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Flugreise: Kontaktlinsenmittel im Handgepäck zählt nicht mehr als Medizin

Alfred Domke
Verfasst von Alfred Domke, Redakteur für Gesundheits-News
28. März 2017
in News
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Handgepäck-Regeln bei Flugreisen: Kontaktlinsenmittel zählt nicht als Medizin
Vor einigen Jahren wurden die Regeln für das Handgepäck in Flugzeugen weiter verschärft. Seitdem dürfen mitgeführte Flüssigkeiten eine bestimmte Menge nicht überschreiten. Eine Ausnahme bilden flüssige Medikamente. Kontaktlinsenmittel zählen jedoch nicht dazu.

Medikamente gehören ins Handgepäck
Sei es die Urlaubsreise, ein Geschäftstermin oder der Besuch bei Bekannten: Das Flugzeug steht ganz weit oben bei den bevorzugten Transportmitteln. Wer sich auf eine Flugreise vorbereitet und auf Arzneimittel angewiesen ist, sollte beachten, dass Medikamente immer ins Handgepäck gehören. Kontaktlinsen-Träger sollten sich jedoch darüber klar sein, dass Kontaktlinsenlösungen nicht als Arznei angesehen werden.

Maximal 100 Milliliter pro Gefäß
Nach den Terroranschlag auf das World Trade Center in New York im Jahr 2001 wurden weltweit strengere Regeln für Flugreisen eingeführt. So dürfen Flugpassagiere in ihrem Handgepäck nicht mehr als insgesamt einen Liter Flüssigkeiten mitnehmen.

Ausgenommen davon sind als medizinisch klassifizierte Flüssigkeiten – Kontaktlinsenlösungen zählen allerdings nicht dazu.

Laut einer Meldung der Nachrichtenagentur dpa macht der Flughafenbetreiber Fraport in Frankfurt darauf aufmerksam, dass Kontaktlinsenmittel der maximal mitführbaren Menge von 100 Millilitern pro einzelnem Gefäß unterliegen.

„Daher gibt es Kontaktlinsenmittel auch in Reisegrößen zu kaufen“, erklärte eine Fraport-Sprecherin.

Zwar muss der Fluggast Medizin generell nicht beim zulässigen Gesamtvolumen von einem Liter einrechnen, allerdings gilt dies laut Fraport nur für Arznei, die er während des Fluges benötigt. (ad)

Autoren- und Quelleninformationen

Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.

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