Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) und Deutsches Krebsforschungszentrum (DKFZ) warnen vor E-Shishas
17.04.2014
Das Rauchen von Shishas ist unter Jugendlichen durchaus beliebt. Dies gilt auch für die elektronische Variante der E-Shishas, in denen sogenannten Liquids verdampft werden. Wie bei der E-Zigarette wird hier kein Rauch eingeatmet, so das von einem geringeren Gesundheitsrisiko als bei normalen Wasserpfeifen ausgegangen werden kann. Doch sollten die E-Shishas laut Angaben der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) keineswegs verharmlost werden.
In einer Pressemitteilung Anfang des Jahres erläuterte die Direktorin der BZgA, Prof. Dr. Elisabeth Pott, dass bei den E-Shishas „ähnlich wie bei E-Zigaretten mögliche Gesundheitsgefahren hinsichtlich der verwendeten Inhaltsstoffe“ bestehen. So sei in den Liquids zum Beispiel „häufig Propylenglykol enthalten, das beim Einatmen unter anderem zu allergischen Reaktionen und Atemwegsreizungen führen kann.“ Das Deutsche Krebsforschungszentrum (DKFZ) in Heidelberg erläuterte, das die Jugendlichen „mit dem Dampf der Produkte nicht nur die atemwegsreizende Grundsubstanz Propylenglykol, sondern auch Aromastoffe, darunter Kontaktallergene wie Menthol oder Vanillin“ inhalieren. Zum Teil würde der Dampf „auch krebserzeugende Substanzen wie Formaldehyd, Nickel oder Chrom“ enthalten, so das DKFZ weiter. Welche Langzeitfolgen bei einer häufig wiederholten Inhalation dieses Chemikaliengemischs drohen, ist laut Mitteilung der BZgA bislang unklar. Umfangreiche wissenschaftlichen Informationen zu den gesundheitlichen Risiken von E-Shishas liegen bis dato nicht vor.
E-Shishas in Schulen verbieten
In den E-Shishas wird mit Hilfe eines Glühdrahtes Liquid verdampft, das in verschiedensten geschmacklichen Varianten verfügbar ist. Die BZgA äußerte hier „erhebliche Bedenken gegenüber den Liquids, die in unterschiedlichen süßlichen Geschmacksrichtungen wie Mango, Schokolade oder Bubble Gum angeboten werden und somit für Kinder und Jugendliche besonders attraktiv erscheinen.“ Auf diese Weise könnten sie „zur Verharmlosung beitragen und die Hemmschwelle zum Gebrauch von nikotin- und tabakhaltigen Produkten wie Wasserpfeifen oder Zigaretten möglicherweise herabsetzen“, befürchtet die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung. Da in den meisten Bundesländern derzeit noch nicht gesetzlich geregelt sei, „wo elektronische Inhalationsprodukte wie E-Zigaretten und E-Shishas verwendet werden dürfen“, bleibt „unklar, ob sie an Orten wie Schulen, an denen das Rauchen untersagt ist, benutzt werden dürfen oder nicht“, berichtet das DKFZ. So hätten Lehrer vermehrt Diskussionen mit Schülern, die E-Shishas in der Schule verwenden. Das Deutsche Krebsforschungszentrum forderte hier elektronische Inhalationsprodukte genauso zu behandeln wie herkömmliche Zigaretten. Schulen sollten von ihrem Hausrecht Gebrauch machen und E-Shishas verbieten.
Bemühungen der Suchtprävention werden unterwandert
Kritisch bewertet wird von der BZgA und dem DKFZ zudem, dass in den E-Shishas auch Liquids mit Nikotin verdampft werden. Die Nachahmung des Rauchens und die gegebenenfalls stattfindende Aufnahme von Nikotin berge die Gefahr, „dass Jugendliche dem Rauchen näher gebracht werden und schließlich auf herkömmliche Zigaretten umsteigen“, so die Sorge des DKFZ. Hier gehe es auch um die Glaubwürdigkeit der Suchtprävention. Die BZgA-Direktorin erläuterte, dass „solange keine unabhängige Analyse der Inhaltsstoffe und der inhalierten Dämpfe eine gesundheitliche Unbedenklichkeit der Produkte nachweist – auch im Hinblick auf einen Langzeitgebrauch – die BZgA vom Konsum von E-Shishas“ abrate. Insbesondere würden die Produkte nicht in die Hände von Kindern und Jugendlichen gehören. (fp)
Autoren- und Quelleninformationen
Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.