• Kontakt
  • Therapeuten
  • Themen
  • Fachliche Aufsicht
Heilpraxis - Fachportal für Naturheilkunde und Gesundheit
Kein Ergebnis
Alle Ergebnisse anzeigen
  • Symptome
  • Krankheiten
  • Hausmittel
  • Naturheilkunde
  • Ganzheitliche Medizin
  • Heilpflanzen
  • News
Heilpraxisnet.de - Portal für Naturheilverfahren und Naturheilkunde
  • Symptome
  • Krankheiten
  • Hausmittel
  • Naturheilkunde
  • Ganzheitliche Medizin
  • Heilpflanzen
  • News
Kein Ergebnis
Alle Ergebnisse anzeigen
Heilpraxisnet.de - Portal für Naturheilverfahren und Naturheilkunde
Kein Ergebnis
Alle Ergebnisse anzeigen

Heimbewohner müssen Erhöhung der Altenheimkosten zustimmen

Sebastian Bertram
Verfasst von Sebastian Bertram
3. Juni 2016
in News
Teile den Artikel

Heimbewohner müssen Erhöhung der Altenheimkosten zustimmen
Karlsruhe (jur). Alten- und Pflegeheime dürfen nicht ohne Zustimmung ihrer Bewohner eine höhere Heimvergütung verlangen. Es stellt eine unangemessene Benachteiligung der Verbraucher dar, wenn Heimverträge die einseitige Entgelterhöhung vorsehen, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am Freitag, 3. Juni 2016, veröffentlichten Urteil (Az.: III ZR 279/15). Erst wenn der Heimbewohner die gewünschte Entgelterhöhung ablehnt, kann der Heimbetreiber diese per Klage gerichtlich einfordern.

Damit gab der BGH dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) recht. Dieser hatte einen Altenheimbetreiber aus dem Ruhrgebiet auf Unterlassung verklagt. Stein des Anstoßes waren die Heimverträge der Einrichtung und die darin enthaltenen Vergütungsregelungen.

Die Heimvergütung ist zwar für Bewohner, deren Unterkunft vom Sozialamt oder der sozialen Pflegeversicherung bezahlt wird, nach dem Sozialrecht in speziellen Rahmenvereinbarungen mit den Behörden festgelegt. Dennoch behielt sich der Heimbetreiber eine einseitige Erhöhung des Unterkunfts-Entgelts vor, „wenn sich die bisherige Berechnungsgrundlage verändert“ und die Erhöhung angemessen ist. Dies gelte erst recht für Bewohner, die privat das Heim bezahlen. Dabei berief sich der Betreiber auf das Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz.

Dieses Vorgehen stoppte nun der BGH mit seinem Urteil vom 12. Mai 2016. Eine einseitige Preiserhöhung durch den Heimbetreiber sei nicht erlaubt und benachteilige den Bewohner unangemessen. Ebenso wie im Mietrecht, wo ein Vermieter die Zustimmung vom Mieter für eine beabsichtigte Mieterhöhung benötigt, gelte dies nach dem Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz auch für Heimbewohner.

Nicht nur Privatzahler, sondern auch Bewohner, für deren Unterkunft das Sozialamt oder die Pflegekasse aufkommt, müssten einer Entgelterhöhung zustimmen. Erst wenn der Bewohner diese Zustimmung verweigert, könne der Heimbetreiber versuchen, diese gerichtlich einzufordern.

Der Gesetzgeber habe auch gute Gründe für seine gesetzliche Neuregelung gehabt, dass Heimbetreiber nicht einseitig eine Entgelterhöhung festlegen können. Zwar habe der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste davor gewarnt, dass Heimbetreiber nun jedes Mal klagen müssten, wenn ein Bewohner seine Zustimmung zur Entgelterhöhung verweigert. Dies würde zu unnötigen Klageverfahren kommen.

Mit dem Zustimmungserfordernis sollten aber ältere sowie pflegebedürftige oder behinderte Menschen vor Benachteiligungen geschützt und „ihrem Wunsch nach mehr Selbstbestimmung Rechnung“ getragen werden, so der BGH. Der Gesetzgeber wolle die Verbraucher als „gleichberechtigte Verhandlungs- und Vertragspartner“ stärken. So könne der Heimbewohner entscheiden, ob er mit der beabsichtigten Entgelterhöhung einverstanden ist oder ob er beispielsweise von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch macht. fle/mwo

Autoren- und Quelleninformationen

Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.

Nächster Artikel

Altenpflege: Viele Mängel in Deutschlands Pflegeheimen

Neues Zentrum für sexuelle Gesundheit in Bochum eröffnet

Jetzt News lesen

Ein älterer Mann hält sein Handgelenk.

Mundbakterien als Risikofaktor für Parkinson-Demenz

13. Juni 2025
Chiasamen auf einem Holzlöffel.

Mit Vollkorn oxidativen Stress senken & Herzgesundheit stärken

12. Juni 2025
Eine Holzschaufel voll mit Flohsamenschalen auf weißem Grund

Ballaststoffe extrem wirksam gegen Diabetes

12. Juni 2025
Schwarz Bohnen vor weißem Hintergrund

Ernährung: Mit Bohnen & Kichererbsen Herzkrankheiten und Diabetes vorbeugen

11. Juni 2025
Kann eine nachlassende Gedächtnisleistung mit der Hilfe von speziellen Blutdruck senkenden Medikamenten verhindert werden? (Bild: redaktion93/stock.adobe.com)

Demenz: Reduzierung des Blutdrucks kann Risiko senken

10. Juni 2025
Hamburger und frittiertes Essen.

Herzgesundheit: Ernährungsqualität wichtiger als strikte Diäten

10. Juni 2025

Heilpraxis

Das Fachportal für Naturheilkunde und Gesundheit

  • Werben Sie hier
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Wir über uns
  • Rezepte
  • Consent anpassen
Kein Ergebnis
Alle Ergebnisse anzeigen
  • Symptome
  • Krankheiten
  • Hausmittel
  • Naturheilkunde
  • Heilpflanzen
  • Ganzheitliche Medizin
  • News
  • Kontakt
  • Therapeuten
  • Themen
  • Fachliche Aufsicht
  • Rezepte

© 2022 Heilpraxisnet.de GbR