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Kosten für Zahnreinigung sehr unterschiedlich

Sebastian Bertram
Verfasst von Sebastian Bertram
22. Mai 2013
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Kosten für profesionelle Zahnreinigung sehr unterschiedlich

22.05.2013

Die professionelle Zahnreinigung wird von fast allen Zahnärzten empfohlen. Die Reinigungsmaßnahme ist allerdings nicht als Vorsorgeleistung im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen aufgeführt, weshalb die Zahnreinigungen auch aus eigener Tasche bezahlt werden muss. Auch die privaten Zahnzusatzversicherung zahlen nur selten die vollen Kosten. Die Behandlungskosten beim Zahnarzt sind sehr verschieden. Zwischen 40 und 250 Euro sei die Spanne, berichtet die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Ob es überhaupt einen medizinischen Nutzen gibt, ist bis heute strittig. Trotzdem empfehlen Zahnarztpraxen die Prozedur, auch um zusätzlich Geld einzunehmen.

Die Kosten für eine Zahnreinigung in Zahnarztpraxen sind sehr verschieden. Nur in wenigen Ausnahmen übernehmen die gesetzlichen Kassen oder Zahnzusatzversicherer die Kosten. Das ermittelte der Marktcheck der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.

Die Experten befragten 39 Zahnarztpraxen 57 gesetzliche Krankenkassen und 27 private Zusatzversicherer. Als erstes Ergebnis stellten die Verbraucherschützer fest, dass die Zahnarztpraxen sehr unterschiedliche Gebühren verlangen. „Zwischen 40 und 250 Euro für eine professionelle Zahnreinigung, so ist die Spanne der Praxen“.

Professionelle Zahnreinigung keine grundsätzliche Kassenleistung
“Die professionelle Zahnreinigung gehört zu den individuellen Gesundheitsleistungen (Igel), die Ärzte als Igel-Angebot bewerben”, berichtet die Expertin für Gesundheitsfragen Julika Unger, von der Verbraucherzentrale. “Patienten müssen diese selbst bezahlen.” In der Gebührenordnung steht festgeschrieben, dass die Kosten sich nach der Anzahl der Zähne des Patienten orientieren und wie umfangreich bzw. kompliziert die Zahnreinigungsmaßnahmen sind. Entscheidend ist auch, zu welchem Steigerungssatz der Zahnarzt abrechnet. Die Praxis kann entweder den 1,0-fachen, den 2,3fachen oder auch einen noch höheren steigenden Faktor berechnen. Je nach Abrechnungssatz kann somit die Reinigung von 28 Zähnen weniger als 50 Euro oder mehr als 150 Euro kosten. So kann es vorkommen, dass Patienten für die gleiche Behandlung das dreifache bezahlen.

66 Prozent der Krankenkassen gaben an, sich mindestens teilweise an den Zahnreinigungskosten zu beteiligen. Die Mehrheit der Kassen trägt die Kosten nur, wenn der Patient einen speziellen Zahnarzt beauftragt. Einige Krankenkassen übernehmen sogar die vollen Kosten, die Mehrheit gewährt jedoch nur Zuschüsse zwischen 13 und 75 Euro je Behandlung oder Jahr.

Im weiteren Verlauf der Auswertung nahmen die Verbraucherschützer auch die Zusatzversicherer genauer unter die Lupe. Insgesamt 27 private Zusatzversicherer wurden befragt. Diese bieten insgesamt 126 verschiedene Tarife mit Zahnreinigungen an. Nur fünf der befragten Versicherer übernehmen nach eigenen Angaben die Zahnreinigungskosten komplett. 16 Unternehmen übernehmen die Kosten in voller Höhe nur dann, wenn die Therapie zwischen 50 und 150 Euro kostet. Die meisten Tarife sehen nur eine geringeren Prozentsatz vor und begrenzen den Maximalbetrag auf unterschiedlicher Weise. Einige Tarife machen die Leistung abhängig von einer Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung.

Medizinischer Nutzen nicht erwiesen
In der Zahnmedizin wird über den medizinischen Nutzen der professionelle Zahnreinigung gestritten. So bewertete beispielsweise der Medizinische Dienst des Spitzenverbandes der Krankenkassen die Reinigung der Zähne bei Erwachsenen ohne den Abbau des Zahnhalteapparats in dem IGEL-Monitor als „unklar“. Als Begründung führte das Ärzte- und Forscherteam an, dass es keine belegbaren Studien gebe, die einen Nutzen belegt. Auf der anderen Seite gebe es aber auch keine Erkenntnisse darüber, dass die Zahnreinigung einen Schaden zufügen könnte. Einzig bewiesen ist allerdings, dass nach der Prozedur „die Zähne wieder weiß glänzen“. (sb)


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Bild: Heike / pixelio.de

Autoren- und Quelleninformationen

Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.

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