• Kontakt
  • Therapeuten
  • Themen
  • Fachliche Aufsicht
Heilpraxis - Fachportal für Naturheilkunde und Gesundheit
Kein Ergebnis
Alle Ergebnisse anzeigen
  • Symptome
  • Krankheiten
  • Hausmittel
  • Naturheilkunde
  • Ganzheitliche Medizin
  • Heilpflanzen
  • News
Heilpraxisnet.de - Portal für Naturheilverfahren und Naturheilkunde
  • Symptome
  • Krankheiten
  • Hausmittel
  • Naturheilkunde
  • Ganzheitliche Medizin
  • Heilpflanzen
  • News
Kein Ergebnis
Alle Ergebnisse anzeigen
Heilpraxisnet.de - Portal für Naturheilverfahren und Naturheilkunde
Kein Ergebnis
Alle Ergebnisse anzeigen

Keine Anschnallpflicht für Rollstuhlfahrer im Fußgängerverkehr

Redaktion Heilpraxis.de
Verfasst von Redaktion Heilpraxis.de
8. Juli 2016
in News
Teile den Artikel

Bundesverfassungsgericht: Behinderter hat keine Mitschuld an Unfall
Karlsruhe (jur). Rollstuhlfahrer brauchen sich im Fußgängerverkehr nicht in ihrem Rollstuhl mit einem Beckengurt anzuschnallen. Werden sie in ihrem Rollstuhl unangeschnallt beim Überqueren einer Straße von einem Auto angefahren, darf ihnen ein mögliches Schmerzensgeld daher nicht wegen „Mitverschuldens“ gekürzt werden, entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in einem am Donnerstag, 7. Juli 2016, veröffentlichten Beschluss (Az.: 1 BvR 742/16).

Damit bekam ein behinderter Schüler recht, der wegen einer Muskelatrophie, ein fortschreitender Muskelschwund, auf einen Elektro-Rollstuhl angewiesen ist. Der Rollstuhl verfügte über einen Beckengurt, damit der Behinderte im Auto angeschnallt und sicher transportiert werden kann.

Als der Schüler im November 2014 auf dem Weg zur Schule mit seinem Rollstuhl nicht angeschnallt eine Straße überquerte, wurde er von einem Auto angefahren. Dabei fiel er aus dem Rolli heraus und erlitt eine linksseitige Schädelprellung.

Von dem Unfallverursacher forderte er Schmerzensgeld. Im Streit standen 700 Euro.

Das Amtsgericht Bretten in Baden-Württemberg bestätigte zwar den Schmerzensgeldanspruch. Wegen „Mitverschuldens“ kürzte es jedoch die Zahlung um ein Drittel. Der Schüler hätte sich mit dem Beckengurt im Rollstuhl anschnallen müssen.

Zwar sei das generelle Anschnallen im Rollstuhl im Fußgängerverkehr nicht vorgeschrieben, es bestehe jedoch auch die Pflicht, mögliche Schäden und Verletzungen zu verhindern. Hier habe der Sachverständige festgestellt, dass der Schüler angeschnallt gar nicht aus dem Rollstuhl herausgefallen wäre.

Der Schüler sah sich mit dieser Entscheidung wegen seiner Behinderung diskriminiert. Müsse er sich immer anschnallen, sei seine Handlungsfreiheit eingeschränkt. Er könne sich selber nicht abschnallen und sei dann immer auf die Hilfe anderer angewiesen, so die Begründung seiner Verfassungsbeschwerde.

Das Bundesverfassungsgericht entschied in seinem Beschluss vom 20. Juni 2016, dass die Verfassungsbeschwerde „offensichtlich begründet“ sei. Es liege eine Benachteiligung wegen der Behinderung vor.

Ein Mitverschulden sei nach dem Gesetz grundsätzlich anzunehmen, wenn diejenige Sorgfalt außer Acht gelassen wird, „die ein ordentlicher und verständiger Mensch zur Vermeidung eigenen Schadens anzuwenden pflegt“. Es sei hier aber nicht ersichtlich, dass ein „ordentlicher und verständiger, auf den Rollstuhl angewiesener Mensch“ immer den Beckengurt am Rollstuhl anlegt.

Der Beckengurt diene allein der Sicherung des Rollstuhlfahrers beim Autotransport. Das bloße Vorhandensein des Gurtes führe daher nicht zu einer höheren Sorgfaltspflicht des Behinderten im Fußgängerverkehr. Dies wäre eine Benachteiligung gegenüber Verkehrsteilnehmern ohne Behinderung und auch gegenüber Rollstuhlfahrern, die – erlaubterweise – an ihrem Rolli keinen Beckengurt haben. Das Amtsgericht muss nun über das Schmerzensgeld neu entscheiden. fle/mwo

Autoren- und Quelleninformationen

Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.

Nächster Artikel

Rückruf-Aktion: Dieser Lachs kann die Gesundheit gefährden

Urteil: Arbeitnehmer muss Arbeitgeber Krankheitsdiagnose nicht offenlegen

Jetzt News lesen

Mensch in gelbem Pullover sitzt in grünem Sessel und schreibt in ein Journal, auf einem Tisch daneben steht eine Vase mit Sonnenblumen

Selbstfürsorge-Checkliste: Wie die Umsetzung im Alltag gelingt

26. Juli 2026
Eine halbierte und zwei weitere Grapefruits auf einem Holztisch

Fettlebererkrankung: Pflanzenstoff aus Grapefruits zeigt beachtliche Wirkung

26. Juli 2026
Eine Frau im weißen Shirt tastet ihre Brüste ab.

Brustkrebs: So beeinflusst Kaffee das Erkrankungsrisiko

26. Juli 2026
Älterer Mann schwimmt im Swimmingpool

Chronische Rückenschmerzen: So wirksam ist Schwimmen

26. Juli 2026
Darstellung der Leber mit Fetteinlagerungen.

Fettlebererkrankung: Risiko tödlicher Herz-Kreislauf-Krankheiten vervierfacht

25. Juli 2026
Junge Frau steckt einen Kaugummi in den Mund

Blutdrucksenkung durch Rote Bete: Kaugummi verstärkt die Wirkung

25. Juli 2026

Heilpraxis

Das Fachportal für Naturheilkunde und Gesundheit

  • Werben Sie hier
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Wir über uns
  • Rezepte
  • Consent anpassen
Kein Ergebnis
Alle Ergebnisse anzeigen
  • Symptome
  • Krankheiten
  • Hausmittel
  • Naturheilkunde
  • Heilpflanzen
  • Ganzheitliche Medizin
  • News
  • Kontakt
  • Therapeuten
  • Themen
  • Fachliche Aufsicht
  • Rezepte

© 2022 Heilpraxisnet.de GbR