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Systemische Psychotherapie bald Kassenleistung?

Fabian Peters
Verfasst von Fabian Peters
22. November 2018
in News
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G-BA legt Grundlage für kassenfinanzierte Systemische Psychotherapie

Die systemische Psychotherapie kann bei einer Vielzahl psychischer Erkrankungen Linderung verschaffen, doch muss sie bislang in der Regel aus eigener Tasche bezahlt werden. Denn sie ist nicht Teil des Leistungskataloges der gesetzlichen Krankenversicherungen. Das könnte sich jedoch bald ändern. Denn der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat jetzt den Nutzen und die medizinische Notwendigkeit der Systemischen Therapie für Erwachsene bestätigt, so die aktuelle Mitteilung der Deutschen Gesellschaft für Systemische Therapie, Beratung und Familientherapie (DGSF).

Mit der Anerkennung des Nutzens und der medizinische Notwendigkeit der Systemischen Therapie für Erwachsene hat der G-BA den Grundstein dafür gelegt, dass Systemische Psychotherapie künftig als Versicherungsleistung von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden kann, berichtet die Fachgesellschaft. Nun müsse der Unterausschuss Psychotherapie des G-BA mit den Beratungen zur Erweiterung der Psychotherapie-Richtlinie um die Systemische Therapie beginnen.

Gute Nachrichten für Patientinnen und Patienten

„Die Anerkennung der Systemischen Therapie durch den G-BA ist eine gute Nachricht für die Patientinnen und Patienten in Deutschland“; betont Dr. Björn Enno Hermans, Vorsitzender der Deutschen Gesellschaft für Systemische Therapie, Beratung und Familientherapie. Das Angebot einer kassenfinanzierten Systemischen Therapie bedeute eine wichtige Verbesserung des psychotherapeutischen Behandlungsangebotes.

Klares Votum für die systemische Psychotherapie

Die Entscheidung des G-BA wurde laut Angaben der DGSF „mit den Stimmen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, der Deutschen Krankenhausgesellschaft sowie der drei unparteiischen Mitglieder ermöglicht, nach einem klaren Plädoyer des G-BA-Vorsitzenden Professor Josef Hecken für die Anerkennung Systemischer Therapie.“

Zulassung für verschiedene Anwendungsgebiete

Mit diesem Votum werde der Nutzen Systemischer Therapie in fünf Anwendungsgebieten der Psychotherapie festgestellt, darunter die am häufigsten auftretenden psychischen Erkrankungen: Angst- und Zwangsstörungen und affektive Störungen (Depression). Für eine Zulassung als kassenärztliche Leistung müsse der Nutzen zwingend für diese Indikationen belegt sein.

Nutzenbewertung durch das IQWiG

Basis der Entscheidung war eine Nutzenbewertung des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG), das im Auftrag des G-BA den Nutzen in sieben Störungsbereichen überprüft hatte. „Den Antrag auf die Nutzenbewertung hatte 2013 das damalige unparteiische Mitglied Dr. Harald Deisler gestellt“, berichtet die DGSF. Bereits vor zehn Jahren sei die Anerkennung der Systemischen Therapie durch den Wissenschaftlichen Beirat Psychotherapie erfolgt.

Anpassung der Psychotherapie-Richtlinie erforderlich

„Wir begrüßen es, dass erstmals nach 31 Jahren wieder ein hoch wirksames Psychotherapieverfahren vor der Aufnahme in den Leistungskatalog der Krankenkassen steht“, betont Dr. Ulrike Borst, Vorsitzende der Systemischen Gesellschaft (SG). Psychische Erkrankungen seien längst zu Volkskrankheiten geworden und Betroffene auf jede Möglichkeit der Hilfe angewiesen. Bis die Systemische Therapie allerdings zur Kassenleistung wird, müssen sich die Patientinnen und Patienten noch etwas gedulden, da im nächsten Schritt die konkrete Anpassung der Psychotherapie-Richtlinie vorgenommen werden muss, so der Hinweis der Fachgesellschaft.

Hoffnung auf baldige Umsetzung

Bis März 2019 soll laut einer Antwort des Bundesgesundheitsministeriums auf eine Kleine Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen im Bundestag das Bewertungsverfahren zur Systemischen Therapie abgeschlossen sein, berichtet die DGSF. „Wir freuen uns, dass der G-BA für eine Verbesserung der psychotherapeutischen Versorgung in Deutschland gesorgt hat und auf der Grundlage des heutigen Beschlusses Systemische Therapie nun bald allen Patientinnen und Patienten zur Verfügung stehen kann“, so das Fazit von Sebastian Baumann, Vorstandsbeauftragter Psychotherapie der SG. (fp)

Autoren- und Quelleninformationen

Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.

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