• Kontakt
  • Therapeuten
  • Themen
  • Fachliche Aufsicht
Heilpraxis - Fachportal für Naturheilkunde und Gesundheit
Kein Ergebnis
Alle Ergebnisse anzeigen
  • Symptome
  • Krankheiten
  • Hausmittel
  • Naturheilkunde
  • Ganzheitliche Medizin
  • Heilpflanzen
  • News
Heilpraxisnet.de - Portal für Naturheilverfahren und Naturheilkunde
  • Symptome
  • Krankheiten
  • Hausmittel
  • Naturheilkunde
  • Ganzheitliche Medizin
  • Heilpflanzen
  • News
Kein Ergebnis
Alle Ergebnisse anzeigen
Heilpraxisnet.de - Portal für Naturheilverfahren und Naturheilkunde
Kein Ergebnis
Alle Ergebnisse anzeigen

Krankenkassen müssen für Telemedizin-Behandlung von Säuglingen nicht zahlen

Redaktion Heilpraxis.de
Verfasst von Redaktion Heilpraxis.de
6. September 2017
in News
Teile den Artikel

Sozialgericht Berlin: Behandlung durch Eltern ist nicht anerkannt
Gesetzliche Krankenkassen müssen für eine neuartige Videotherapie zur Zuhause-Behandlung eines Säuglings nicht aufkommen. Für eine Erstattungspflicht einer durchgeführten Behandlung muss die Methode vom Gemeinsamen Bundesausschuss anerkannt worden sein, stellte das Sozialgericht Berlin in einem am Mittwoch, 6. September 2017, bekanntgegebenen Urteil klar (Az.: S 81 KR 719/17). Selbst wenn eine nicht anerkannte Behandlungsmethode beim Patienten erfolgreich war, bestehe keine Leistungspflicht durch die Kasse.

Konkret ging es um einen Säugling aus Berlin-Charlottenburg, der im September 2015 mit einer Fehlbildung an der Speiseröhre auf die Welt kam. Es waren mehrere Operationen erforderlich. Das Neugeborene musste daher längere Zeit mit Hilfe einer Sonde ernährt werden. Die normale Nahrungsaufnahme führte zu Würgreiz und Erbrechen.

Die Mutter nahm schließlich an einem an der Universität Graz entwickelten telemedizinischen Sonden-Entwöhnungsprogramm teil. Dabei bleibt der Patient Zuhause, die eigentliche Sonden-Entwöhnung wird durch die Eltern durchgeführt. Die betroffenen Familien wurden hierfür Rund-um-die-Uhr durch ein Team von Ärzten und Therapeuten per Video betreut. Dieses „Netcoaching“ umfasste die Betreuung durch Videoanalysen, tägliche Cybervisiten und Beratungen per E-Mail.

Die Kosten in Höhe von 4.360 Euro wollte die Techniker Krankenkasse jedoch nicht übernehmen. Bei solch einer Videotherapie handele es sich um eine neuartige Behandlung, die zuvor vom Gemeinsamen Bundesausschuss anerkannt worden sein muss. Dies ist ein Gremium aus Ärzten, Krankenkassen und Kliniken, die gemeinsam über den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung entscheiden. Verbraucher- und Patientenvertreter sind beteiligt, haben aber kein Stimmrecht.

Ohne Erfolg machte die Mutter geltend, dass die telemedizinische Behandlung ihres Kindes nicht nur erfolgreich, sondern auch die kostengünstigste Lösung gewesen sei. Alternativ hätte das Kind nur stationär in der Klinik behandelt werden können.

In seinem Urteil vom 11. Juli 2017 entschied das Sozialgericht, dass die Kasse für die „Netcoaching“-Behandlung dennoch nicht aufkommen muss. Es handele sich um eine neuartige Behandlungsmethode, für die der Gemeinsame Bundesausschuss noch nicht sein OK gegeben habe.

Die Behandlung habe zwar den Vorteil, dass sie Zuhause durchgeführt werden könne und auch deutlich preiswerter als ein Krankenhausaufenthalt sei. Nachteil sei aber, dass die Eltern die Sondenentwöhnung durchführen. Ärzte könnten nicht selbst den Patienten untersuchen und daher bei Komplikationen nicht sofort einschreiten. fle/mwo

Autoren- und Quelleninformationen

Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.

Nächster Artikel

Boarding in Gruppen: Deshalb kann der Einstieg ins Flugzeug die Gesundheit gefährden

Große Menschen haben oft ein erhöhtes Thrombose-Risiko

Jetzt News lesen

Weinrebe mit Stamm, Blättern und blauen Trauben

Ernährung: So verbessern Weintrauben die Hautgesundheit

20. Mai 2026
Das Wort Pause in einzelnen Großbuchstaben auf bunten Post-its geschrieben, die an einer Holzwand kleben

Zwölf Pausenideen für mehr Energie im Alltag

19. Mai 2026
Eine Frau hält auf der linken Seite eine Zeichnung mit einer Fettleber und auf der rechten Seite eine Zeichnung mit einer gesunden Leber in der Hand.

Fettlebererkrankung: Obst & Nüsse helfen, beliebtes Präbiotikum schadet

19. Mai 2026
CBD-Tropfen vor einer Cannabispflanze.

Diabetes: Cannabis-Inhaltsstoffe stärken Stoffwechsel & helfen beim Abnehmen

18. Mai 2026
Eine Person greift sich an das Handgelenk.

Osteoporose: Cumarine ein wirksamer natürlicher Behandlungsansatz

17. Mai 2026
Zeichnerische Darstellung der Leber

Fettleber: Diese Pflanzenstoffe helfen nachweisbar

17. Mai 2026

Heilpraxis

Das Fachportal für Naturheilkunde und Gesundheit

  • Werben Sie hier
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Wir über uns
  • Rezepte
  • Consent anpassen
Kein Ergebnis
Alle Ergebnisse anzeigen
  • Symptome
  • Krankheiten
  • Hausmittel
  • Naturheilkunde
  • Heilpflanzen
  • Ganzheitliche Medizin
  • News
  • Kontakt
  • Therapeuten
  • Themen
  • Fachliche Aufsicht
  • Rezepte

© 2022 Heilpraxisnet.de GbR