Ein Arzt muss nicht in jedem Fall auf ein mögliches Sterberisiko hinweisen
03.01.2011
Mediziner müssen nicht in jedem Fall auf ein mögliches Sterberisiko eines Patienten vor einem Eingriff hinweisen. Das entschied das Oberlandesgericht (OLG) in Frankfurt am Main. Das Gericht wies mit dem Urteil eine Klage einer Tochter ab, deren Mutter nach einer Operation verstarb.
Das Oberlandesgericht Frankfurt urteilte: Ärzte müssen nicht in jedem Fall auf ein mögliches Sterberisiko hinweisen. Nach Ansicht der Richter sei es im Allgemeinen bekannt, dass jeder größere medizinische Eingriff unter einer Vollnarkose mit erheblichen Risiken verbunden ist. In einigen Fällen können medizinische Eingriffe unter einer Narkose zu schweren Schäden für die Gesundheit oder sogar zum Tode des Patienten führen. Im konkreten Fall hatte die Tochter einer verstorbenen Patientin gegen den behandelnden Arzt eine Schadensersatzklage angestrengt. Bei einem medizinischen Eingriff wurde die linke Beckenschlagader der Mutter verletzt, so dass die Frau im Verlauf der Operation starb. Die Klägerin warf dem Arzt vor, er habe die Mutter nicht ausreichend auf die Risiken der Operation hingewiesen. Zudem wäre der Eingriff fehlerhaft unternommen worden.
Beide Argumente der Klägerin ließ das Gericht allerdings nicht gelten. Schließlich habe der Mediziner glaubhaft nachweisen können, die Patientin über die Gefahren von Nerven- und Gefäßverletzungen sowie von Blutungen, Thrombosen oder einer Embolie aufgeklärt zu haben. Somit habe der Arzt die Verstorbene über die für einen orthopädischen Eingriff signifikanten Risiken aufgeklärt und ist seiner Aufklärungspflicht entsprechend nachgekommen. Für Kunst- oder Behandlungsfehler liegen ebenfalls keine Erkenntnisse vor, so das Gericht. Die Klage wurde abgewiesen. Das Urteil trägt das Aktenzeichen: AZ: 8 U 88/10, OLG Frankfurt. (sb)
Bild: Peter Kirchhoff / pixelio.de
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