• Kontakt
  • Therapeuten
  • Themen
  • Fachliche Aufsicht
Heilpraxis - Fachportal für Naturheilkunde und Gesundheit
Kein Ergebnis
Alle Ergebnisse anzeigen
  • Symptome
  • Krankheiten
  • Hausmittel
  • Naturheilkunde
  • Ganzheitliche Medizin
  • Heilpflanzen
  • News
Heilpraxisnet.de - Portal für Naturheilverfahren und Naturheilkunde
  • Symptome
  • Krankheiten
  • Hausmittel
  • Naturheilkunde
  • Ganzheitliche Medizin
  • Heilpflanzen
  • News
Kein Ergebnis
Alle Ergebnisse anzeigen
Heilpraxisnet.de - Portal für Naturheilverfahren und Naturheilkunde
Kein Ergebnis
Alle Ergebnisse anzeigen

Versorgungsehe auch nach über einjähriger Ehe möglich

Redaktion Heilpraxis.de
Verfasst von Redaktion Heilpraxis.de
20. Juli 2016
in News
Teile den Artikel

Verwaltungsgericht Trier lehnt Unterhaltsbeitrag für Witwe ab
Ist ein Paar länger als ein Jahr verheiratet, kann dennoch eine sogenannte Versorgungsehe bestehen, so dass im Fall des Todes eines Partners keine Witwenrente beansprucht werden kann. Der Gesundheitszustand des Partners zum Zeitpunkt der Eheschließung und ein großer Altersunterschied können darauf hindeuten, dass die Ehe primär wegen der Versorgung des anderen Partners geschlossen wurde, entschied das Verwaltungsgericht Trier in einem am Mittwoch, 20. Juli 2016, bekanntgegebenen Urteil (Az.: 1 K 940/16.TR).

Im konkreten Fall hatte ein ehemaliger Professor im Alter von 83 Jahren seine 30 Jahre jüngere Frau geheiratet. Zum Zeitpunkt der Hochzeit litt der Professor an mehreren potenziell lebensbedrohlichen Erkrankungen. Als er nach eineinhalb Jahren starb, beantragte die Witwe beim Land Rheinland-Pfalz den Unterhaltsbeitrag für Witwen, hier rund 1.200 Euro monatlich.

Das Land lehnte dies ab, da eine Versorgungsehe vorgelegen habe.

In seinem Urteil vom 5. Juli 2016 wies das Verwaltungsgericht zwar darauf hin, dass nach dem Gesetz von einer Versorgungsehe auszugehen sei, wenn ein Partner innerhalb eines Jahres nach der Hochzeit verstirbt. Aber auch nach dieser Einjahresfrist könne noch eine Versorgungsehe festgestellt werden. Maßgeblich komme es dabei auf den Gesundheitszustand des Verstorbenen zum Zeitpunkt seiner Eheschließung an.

Hier habe offensichtlich eine lebensbedrohliche Krankheit vorgelegen. Es sei davon auszugehen, dass nur geheiratet wurde, damit die Frau nach dem Tod des Mannes eine Hinterbliebenenversorgung beanspruchen kann.

Unabhängig davon müssten auch der große Altersunterschied des Paares und das hohe Lebensalter des Verstorbenen berücksichtigt werden. Im konkreten Fall sei es dem Dienstherrn daher nicht zuzumuten, „voraussichtlich noch über Jahrzehnte eine Versorgung der Ehepartnerin zu übernehmen. fle/mwo

Autoren- und Quelleninformationen

Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.

Nächster Artikel

Studien: Machen Obst und Gemüse uns glücklich?

Ernährungsweisen: Vegan überholt bereits Vegetarisch

Jetzt News lesen

Eine Tasse schwarzer Kaffee mit einem Löffel auf einem Holztisch

Morgenkaffee besonders vorteilhaft für unsere Lebenserwartung

5. November 2025
Lächelndes Paar geht bei Sonnenschein in der Natur spazieren

Bei den täglichen Schritten zählt nicht nur die reine Anzahl

5. November 2025
Eine Tasse mit frischem Ingwertee steht auf einer hölzernen Oberfläche.

Ernährung: Mit diesen Lebensmitteln das Immunsystem stärken

5. November 2025
Fuß mit rotem Grundgelenk beim großen Zeh.

Rheumatoide Arthritis: Diese Heilpflanzen können bei der Therapie helfen

5. November 2025
Das Wort Alzheimer als Schriftzug aus Holzblöcken mit Buchstaben gelegt.

Alzheimer: Stuhltransplantationen zur Therapie nutzen?

4. November 2025
Buchweizen und ein Holzlöffel in einem Leinensack

Buchweizen: Die fünf wichtigsten Gesundheitsvorteile

2. November 2025

Heilpraxis

Das Fachportal für Naturheilkunde und Gesundheit

  • Werben Sie hier
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Wir über uns
  • Rezepte
  • Consent anpassen
Kein Ergebnis
Alle Ergebnisse anzeigen
  • Symptome
  • Krankheiten
  • Hausmittel
  • Naturheilkunde
  • Heilpflanzen
  • Ganzheitliche Medizin
  • News
  • Kontakt
  • Therapeuten
  • Themen
  • Fachliche Aufsicht
  • Rezepte

© 2022 Heilpraxisnet.de GbR