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Datenschutzbeauftragte kritisiert Fitness-Apps der Krankenkassen

Sebastian Bertram
Verfasst von Sebastian Bertram
17. Juli 2015
in News
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Vorsicht bei der Weitergabe von Gesundheitsdaten über Fitness-Apps
Die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff warnt vor Fitness-Apps von privaten Krankenversicherungen. Die sensiblen Daten könnten später dazu verwendet werden, um Risikozuschläge zu berechnen, etwa bei einer schlechten gesundheitlichen Verfassung. Denn über die Fitness-Apps werden zum Teil Daten zur Herzfrequenz, den Ernährungsgewohnheiten und dem Trainingszustand an die Krankenversicherungen weitergegeben.

Private Krankenversicherer könnten Daten aus Fitness-Apps für die Berechnung zukünftiger Risikozuschläge verwenden
Gesundheits-Apps auf Smartphones, Tablets und Smartwatches erfreuen sich immer größerer Beliebtheit. Viele Nutzer denken jedoch nicht daran, dass die von der App erfassten Daten zum Teil sehr sensible sind. So würden etwa Auswertungen der Herzfrequenz, des Trainingszustand oder des Essverhaltens durchgeführt, erkärte Voßhoff am Donnerstag in Berlin gegenüber der Nachrichtenagentur „dpa“. Sogar die komplette Krankengeschichte könne der Bundesdatenschutzbeauftragten zufolge erhoben werden.

Einige private Krankenversicherungen würden für die Preisgabe der App-Daten finanzielle Vorteile anbieten, wovon sich insbesondere junge Menschen angezogen fühlten. Das berge jedoch Risiken. So könnten über die Daten gesundheitliche Entwicklungen abgeschätzt und daraus künftige Risikozuschläge berechnet, profilgenaue Angebote unterbreitet oder das Leistungsspektrum angepasst werden, so Voßhoff. Sie rät allen Nutzern dazu, vorsichtig mit ihren Gesundheitsdaten umzugehen. Kurzfristige finanzielle Vorteile müssten gegen langfristige Gefahren abgewogen werden.

Bei Fitness-Apps von gesetzlichen Krankenkassen dürfen nur in bestimmten Fällen Daten erhoben werden
Mittlerweile bieten auch einige gesetzliche Krankenkassen Gesundheits- und Fitness-Apps an. Hier bestehe der Vorteil darin, dass die gesetzlichen Versicherer nur in bestimmten Fällen personenbezogene Daten ihrer Versicherten erheben dürften, erläutert die Bundesdatenschutzbeauftragte. Auf diese Weise seien die Nutzer per Gesetz vor der Preisgabe sensibler Gesundheitsdaten geschützt.

Jüngst testeten Forscher der Uni-Klinik Freiburg im Auftrag der Techniker Krankenkasse (TK) insgesamt 379.000 Apps aus den Bereichen Medizin, Fitness und Ernährung. Ihr Fazit: Viele von ihnen taugen nichts. Die Co-Autorin der TK-Studie, Ursula Kramer, rät, vor der Nutzung einer Gesundheits-App zu überprüfen, ob eine Datenschutzerklärung und Angaben enthalten sind, aus denen hervorgeht, wie sich die App finanziert. Fehlen solche Informationen, sollte man lieber die Finger davon lassen, so Kramer. (ag)

Autoren- und Quelleninformationen

Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.

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