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Quarantäne: Was bei Erkrankung in Isolation beachtet werden muss

Alfred Domke
Verfasst von Alfred Domke, Redakteur für Gesundheits-News
10. November 2020
in News
Backsteinmauer mit einem Schild mit der Aufschrift Arztpraxis
Wer in Quarantäne ist und krank wird, sollte zunächst bei einer Ärztin oder einem Arzt anrufen. Manche Symptome lassen sich am Telefon aber nur schwer abklären. Dann ist der Gang in die Praxis unausweichlich. (Bild: Thomas Reimer/stock.adobe.com)
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Krank in Quarantäne: Experte gibt Verhaltenstipps

Menschen, die positiv auf das Coronavirus SARS-CoV-2 getestet wurden, müssen sich in Quarantäne begeben. Auch für viele Personen, die mit Infizierten Kontakt hatten, wird eine häusliche Isolation angeordnet. Doch was tun, wenn man dann krank wird und sich beispielsweise eine Erkältung einfängt? Ein Experte erklärt, was beachtet werden muss.

Die Hausärztin oder er Hausarzt sind bei vielen Gesundheitsfragen die erste Ansprechpartnerin oder der erste Ansprechpartner. Das gilt auch in der Corona-Pandemie – und doch ist vieles anders. Ein Mediziner gibt Verhaltenstipps und wirbt für Rücksicht.

Immer erst anrufen

Wer wegen Corona in häuslicher Quarantäne ist und dort gesundheitliche Probleme bekommt, ist oft verunsichert: Darf ich in die Hausarztpraxis gehen? Die wichtigste Regel lautet dann: Immer erst einmal anrufen, betont der Hausarzt Hans-Michael Mühlenfeld aus Bremen.

Das gilt auch für Menschen, die als Kontaktperson in häuslicher Isolation sind. „Jeder Patient sollte sich in diesem Moment so verhalten, als habe er Corona“, sagt Mühlenfeld. Das bedeutet: Es geht darum, niemanden anderes anzustecken.

Basierend auf dem Anruf entscheidet die Hausärztin oder der Hausarzt dann, wie es weitergeht. Bei Patientinnen und Patienten, die er bereits kenne, könne er Beschwerden und Gefahren oft auch am Telefon gut einschätzen, erklärt Mühlenfeld. Mitunter wisse er auch am Telefon sofort, wenn es lebensgefährlich ist und er den Notruf 112 wählt.

Lieber nicht mit dem Taxi in die Praxis

„Dann bleiben noch Anrufe, wo ich den Patienten persönlich untersuchen muss.“ Beispielsweise, wenn jemand am Telefon sage, er habe Halsschmerzen. „Das kann eine Virusinfektion sein oder etwa eine Mandelentzündung. Beides muss man völlig unterschiedlich behandeln.“ Aber dafür muss er dem Patienten erstmal in den Hals schauen.

Mühlenfeld hat für solche Fälle spezielle Infektionssprechstunden in seiner Praxis – damit diese Infekt-Erkrankte nicht mit anderen Patientinnen und Patienten in Kontakt kommen.

Gut zu wissen: In dem Moment, wo eine Hausärztin oder ein Hausarzt entscheidet, die Patientin oder den Patienten zu sehen, dürfe diese erkrankte Person die häusliche Isolierung für den Gang in die Praxis verlassen.

„Ideal ist es natürlich, zu Fuß oder auf dem Rad zu uns zu kommen, mit Mund-Nasen-Schutz natürlich“, so Mühlenfeld. Wenn möglich, sollte man nicht mit Bus oder Bahn fahren und sich auch nicht unbedingt ein Taxi rufen. Wobei das natürlich eine Frage der persönlichen Situation ist.

Was taugen Webportale zum Symptomcheck?

Eher zurückhaltend bewertet der Mediziner Webseiten, auf denen Nutzende die Symptome von Erkältung, Grippe und Corona vergleichen können. „Ob solche Portale einen Mehrwert bieten, möchte ich in Frage stellen“, sagt Mühlenfeld.

Bei den Portalen lassen sich teils auch einzelne Symptome auswählen und am Ende steht eine Prognose, was es sein könnte. Verbunden mit dem Hinweis, einen Arzt oder eine Ärztin zu konsultieren.

„Wir wissen, dass Algorithmen unterstützen können“, meint Mühlenfeld dazu. „Aber oftmals geht das nicht wirklich auf – was ein erfahrener Hausarzt machen kann, da kommt kein Computer ran. Denn Menschen sind mehr als nur Datensätze.“

Praxisbesuch kann verwehrt werden

Der Vorsitzende des Instituts für hausärztliche Fortbildung im Deutschen Hausärzteverband wirbt außerdem für Verständnis, wenn Medizinerinnen und Mediziner Patientinnen und Patienten unter bestimmten Umständen einen Termin in der Praxis verweigern – etwa, wenn sie von COVID-19-Symptomen berichten oder aus medizinischen Gründen keine Maske tragen dürfen.

„Die lassen wir auch nicht in die Praxisräume, sondern verweisen sie auf eine telefonische Beratung und unsere Infektsprechstunde“, sagt Mühlenfeld.

„Wer weiß, ob der Arzt nicht selbst eine Risikoperson ist? Und dass er dann für sich und für die anderen Patienten umsichtig handelt und jedes Risiko minimieren will, ist nachvollziehbar“, fügt er an und betont: „Grundsätzlich hat der Arzt in seiner Praxis Hausrecht.“ (ad; Quelle: dpa/tmn)

Autoren- und Quelleninformationen

Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.

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