• Kontakt
  • Therapeuten
  • Themen
  • Fachliche Aufsicht
Heilpraxis - Fachportal für Naturheilkunde und Gesundheit
Kein Ergebnis
Alle Ergebnisse anzeigen
  • Symptome
  • Krankheiten
  • Hausmittel
  • Naturheilkunde
  • Ganzheitliche Medizin
  • Heilpflanzen
  • News
Heilpraxisnet.de - Portal für Naturheilverfahren und Naturheilkunde
  • Symptome
  • Krankheiten
  • Hausmittel
  • Naturheilkunde
  • Ganzheitliche Medizin
  • Heilpflanzen
  • News
Kein Ergebnis
Alle Ergebnisse anzeigen
Heilpraxisnet.de - Portal für Naturheilverfahren und Naturheilkunde
Kein Ergebnis
Alle Ergebnisse anzeigen

Gericht: Keine freien Potenzmittel für Polizeibeamte

Redaktion Heilpraxis.de
Verfasst von Redaktion Heilpraxis.de
29. April 2016
in News
Teile den Artikel

Bundesverwaltungsgericht: Heilfürsorge für Dienstfähigkeit zuständig
(jur). Polizeibeamte können von der staatlichen „freien Heilfürsorge“ keine Kostenerstattung für Potenzmittel erhalten. Zumindest in Nordrhein-Westfalen sehen die Landesvorschriften vor, dass die Heilfürsorge nur der Erhaltung oder Wiederherstellung der Polizeidienstfähigkeit dient, wozu die Erhaltung der Potenzfähigkeit nicht gehört, urteilte am Donnerstag, 28. April 2016, das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig (Az.: 5 C 32.15).

Bei der freien Heilfürsorge erhalten Beamte, insbesondere Polizisten, angefallene Krankheitskosten vollständig erstattet. Diese hat dabei Vorrang vor dem Anspruch auf Gewährung einer Beihilfe. Anders als bei der Beihilfe können Familienmitglieder von der Heilfürsorge nicht profitieren.

Im jetzt entschiedenen Fall hatte ein Kriminalhauptkommissar von der freien Heilfürsorge die Kostenübernahme für das Potenzmittel „Cialis“ verlangt. Der Arzt hatte ihm das Medikament wegen krankheitsbedingter Potenzstörungen, der sogenannten erektilen Dysfunktion, verschrieben.

Doch der Antrag auf Übernahme der Kosten in Höhe von 323,89 Euro wurde abgelehnt.

Zu Recht, wie das Bundesverwaltungsgericht urteilte. Nach den landesrechtlichen gesetzlichen Vorschriften greift die Heilfürsorge nur für „Aufwendungen zur Erhaltung oder Wiederherstellung der Polizeidienstfähigkeit“. Das Potenzmittel „Cialis“ sei für die Erhaltung der Polizeidienstfähigkeit aber nicht erforderlich.

Damit werde auch nicht die verfassungsrechtliche Fürsorgepflicht des Dienstherrn verletzt. Eine lückenlose Erstattung jeglicher Aufwendungen in Krankheitsfällen sei nicht geboten. Der Dienstherr müsse bei der Heilfürsorge Sorge tragen, „dass der Beamte in Krankheitsfällen nicht mit finanziellen Kosten belastet bleibt, die er durch die Regelalimentation und eine zumutbare Eigenvorsorge nicht bewältigen kann“, so das Bundesverwaltungsgericht.

Der Kläger sei mit den geringen Aufwendungen für das Potenzmittel auch nicht unzumutbar belastet. Nach dem nordrhein-westfälischen Landesrecht könne der Beamte zudem noch eine Kostenerstattung über das Beihilferecht versuchen. (fle/mwo)

Autoren- und Quelleninformationen

Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.

Nächster Artikel

Das Aroma von Rosmarin und Lavendel verbessert unsere Gedächtnisleistung

Verdacht auf Abrechnungsbetrug: Polizei-Razzia gegen Physiotherapeuten

Jetzt News lesen

Frau rollt eine Fitnessmatte in der Wohnung aus

Zehn Minuten Übungen in Rückenlage für Gleichgewicht, Flexibilität & Beweglichkeit

11. Juni 2026
Mensch mit krausen dunklen Haaren und Brille lächelt und verschränkt die Hände über dem Herzen vor beigefarbenem Hintergrund

Dankbarkeit stärkt die mentale & körperliche Gesundheit

11. Juni 2026
Eine grafische Darstellung eines Mannes, der eine übergroße Kugel mit der Aufschrift "Sepsis" einen Berg hochrollt.

Sepsis: Wir haben in Deutschland ein Wahrnehmungsproblem

11. Juni 2026
Löwenzahnblüte umgeben von Schotter

Resilienz stärken – so geht‘s

11. Juni 2026
Eine Flasche Nachtkerzenöl mit frischen Nachtkerzenblüten und geöffnete Schoten mit kleinen Samen.

Alzheimer: Heilpflanze des Jahres zeigt vielversprechenden therapeutischen Nutzen

10. Juni 2026
Glas mit Thymiantee und daneben ein Strauß Thymian

So wirksam ist Thymian bei Atemwegserkrankungen

10. Juni 2026

Heilpraxis

Das Fachportal für Naturheilkunde und Gesundheit

  • Werben Sie hier
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Wir über uns
  • Rezepte
  • Consent anpassen
Kein Ergebnis
Alle Ergebnisse anzeigen
  • Symptome
  • Krankheiten
  • Hausmittel
  • Naturheilkunde
  • Heilpflanzen
  • Ganzheitliche Medizin
  • News
  • Kontakt
  • Therapeuten
  • Themen
  • Fachliche Aufsicht
  • Rezepte

© 2022 Heilpraxisnet.de GbR