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Apotheker fordern Freigabe und genaue Regeln für medizinisches Cannabis

Sebastian Bertram
Verfasst von Sebastian Bertram
3. Oktober 2015
in News
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Immer lauter wird der Ruf nach der vollständigen medizinischen Freigabe von Cannabis. Dabei soll die wirkungsvolle Pflanze vor allem als Schmerzmittel bei schweren Erkrankungen wie Krebs eingesetzt werden. Weltweite Studien weisen auf eine gute Wirksamkeit und Verträglichkeit hin. Die Apothekerschaft will jedoch beim medizinischen Einsatz von Cannabis drei Anforderungen erfüllt sehen. Im Rahmen des Deutschen Apothekertages wurde der Forderungskatalog mit großer Mehrheit vorgestellt und verabschiedet.

Die Apothekerschaft will beim medizinischen Einsatz von Cannabis drei Anforderungen erfüllt sehen: Erstens muss Cannabis, das für medizinische Zwecke angewendet wird, die notwendige pharmazeutische Qualität haben. Zweitens darf ärztlich verordnetes Cannabis, wie andere verschreibungspflichtige Arzneimittel auch, nur in Apotheken abgegeben werden. Drittens muss ärztlich verordnetes Cannabis von gesetzlichen Krankenkassen erstattet werden. Diese Forderungen beschloss die Hauptversammlung der deutschen Apothekerinnen und Apotheker im Rahmen des Deutschen Apothekertages mit großer Mehrheit.

Gleichbleibende Qualität nur bei kontrolliertem Anbau
Zu dem Beschluss erläuterte der Präsident der Bundesapothekerkammer, Dr. Andreas Kiefer: „Die Qualitätsanforderungen müssen wissenschaftlich fundiert und nachvollziehbar sein. Eine gleichbleibende Qualität kann nur bei einem kontrollierten Anbau mit ständiger Überprüfung, nicht jedoch bei einem Eigenanbau durch die Patienten gewährleistet werden.” Die Abgabe in der Apotheke sei unerlässlich, um die notwendige Beratung zur Anwendung sicherzustellen. Kiefer weiter: „Die Kassen müssen verordnetes Cannabis bezahlen. Es darf nicht von der wirtschaftlichen Situation der Patienten abhängen, ob sie Zugang zu einer ärztlich indizierten Therapie mit Cannabis haben oder nicht.“

Genaue Dosierungen sind wichtig
Die Apotheker empfehlen dringend, Cannabis nur als Arzneimittel mit exakt dosierten Inhaltsstoffen einzusetzen. Schon heute ist es möglich, dass Apotheken nach ärztlicher Verordnung Rezepturarzneimittel mit Dronabinol, einem Wirkstoff der Cannabispflanze, herstellen. Allerdings würden diese nicht von allen gesetzlichen Krankenkassen erstattet. Die derzeitige unterschiedliche Praxis der Krankenkassen sei für betroffene Patienten nicht hinnehmbar, so Kiefer. (sb)

Autoren- und Quelleninformationen

Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.

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