• Kontakt
  • Therapeuten
  • Themen
  • Fachliche Aufsicht
Heilpraxis - Fachportal für Naturheilkunde und Gesundheit
Kein Ergebnis
Alle Ergebnisse anzeigen
  • Symptome
  • Krankheiten
  • Hausmittel
  • Naturheilkunde
  • Ganzheitliche Medizin
  • Heilpflanzen
  • News
Heilpraxisnet.de - Portal für Naturheilverfahren und Naturheilkunde
  • Symptome
  • Krankheiten
  • Hausmittel
  • Naturheilkunde
  • Ganzheitliche Medizin
  • Heilpflanzen
  • News
Kein Ergebnis
Alle Ergebnisse anzeigen
Heilpraxisnet.de - Portal für Naturheilverfahren und Naturheilkunde
Kein Ergebnis
Alle Ergebnisse anzeigen

Krankenkasse muss Patientin maßgefertigtes Echthaarteil bezahlen

Sebastian Bertram
Verfasst von Sebastian Bertram
23. Mai 2019
in News
Teile den Artikel

LSG Lüneburg: medizinische Gründe für Kostenübernahme erforderlich

Gesetzliche Krankenkassen können aus medizinischen Gründen zur vollen Kostenübernahme für ein Echthaarteil verpflichtet werden. Profitieren können davon zumindest Frauen mit krankhaftem, teilweisem Haarverlust, der als „Behinderung” zu bewerten ist, entschied das Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen in einem am Montag, 20. Mai 2019, veröffentlichten Urteil (Az.: L 4 KR 50/16).

Damit bekam eine 55-jährige Frau aus der Grafschaft Bentheim recht. Sie leidet an einer Schuppenflechte, die bei ihr zunehmend zu einem kreisrunden Haarausfall führt. Um die kahlen Stellen verbergen zu können, beantragte sie bei ihrer Krankenkasse die Kostenübernahme für ein handgeknüpftes Echthaarteil in Höhe von 1.290 Euro.

Die Kasse wollte aber nur einen Höchstbetrag von 511 Euro übernehmen. Dies reiche für eine gute Versorgung aus. Es handele sich hier um einen mittelbaren Behinderungsausgleich. In solchen Fällen seien die Krankenkassen nur für den „Basisausgleich von Behinderungen eintrittspflichtig”. Die Frau könne ja eine Kunsthaarperücke für ein unauffälliges Erscheinungsbild tragen. Ein maßgefertigtes Echthaarteil sei nicht notwendig, zumal sie sich nicht überwiegend in der Öffentlichkeit, sondern im privaten Umfeld bewege. Ein zeitweises Tragen der Kunsthaarperücke sei daher kein Problem.

Mit Urteil vom 26. März 2019 verurteilte das LSG die Kasse zur vollen Kostenübernahme des maßgefertigten Echthaarteils. Zwar müsse die Krankenkasse für den Behinderungsausgleich grundsätzlich nur eine Versorgung gewährleisten, „die den Haarverlust nicht sogleich erkennbar werden lässt”. Die Krankenkasse müsse auch nicht sicherstellen, dass bei einer Versicherten das ursprüngliche Aussehen wiederhergestellt wird.

Im Einzelfall könne es aber aus medizinischen Gründen erforderlich sein, dass eine Versicherte ein maßgefertigtes Echthaarteil erhält. Dies sei hier der Fall. Denn das von der Krankenkasse favorisierte Tragen einer Perücke würde dazu führen, dass auch die verbliebenen Haare der Frau wegen ihrer Schuppenflechte ausfallen. Eine Kunsthaarperücke zum Festbetrag sei daher keine zweckmäßige Versorgung.

Männer mit Haarausfall haben nach einer Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) in Kassel vom 22. April 2015 dagegen bei der Kostenübernahme für Ersatzhaare Pech (Az.: B 3 KR 3/14 R; JurAgentur-Meldung vom Urteilstag). Zumindest im Alter sei bei Männern ein Haarverlust üblich und wirke daher nicht stigmatisierend oder entstellend. Von einer „Behinderung”, die die Krankenkasse ausgleichen muss, sei daher nicht auszugehen, so das BSG im Fall eines Rentners, der krankheitsbedingt an völliger Haarlosigkeit leidet. Mit dem BSG-Urteil muss er seine Perücken selbst bezahlen.

Das LSG Lüneburg hatte nicht zu entscheiden, ob daher Männer in entsprechender gesundheitlicher Lage darauf verwiesen werden können, den bei Schuppenflechte durch eine Perücke ausgelösten Ausfall der restlichen Haare hinzunehmen oder sich ihre Haare gleich selbst komplett abzurasieren. fle/mwo

Autoren- und Quelleninformationen

Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.

Nächster Artikel

Fruchtsäfte sollen das Sterberisiko deutlich erhöhen

Studie: Hoher Fruchtsaft-Konsum erhöhte das Sterberisiko - Auf die Dosis kommt es an

Jetzt News lesen

Eine Holzschaufel voll mit Flohsamenschalen auf weißem Grund

Ballaststoffe extrem wirksam gegen Diabetes

12. Juni 2025
Schwarz Bohnen vor weißem Hintergrund

Ernährung: Mit Bohnen & Kichererbsen Herzkrankheiten und Diabetes vorbeugen

11. Juni 2025
Kann eine nachlassende Gedächtnisleistung mit der Hilfe von speziellen Blutdruck senkenden Medikamenten verhindert werden? (Bild: redaktion93/stock.adobe.com)

Demenz: Reduzierung des Blutdrucks kann Risiko senken

10. Juni 2025
Hamburger und frittiertes Essen.

Herzgesundheit: Ernährungsqualität wichtiger als strikte Diäten

10. Juni 2025
Teller mit einem Brokkoliröschen darauf und Besteck daneben

Diät: Kalorieneinschränkung erhöht Risiko depressiver Symptome

8. Juni 2025
Adipöse Frau misst ihren Bauchumfang

Gesunde Ernährung auch ohne Gewichtsabnahme vorteilhaft

8. Juni 2025

Heilpraxis

Das Fachportal für Naturheilkunde und Gesundheit

  • Werben Sie hier
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Wir über uns
  • Rezepte
  • Consent anpassen
Kein Ergebnis
Alle Ergebnisse anzeigen
  • Symptome
  • Krankheiten
  • Hausmittel
  • Naturheilkunde
  • Heilpflanzen
  • Ganzheitliche Medizin
  • News
  • Kontakt
  • Therapeuten
  • Themen
  • Fachliche Aufsicht
  • Rezepte

© 2022 Heilpraxisnet.de GbR