannt haben.

Von der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen verlangte sie die Kostenerstattung für einen sogenannten Tinnitusmasker. Dabei handelt es sich um ein Gerät, welches mit einem Ton wie Rauschen oder Naturklänge den Tinnitus „maskiert“, also überdeckt. Auf diese Weise soll die Wahrnehmung des eigenen inneren Ohrgeräuschs verlernt werden.

Der gesetzliche Unfallversicherungsträger lehnte die Anerkennung als Arbeitsunfall und die Kostenübernahme für den Tinnitusmasker jedoch ab. Menschliche Schreie könnten keine dauerhaften Hörstörungen verursachen, so die Begründung.

Auch das Sozialgericht entschied in seinem Urteil vom 22. Januar 2018, dass die Klägerin aufgrund des „Schreier-Eignisses“ einen Tinnitusmasker nicht benötige. In der Wissenschaft sei lediglich anerkannt, dass bis zu 130 Dezibel laute menschliche Schreie zwar Mini-Lärmtraumata mit vorübergehenden Hörminderungen verursachen könnten. Bleibende Hörschäden, wie etwa ein dauerhafter Tinnitus, seien aber nicht zu erwarten. fle/mwo

Autoren- und Quelleninformationen

Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.

Nächster Artikel

Hoher Blutdruckwert bei Kindern: Unbedingt wieder messen

Gesundheit: Darf man trotz einer Herzerkrankung zum Wandern in die Berge?

Jetzt News lesen

Kurkumapulver und frische Kurkumawurzel

Kurkuma ermöglicht Gewichtsabnahme bei Diabetes

23. August 2025
Mann fasst sich ans Herz.

Herzschwäche: Darmflora zeigt größeren Einfluss als bisher angenommen

22. August 2025
Salzstreuer und verschüttetes Salz auf einer schwarzen Oberfläche

Salzreiche Ernährung fördert Gehirnentzündungen & Bluthochdruck

22. August 2025
Eine große Auswahl an ballaststoffreichen Lebensmitteln wie Obst, Gemüse und Hülsenfrüchten

Ernährung: Warum ausreichend Ballaststoffe wichtig sind

21. August 2025
Eine Auswahl an verschiedenen Käsesorten

Endometriose: Diese Lebensmittel können Risiko deutlich senken

20. August 2025
Oft sind Kontaktallergien für den juckenden Hautausschlag verantwortlich. (Bild: Sonja Birkelbach/fotolia)

Warum entwickeln immer mehr Kinder Kontaktallergien?

20. August 2025

Heilpraxis

Das Fachportal für Naturheilkunde und Gesundheit

  • Werben Sie hier
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Wir über uns
  • Rezepte
  • Consent anpassen
Kein Ergebnis
Alle Ergebnisse anzeigen
  • Symptome
  • Krankheiten
  • Hausmittel
  • Naturheilkunde
  • Heilpflanzen
  • Ganzheitliche Medizin
  • News
  • Kontakt
  • Therapeuten
  • Themen
  • Fachliche Aufsicht
  • Rezepte

© 2022 Heilpraxisnet.de GbR