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Mehr Hoffnung auf medizinische Erlösung: 14-jährige Krebspatientin darf sich einfrieren lassen

Alfred Domke
Verfasst von Alfred Domke, Redakteur für Gesundheits-News
20. November 2016
in News
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Hoffnung auf Heilung: Körper von junger Krebspatientin nach ihrem Tod eingefroren
Ein 14-jähriges Mädchen aus Großbritannien wusste, das sie an ihrer Krebserkrankung sterben wird. Vor ihrem Tod hatte sie das zuständige Gericht davon überzeugt, dass sie das Recht hat, ihre Leiche einfrieren zu lassen. Die Jugendliche hegte die Hoffnung, in der Zukunft geheilt werden zu können. Nun wird ihre Leiche bei Temperaturen von weniger als minus 130 Grad aufbewahrt.

Leichnam von 14-Jähriger eingefroren
Ein todkrankes Mädchen aus Großbritannien hat laut Medienberichten kurz vor ihrem Ableben das Recht erstritten, ihren Körper aufbewahren zu lassen, mit der Hoffnung, in der Zukunft geheilt werden zu können. Laut „BBC“ schrieb sie an den zuständigen Richter, sie wolle „länger leben“ und sich „nicht eingraben lassen“. Die 14-Jährige starb im Oktober an einer seltenen Form von Krebs und wurde daraufhin in die USA geflogen, wo ihr Leichnam nun aufbewahrt wird.

Eine Chance auf Heilung
In einem Brief an die Richter schrieb das Mädchen, deren Initialen mit „JS“ angegeben werden: „Ich bin aufgefordert worden, zu erklären, warum ich diese ungewöhnliche Sache gemacht haben will. Ich bin nur 14 Jahre alt und ich will nicht sterben, aber ich werde sterben. Ich glaube, eingefroren zu werden, gibt mir die Chance, geheilt und aufgeweckt zu werden – auch wenn es in Hunderten von Jahren ist.“

Bewegt von der tapferen Art des Mädchens
Richter Peter Jackson erklärte laut einem Bericht des britischen „Guardian“: „Ich war bewegt von der tapferen Art, mit der sie ihrer Zwangslage begegnete. Es ist kein Wunder, dass dieser Antrag der erste seiner Art war, der in diesem Land, und wahrscheinlich auch anderswo, vor Gericht kam. Er ist ein Beispiel für die neuen Fragen, die sich durch die Wissenschaft für das Gesetz stellen.“

Körper wird bei Temperaturen von unter minus 130 Grad konserviert
Das Gericht entschied entschied zugunsten des Mädchens. Kurz darauf starb die 14-Jährige, ihre Leiche wurde in die USA geflogen und wird dort nun bei Temperaturen von weniger als minus 130 Grad aufbewahrt. Möglichkeiten für diese Methode namens „Kryonik“ gibt es bislang nur in Russland und den USA.

Die Kosten von rund 43.000 Euro, die für diese Form der Kältekonservierung fällig werden, wurden laut den Berichten von den Großeltern aufgebracht. Die geschiedenen Eltern von JS waren sich zuvor nicht einig. Die Mutter wollte den Wunsch ihrer Tochter erfüllen, der Vater war zunächst dagegen.

Er meinte: „Auch wenn diese Behandlung irgendwann erfolgreich sein könnte und sie ins Leben zurückbringt, sagen wir in 200 Jahren, könnte es sein, dass sie keine Verwandten hat, sich an nichts erinnert und sie in einer aussichtslosen Situation lebt, da sie nur 14 Jahre alt und in den USA ist.“

Richter wurde zum „Helden“
Diese Unstimmigkeiten waren wohl auch der Grund, warum sich die Jugendliche an das Gericht wandte. Sie wollte erreichen, dass die Mutter allein darüber entscheiden darf, was mit ihrer Leiche passiert.

Richter Jackson sprach daher von einer „tragischen Kombination“ von Familienkonflikt und der tödlichen Erkrankung eines Kindes. Laut „BBC“ habe die 14-Jährige den Richter als ihren „Helden“ bezeichnet. Dem „Guardian“ zufolge ist das Mädchen „friedlich gestorben, mit dem Wissen, dass ihr Körper eingefroren werden wird“.

Gemäß den Wünschen des Mädchens wurde das Urteil erst jetzt veröffentlicht, die Identität aller Betroffenen wird geheim gehalten. (ad)

Autoren- und Quelleninformationen

Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.

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