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BGW: Neuer Lohnnachweis bringt Änderungen für Unternehmen

Redaktion Heilpraxis.de
Verfasst von Redaktion Heilpraxis.de
12. Oktober 2016
in News
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Heilpraktiker, die Mitarbeiter beschäftigen, müssen in Zukunft mit dem neuen digitalen Lohnnachweis die Entgelte, Arbeitsstunden und Anzahl ihrer Beschäftigten an die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) melden.

Im November erhalten Unternehmen aus Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege, dazu zählen auch Heilpraktikerpraxen, wichtige Post von ihrer gesetzlichen Unfallversicherung. Das Schreiben enthält die Zugangsdaten, die bei der Meldung zur Unfallversicherung (UV) verwendet werden müssen. Bei diesem UV-Meldeverfahren, das die Grundlage für die Beitragsberechnung bildet, stehen Änderungen bevor: In Zukunft melden Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber mit dem neuen digitalen Lohnnachweis die Entgelte, Arbeitsstunden und Anzahl der Beschäftigten an die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW).

Aus Sicht der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) besteht der Vorteil der neuen Vorgehensweise: Der digitale Lohnnachweis wird direkt mithilfe der verwendeten Software zur Entgeltabrechnung erstellt und verschickt. Das verringert den Aufwand und das Risiko, Fehler bei der Datenübertragung zu machen.

Parallelverfahren sichert Datenqualität
In einer auf zwei Jahre angelegten Übergangsphase übermitteln die Unternehmen ihre Daten sowohl über den neuen digitalen Lohnnachweis als auch mit dem bekannten Entgeltnachweis. Dieser kann nach wie vor schriftlich, per Fax oder online bei der BGW eingereicht werden. Das Parallelverfahren stellt sicher, dass die richtigen Daten übermittelt werden und die BGW den Beitrag korrekt berechnen kann.

Zugangsdaten an Steuerberatungen weiterleiten
Im November 2016 (46. Kalenderwoche) erhalten die Unternehmen mit dem Schreiben der BGW ein Formular für den Entgeltnachweis sowie den Zugangsdaten für den digitalen Lohnnachweis mit vorgeschaltetem Stammdatenabgleich. Diese Daten sollten rechtzeitig an die Entgeltabrechnungsstelle beziehungsweise das Steuerberatungsbüro weitergeleitet werden.

Ausführliche Informationen zum Meldeverfahren der gesetzlichen Unfallversicherung und zum digitalen Lohnnachweis finden sich auf der Website der BGW unter www.bgw-online.de/meldeverfahren.

Autoren- und Quelleninformationen

Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.

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