• Kontakt
  • Therapeuten
  • Themen
  • Fachliche Aufsicht
Heilpraxis - Fachportal für Naturheilkunde und Gesundheit
Kein Ergebnis
Alle Ergebnisse anzeigen
  • Symptome
  • Krankheiten
  • Hausmittel
  • Naturheilkunde
  • Ganzheitliche Medizin
  • Heilpflanzen
  • News
Heilpraxisnet.de - Portal für Naturheilverfahren und Naturheilkunde
  • Symptome
  • Krankheiten
  • Hausmittel
  • Naturheilkunde
  • Ganzheitliche Medizin
  • Heilpflanzen
  • News
Kein Ergebnis
Alle Ergebnisse anzeigen
Heilpraxisnet.de - Portal für Naturheilverfahren und Naturheilkunde
Kein Ergebnis
Alle Ergebnisse anzeigen

Gericht: Keine freien Potenzmittel für Polizeibeamte

Redaktion Heilpraxis.de
Verfasst von Redaktion Heilpraxis.de
29. April 2016
in News
Teile den Artikel

Bundesverwaltungsgericht: Heilfürsorge für Dienstfähigkeit zuständig
(jur). Polizeibeamte können von der staatlichen „freien Heilfürsorge“ keine Kostenerstattung für Potenzmittel erhalten. Zumindest in Nordrhein-Westfalen sehen die Landesvorschriften vor, dass die Heilfürsorge nur der Erhaltung oder Wiederherstellung der Polizeidienstfähigkeit dient, wozu die Erhaltung der Potenzfähigkeit nicht gehört, urteilte am Donnerstag, 28. April 2016, das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig (Az.: 5 C 32.15).

Bei der freien Heilfürsorge erhalten Beamte, insbesondere Polizisten, angefallene Krankheitskosten vollständig erstattet. Diese hat dabei Vorrang vor dem Anspruch auf Gewährung einer Beihilfe. Anders als bei der Beihilfe können Familienmitglieder von der Heilfürsorge nicht profitieren.

Im jetzt entschiedenen Fall hatte ein Kriminalhauptkommissar von der freien Heilfürsorge die Kostenübernahme für das Potenzmittel „Cialis“ verlangt. Der Arzt hatte ihm das Medikament wegen krankheitsbedingter Potenzstörungen, der sogenannten erektilen Dysfunktion, verschrieben.

Doch der Antrag auf Übernahme der Kosten in Höhe von 323,89 Euro wurde abgelehnt.

Zu Recht, wie das Bundesverwaltungsgericht urteilte. Nach den landesrechtlichen gesetzlichen Vorschriften greift die Heilfürsorge nur für „Aufwendungen zur Erhaltung oder Wiederherstellung der Polizeidienstfähigkeit“. Das Potenzmittel „Cialis“ sei für die Erhaltung der Polizeidienstfähigkeit aber nicht erforderlich.

Damit werde auch nicht die verfassungsrechtliche Fürsorgepflicht des Dienstherrn verletzt. Eine lückenlose Erstattung jeglicher Aufwendungen in Krankheitsfällen sei nicht geboten. Der Dienstherr müsse bei der Heilfürsorge Sorge tragen, „dass der Beamte in Krankheitsfällen nicht mit finanziellen Kosten belastet bleibt, die er durch die Regelalimentation und eine zumutbare Eigenvorsorge nicht bewältigen kann“, so das Bundesverwaltungsgericht.

Der Kläger sei mit den geringen Aufwendungen für das Potenzmittel auch nicht unzumutbar belastet. Nach dem nordrhein-westfälischen Landesrecht könne der Beamte zudem noch eine Kostenerstattung über das Beihilferecht versuchen. (fle/mwo)

Autoren- und Quelleninformationen

Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.

Nächster Artikel

Das Aroma von Rosmarin und Lavendel verbessert unsere Gedächtnisleistung

Verdacht auf Abrechnungsbetrug: Polizei-Razzia gegen Physiotherapeuten

Jetzt News lesen

Eine Frau mit Schmerzen im Magen-Darm-Bereich hält sich die Arme vor den Bauch.

Reizdarmsyndrom: Diese pflanzlichen Präparate zeigen signifikante Wirkungen

28. August 2026
Grafische Darstellung von Bakterien im Darm.

Diabetes: Probiotikum als vielversprechende neue Behandlungsoption

28. August 2026
Eine Frau hält auf der linken Seite eine Zeichnung mit einer Fettleber und auf der rechten Seite eine Zeichnung mit einer gesunden Leber in der Hand.

Fettleber: Dieser Pflanzenstoff reduziert die Leberverfettung

28. August 2026
Ein Mann trainiert seinen Bizeps mit Hanteln in einem Fitnessstudio.

BfR warnt: Diese Nahrungsergänzungsmittel können Parästhesien verursachen

27. August 2026
Auswahl von fettigen Speisen.

Ernährung: Erhöhtes Prostatakrebs-Risiko durch diese Lebensmittel

27. August 2026
Das Wort Alzheimer als Schriftzug aus Holzblöcken mit Buchstaben gelegt.

Alzheimer: Dieses essbare Pflanzenöl schützt die kognitiven Funktionen

27. August 2026

Heilpraxis

Das Fachportal für Naturheilkunde und Gesundheit

  • Werben Sie hier
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Wir über uns
  • Rezepte
  • Consent anpassen
Kein Ergebnis
Alle Ergebnisse anzeigen
  • Symptome
  • Krankheiten
  • Hausmittel
  • Naturheilkunde
  • Heilpflanzen
  • Ganzheitliche Medizin
  • News
  • Kontakt
  • Therapeuten
  • Themen
  • Fachliche Aufsicht
  • Rezepte

© 2022 Heilpraxisnet.de GbR