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Krankenkassen bezahlen die ärztliche Homöopathie

Sebastian Bertram
Verfasst von Sebastian Bertram
10. Mai 2013
in News
Seit einiger Zeit übernehmen immer mehr gesetzliche Krankenkassen die Behandlungskosten für Homöopathie. Etwa 70 Prozent der Kassen erstatten bereits die ärtzlich durchgeführte Behandlung mit Globulis.
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Die meisten Krankenkassen bezahlt ärztliche Homöopathie

10.05.2013

Gesundheitsleistungen der Homöopathie sind nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen aufgeführt. Dennoch zahlen eine Mehrheit der Kassen homöopathische Behandlungen. Allerdings werden Therapien bei Heilpraktikern nicht vergütet, die meisten Kassen wollen, dass die Behandlung bei approbierten Ärzten durchgeführt werden, die eine spezielle Zusatzqualifikation absolviert haben.

90 von 130 Kassen bieten Homöopathie an
Die Homöopathie gehört nicht zu den Pflichtleistungen der Krankenkassen. Dennoch werben und übernehmen immer Kassen homöopathische Behandlungen. Nach Angaben des Deutschen Zentralvereins homöopathischer Ärzte (DZVhÄ) seien es mittlerweile über 70 Prozent der Krankenkassen in Deutschland, die ihren Versicherten Homöopathie zugesteht. Allerdings dürfen die Therapien nur bei speziell ausgebildeten Medizinern durchgeführt werden. „Für die Krankenkassen ist das wahrscheinlich ein Marketinginstrument, um sich von der Konkurrenz abzusetzen“, vermutet die Vorsitzende des Deutschen Zentralvereins homöopathischer Ärzte (DZVhÄ), Cornelia Bajic. Denn die Mitgliedsbeiträge sind überall gleich gestaffelt, weswegen sich die Kassen in Sachen Gesundheitlicher Versorgung von einander unterscheiden wollen. Viele Patienten wünschen sich „homöopathische Verfahren als Ergänzung oder sogar Alternative zu konventionellen Medizin.“ Etwa 90 der derzeit 130 Krankenkassen übernehmen die Leistung „ärztliche Homöopathie“. Ein weiterer alternativer Bereich ist die Osteopathie. Auch hier bieten immer mehr Kassen derlei Therapien an.

Heilpraktiker ausgeschlossen
Heilpraktiker/innen sehen diese Entwicklung mit Argwohn. Schließlich werden ihre Leistungen noch immer nicht von den Kassen anerkannt. „Nur wer zu einem Kassenarzt geht, der auch Homöopathie anbietet, bekommt die Behandlungskosten erstattet“, bestätigt ein Sprecher. Der Spitzenverband der Krankenkassen betonte in diesem Zusammenhang, dass die Homöopathie „nicht zu den verpflichtenden Standardleistungen“ gehören. Die einzelnen Krankenversicherungsanbieter hätten jedoch die Möglichkeit, Sonderverträge abzuschließen oder sogenannte Satzungsleistungen anzubieten.

Nach Verlautbarungen des Zentralvereins homöopathischer Ärzte gibt es rund 7000 homöopathische Ärzte in Deutschland, die nach ihrem schulmedizinischem Studium und Facharztausbildung eine anerkannte homöopathische Zusatzqualifikation erworben haben.

Homöopathie beruht auf dem Ähnlichkeitsprinzip
Die Homöopathie wurde von dem deutschen Arzt Samuel Hahnemann im Jahre 1796 begründet. Übersetzt aus dem Griechischen bedeutet Homöopathie „ähnliches Leiden“ und beruht auf dem Ähnlichkeits-Prinzip. Ein weit verbreitetes Mittel sind die sogenannten Globulis die beispielsweise aus Arnika bestehen. In der Potenz D6 werden die „Zuckerkügelchen“ beispielsweise Kindern bei aufgeschlagenen Knien verabreicht, um die Blutungen zu stillen und den Heilungsprozess anzuregen.

Derzeit untersucht die Universitätsklinik Charité im Rahmen einer Forschungsarbeit in Zusammenarbeit mit der Techniker Krankenkasse „die Effektivität und die Kosteneffektivität zwischen der Integrierten Versorgung mit klassischer Homöopathie und der konventionellen Therapie“. Hierzu werden seit 2007 insgesamt neun Beobachtungsstudien verglichen. Ein Teil der Probanden nimmt an Standardtherapien beispielsweise bei Migräne oder Kopfschmerzen teil, ein anderer Teil erhält zusätzlich homöopathische Arzneien. Mit ersten Ergebnissen werden in diesem Jahr gerechnet. (sb)

Autoren- und Quelleninformationen

Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.

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