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Anspruch auf neuen immunologischen Test zur verbesserten Darmkrebs-Früherkennung

Fabian Peters
Verfasst von Fabian Peters
31. März 2017
in News
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Darmkrebs-Früherkennung: Ab April Anspruch auf neuen Test
Durch neue immunologische Tests auf verborgenes Blut im Stuhl (iFOBT) soll die Darmkrebs-Früherkennung in Zukunft deutlich verbessert werden. Ab dem 01. April übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für einen entsprechenden Test im Rahmen der jährlichen Krebsvorsorgeuntersuchungen, auf die alle gesetzlich Krankenversicherten in Deutschland ab ihrem 50. Geburtstag einen Anspruch haben.

Die Darmkrebs-Früherkennung ist ein wichtiger Faktor in Bezug auf die Therapiechancen. Je früher eine Erkrankung entdeckt wird, umso besser sind in der Regel die Behandlungsaussichten. Gesetzlich Krankenversicherte haben in Deutschland daher ab ihrem 50. Geburtstag einmal im Jahr Anspruch auf eine Vorsorgeuntersuchung. Die Untersuchung auf mögliche Blutrückstände im Stuhl erfolgte hierbei bislang anhand sogenannter Enzymtests. Durch die neuen immunologischen Tests auf verborgenes Blut im Stuhl soll die Früherkennung nun deutlich besser werden.

Neue Tests spüren etwa doppelt so viele Erkrankungen auf
Fortan sollen immunologisches Tests, die den Blutfarbstoff Hämoglobin mit Antikörpern nachweisen, die Enzymtests ablösen, berichtet das Deutsche Krebsforschungszentrum (DKFZ). Bereits im Jahr 2013 hatte am DKFZ das Team um Professor Hermann Brenner die Überlegenheit des neuen Verfahrens nachgewiesen. Beide Testverfahren wurden „einem großangelegten direkten Vergleich unterzogen – mit einem überzeugenden Ergebnis: Die immunologischen Tests spüren etwa doppelt so viele Krebserkrankungen und rund dreimal so viele der fortgeschrittenen Krebsvorstufen auf und liefern gleichzeitig weniger falsch positive Ergebnisse“, berichtet Prof. Brenner. Die diagnostische Aussagekraft der immunologischen Stuhltests sei damit deutlich höher als bei den Enzymtests.

Darmspiegelung bietet weiterhin die sicherste Diagnose
Die neuen immunologischen Tests sind laut Aussage des Experten weniger fehleranfällig, weil die Antikörper spezifisch auf menschliches Hämoglobin reagieren. „Der Proband muss also nicht vorab bestimmte Lebensmittel vermeiden, die das Ergebnis verfälschen könnten“, so Brenner. Weiterhin bleibe die Darmspiegelung zwar der Goldstandard der Früherkennung, doch dieses Angebot werde nur von rund 20 bis 30 Prozent aller Versicherten im entsprechenden Alter auch wahrgenommen. Daher seien die Tests auf verborgenes Blut ebenfalls wichtig. „Mit ihnen können auch Menschen erreicht werden, die sich nicht zu der aufwändigeren Darmspiegelung entschließen“, so Prof. Brenner.

Teilnahmeraten der Darmkrebs-Früherkennung erhöhen
Die Bedeutung der Tests auf verborgenes Blut im Stuhl ist nicht zu unterschätzen und „umso wichtiger ist es, dass der Labortest dann auch aussagekräftig ist“, betont der DKFZ-Experte. Um mehr Menschen von der Teilnahme an der Darmkrebsfrüherkennung zu überzeugen, bringt Professor Brenner erneut die Möglichkeit eines persönlichen Anschreibens an alle Versicherten ins Gespräch. So habe eine kürzlich veröffentlichte Studie gezeigt, „dass etwa 60 Prozent mehr Menschen einen Test auf verborgenes Blut wahrnehmen, wenn sie mit einem persönlichen Anschreiben, dem der Test direkt beigefügt ist, über die Darmkrebsvorsorge informiert und zur Teilnahme eingeladen werden“, berichtet der Experte. In den Niederlanden sei ein solches Verfahren inzwischen in die Routine umgesetzt worden und erreiche damit Teilnahmeraten von über 60 Prozent. In Deutschland liegen die Teilnahmeraten bei entsprechenden Darmkrebs-Früherkennung deutlich niedriger.

Dem DKFZ-Wissenschaftler zufolge steht die Forderung nach Einführung eines organisierten Früherkennungsprogramms mit persönlicher Information und Einladung im Nationalen Krebsplan seit Jahren festgeschrieben. Doch umgesetzt wurde sie bislang nicht. Es werde daher höchste Zeit, das Einladungsverfahren bundesweit einzuführen. (fp)

Autoren- und Quelleninformationen

Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.

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