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Aktueller Pasta-Rückruf: Gesundheitsrisiken für Allergie-Betroffene durch Tortelloni-Gericht

Volker Blasek
Verfasst von Diplom-Redakteur (FH) Volker Blasek, Medizinischer Fachredakteur
1. April 2019
in News
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Dieses Pasta-Gericht sollte nicht von Allergikern verzehrt werden

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit sowie der Hersteller Giovanni RANA Deutschland GmbH warnen derzeit vor einem Pasta-Gericht, das mehrere nicht deutlich gekennzeichnete Allergene enthält. Für Menschen mit einer Lebensmittelallergie stellt dies eine Gesundheitsgefahr dar. Aus Gründen des vorbeugenden Verbraucherschutzes wird das betroffene Tortelloni-Gericht zurückgerufen.

Es handelt sich um das Produkt „Tortelloni Pesto di Basilico e Pinoli, Basil and Pinenuts Pesto“ mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 12. April 2019 und der Lotnummer L104713. Wie der Hersteller Giovanni RANA Deutschland GmbH mitteilt, haben einige Produkte in dieser Charge keine deutsche Kennzeichnung. Die enthaltenen Allergene sind somit nicht klar ersichtlich.

Falsche Auszeichnung der Inhaltsstoffe

Nach Angaben des Herstellers sind auf der betroffenen Pasta lediglich Aufdrucke in den Sprachen Englisch, Französisch, Niederländisch, Dänisch, Schwedisch, Norwegisch, Finnisch, Polnisch und Arabisch vorhanden – nicht jedoch auf Deutsch. Wer keine dieser Sprachen beherrscht, kann somit die Inhaltsstoffe nicht nachvollziehen. Dies kann insbesondere für Allergiker eine Gesundheitsgefahr darstellen.

In dem Produkt sind mehrere Allergene enthalten

„Das Produkt enthält Molke, Milch, Käse, Weizen, Kaschunüsse, Laktose, Gerste und Eier“, berichtet der Hersteller in einer Kundeninformation auf der Firmenwebseite. Darüber hinaus werde die Pasta in einem Werk hergestellt, wo auch Krebstiere, Fische, Schalenfrüchte, Sellerie und Weichtiere verarbeitet werden. Somit sei es nicht auszuschließen, dass auch Spuren dieser Allergene enthaltenen sind.

Wo kann das Produkt zurückgeben werden?

Die Giovanni RANA Deutschland GmbH hat nach eigenen Angaben die betroffenen Produkte bereits aus dem Verkauf nehmen lassen. Kunden, die das Tortelloni-Gericht bereits gekauft haben, können dieses auch ohne Vorlage des Kassenbons in ihrer Verkaufsstelle zurückgeben und bekommen den Kaufpreis erstattet.

Wo wurde die Pasta verkauft

In welchen Supermärkten die betroffene Pasta angeboten wurde, wird vom Hersteller nicht erwähnt. Produkte von Giovanni RANA Deutschland GmbH werden unter anderem bei REWE, Lidl, EDEKA, Marktkauf und Real angeboten. Wie das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit mitteilt, wurde die Pasta in den Bundesländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen verkauft. (vb)

(Bild 1: Gina Sanders/fotolia.com)

Autoren- und Quelleninformationen

Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.

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