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Arzt filmte Frauen mit Kugelschreiber-Kamera

Redaktion Heilpraxis.de
Verfasst von Redaktion Heilpraxis.de
19. März 2015
in News
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Allgemeinmediziner wegen sexuellen Missbrauchs von 13 Patientinnen angeklagt

19.03.2015

Die Staatsanwaltschaft Osnabrück hat einen Hausarzt angeklagt, der grundlos Brustuntersuchungen durchgeführt und mithilfe einer Kugelschreiber-Kamera die Patientinnen heimlich dabei gefilmt haben soll. Wie aus einer Pressemitteilung der Behörde hervorgeht, geht es dabei um sexuellen Missbrauch in 13 Fällen sowie die heimliche Anfertigung von Bildmaterial in 72 Fällen.

Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen
Wie die Staatsanwaltschaft Osnabrück berichtet, wurde gegen einen Allgemeinmediziner aus Osnabrück Anklage erhoben. Der Vorwurf: Der Mediziner soll zwischen 2009 und 2013 in 13 Fällen Frauen “unter Ausnutzung eines Behandlungsverhältnisses“ sexuell missbraucht haben. Zudem soll der Arzt in 72 Fällen heimlich Patientinnen gefilmt haben, wodurch er sich nun wegen der Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen in einem Prozess verantworten müsse.

Arzt betastet grundlos Brust der Frauen
Der Mediziner hatte mutmaßlich bei Patientinnen die Brust der Patientin betastet, „ohne dass hierfür eine medizinische Notwendigkeit bestand“. Zudem werde ihm vorgeworfen, „in den 13 und in 59 weiteren Fällen die Patientinnen zunächst aufgefordert zu haben, den Oberkörper zu entblößen“. Darüber hinaus hatte der Mann vermutlich während der Untersuchungen heimlich Aufnahmen gemacht und dazu vermutlich einen Kugelschreiber mit integrierter Mini-Kamera verwendet. Die Aufnahmen waren später auf einem Computer des Arztes sichergestellt worden, so die Staatsanwaltschaft weiter.

Bei Verurteilung drohen bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe
Nun müsse das Landgericht Osnabrück über die Eröffnung des Hauptverfahrens entscheiden, so die Information weiter. Hier könnte der Mediziner nach Strafgesetzbuch § 174c, Absatz 1 eine Freiheitsstrafe drohen, denn „wer sexuelle Handlungen an einer Person, die ihm wegen einer […] körperlichen Krankheit oder Behinderung zur Beratung, Behandlung oder Betreuung anvertraut ist, unter Missbrauch des Beratungs-, Behandlungs- oder Betreuungsverhältnisses vornimmt oder an sich von ihr vornehmen lässt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft“, informiert die Staatsanwaltschaft weiter. (nr)

>Bild: FotoHiero / pixelio.de

Autoren- und Quelleninformationen

Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.

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