• Kontakt
  • Therapeuten
  • Themen
  • Fachliche Aufsicht
Heilpraxis - Fachportal für Naturheilkunde und Gesundheit
Kein Ergebnis
Alle Ergebnisse anzeigen
  • Symptome
  • Krankheiten
  • Hausmittel
  • Naturheilkunde
  • Ganzheitliche Medizin
  • Heilpflanzen
  • News
Heilpraxisnet.de - Portal für Naturheilverfahren und Naturheilkunde
  • Symptome
  • Krankheiten
  • Hausmittel
  • Naturheilkunde
  • Ganzheitliche Medizin
  • Heilpflanzen
  • News
Kein Ergebnis
Alle Ergebnisse anzeigen
Heilpraxisnet.de - Portal für Naturheilverfahren und Naturheilkunde
Kein Ergebnis
Alle Ergebnisse anzeigen

Beschädigtenrente nur für Gesundheitsstörungen einer Gewalttat

Sebastian Bertram
Verfasst von Sebastian Bertram
23. November 2017
in News
Teile den Artikel

LSG Stuttgart: Vorbestehende Beschwerden zählen nicht mit
Für den Erhalt einer staatlichen Beschädigtenrente können Opfer einer Gewalttat nur jene Gesundheitsschäden angerechnet bekommen, die durch die Tat verursacht wurden. Bereits bestehende Gesundheitsstörungen zählen bei der Bestimmung des Grades der Schädigungsfolgen (GdS) nicht mit, entschied das Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg in Stuttgart in einem am Donnerstag, 23. November 2017, bekanntgegebenen Urteil (Az.: L 6 VG 4283/16). Dies könne auch für wiederauflebende Störungen gelten.

Gewaltopfer können nach dem Bundesversorgungsgesetz eine monatliche Beschädigtenrente erhalten. Voraussetzung ist hierfür, dass die Gesundheitsstörungen länger als sechs Monate bestehen und der GdS mindestens 30 beträgt.

Diese Voraussetzungen hat der Kläger im entschiedenen Rechtsstreit aber nicht erfüllt, so das LSG in seinem Urteil vom 9. November 2017. Am Silvesterabend 2010 war der zum Tatzeitpunkt 52-jährige Kläger beim Verlassen einer Gaststätte von zwei Männern überfallen und ausgeraubt worden. Er erlitt Blutergüsse, einen Unterschenkelbruch und Verletzungen im rechten Kniegelenk. Später entwickelte sich eine posttraumatische Belastungsstörung mit Auslösung einer depressiven Phase.

Die Täter wurden wegen Raubes und Körperverletzung zu Haftstrafen verurteilt.

Das Versorgungsamt lehnte eine Beschädigtenrente ab, da die Gesundheitsstörungen nicht so gravierend seien. Der erforderliche GdS werde nicht erreicht.

Ohne Erfolg wies der Mann auf die psychischen Folgen des Raubes hin.

Das LSG stellte jedoch fest, dass der Kläger bereits vor der erlittenen Tat an einer langjährigen chronifizierten depressiven Störung gelitten habe. Diese Gesundheitsstörung dürfe bei der Bestimmung des GdS nicht berücksichtigt werden. Nach Einschätzung des Sachverständigen hätte auch ein nur kleiner anderer Anlass genügt, damit die depressive Störung wieder zum Vorschein kommt. Da die Depression somit nicht mit berücksichtigt werden dürfe, habe der Kläger den für eine Beschädigtenrente erforderlichen GdS nicht erreicht. fle/mwo

Autoren- und Quelleninformationen

Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.

Nächster Artikel

Gesundheit: Hastig Essen macht krank

Naturheilkraft: So gesund ist Honig

Jetzt News lesen

Kurkumawurzel, Kurkumakapseln und Kurkumapulver

Curcumin & Berberin Kombination wirksam gegen zahlreiche Erkrankungen

7. August 2026
Grafische Darstellung von Bakterien im Darm.

MS: Dieses Bakterium der Darmflora könnte schützen

7. August 2026
Grafische Darstellung von Amyloid-Plaques, die sich im Rahmen einer Alzheimer-Krankheit im Gehirn ablagern.

Alzheimer, Parkinson & Co: Dieser Pflanzenstoffe zeigt nachweisbare Wirkungen

7. August 2026
Grafische Darstellung von Bakterien im Darm.

Diabetes: Dieses Probiotikum zeigt vielversprechende Wirkung

7. August 2026
Frau ertastet die Lymphknoten an ihrem Hals.

So wirksam ist Salbei gegen Streptokokken-Infektionen

6. August 2026
Darstellung der Leber mit Fetteinlagerungen.

Fettleber: Drastisch erhöhtes Risiko tödlicher Herz-Kreislauf-Erkrankungen

5. August 2026

Heilpraxis

Das Fachportal für Naturheilkunde und Gesundheit

  • Werben Sie hier
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Wir über uns
  • Rezepte
  • Consent anpassen
Kein Ergebnis
Alle Ergebnisse anzeigen
  • Symptome
  • Krankheiten
  • Hausmittel
  • Naturheilkunde
  • Heilpflanzen
  • Ganzheitliche Medizin
  • News
  • Kontakt
  • Therapeuten
  • Themen
  • Fachliche Aufsicht
  • Rezepte

© 2022 Heilpraxisnet.de GbR