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Krankenkassen: Strengere Kontrollen von Zahnärzten

Fabian Peters
Verfasst von Fabian Peters
10. April 2012
in News
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Neues Abrechnungssystem und strengere Kontrolle bei Zahnbehandlungskosten

10.04.2012

Die gesetzlichen Krankenversicherungen wollen mehr Kontrolle beim Abrechnungssystem der Zahnarztkosten übernehmen. Die Gebührensätze der Zahnärzte sollen strenger kontrolliert und auch die Eigenleistungen der Patienten durch die Gesetzlichen Krankenkassen überprüft werden, berichtet die „Süddeutsche Zeitung“ unter Bezug auf ein Ende März vom Verwaltungsbeirat des GKV-Spitzenverbandes beschlossenes Positionspapier.

Das intransparente Abrechnungssystem, Rechnungen, die den Kostenvoranschlag deutlich übersteigen und der immer höhere Anteil der Selbstkostenbeteiligung der Patienten, sind für die GKV Anlass zur Forderung nach einer strengeren Kontrolle der Zahnarztabrechnungen. Die gesetzlichen Krankenkassen fordern hierfür auch die Erlaubnis, den Teil der Rechnung überprüfen zu dürfen, den die Versicherten aus eigener Tasche zahlen müssen. Damit werde den Patienten geholfen und die Transparenz erhöht, so die Aussage in dem Positionspapier des GKV-Spitzenverbandes. Darüber hinaus sprach sich der Verwaltungsbeirat laut Bericht der „Süddeutschen Zeitung“ auch für die Einführung eines Preiskatalogs aus, welcher die Zuzahlung der gesetzlich Versicherten beim Zahnarzt regeln soll.

Strengere Kontrolle und mehr Transparenz bei den Zahnarztabrechnungen gefordert
Mit dem beschlossenen Positionspapier fordert der Verwaltungsbeirat des GKV-Spitzenverbandes eine strengere Kontrolle und mehr Transparenz bei den Zahnarztabrechnungen. So wollen die gesetzlichen Krankenkassen in Zukunft die Abrechnungen der rund 54.000 Zahnärzte in Deutschland deutlich genauer überprüfen und dabei auch den Eigenanteil der Patienten unter die Lupe nehmen. Aus gutem Grund, denn seit der Einführung des Festzuschusses für bestimmte Zahnarztleistungen unter der rot-grünen Bundesregierung im Jahr 2005 ist der Anteil der Selbstkosten für gesetzlich versicherte Zahnarztpatienten kontinuierlich gestiegen. Aus Kostengründen hatte die Bundesregierung damals den Festzuschuss eingeführt, der lediglich die Standardbehandlung abdecken soll. Die Standardbehandlung entspricht jedoch oftmals nicht den Vorstellungen der Patienten von einer adäquaten Behandlung, so dass sie zum Beispiel statt der günstigen (aber umstrittenen) Amalgamfüllungen auf höherwertige Keramikfüllungen bestehen. Den Kostenunterschied müssen die Patienten aus eigener Tasche bezahlen. Dabei werden die zusätzlichen Leistungen nach der Gebührenordnung der privaten Krankenversicherungen (PKV) abgerechnet und sind meist deutlich teurer. Der GKV-Spitzenverband geht hier von einem Anstieg des Eigenanteils der Patienten zwischen den Jahren 2005 und 2009 um bis zu 14 Prozent aus.

Kostend der gesetzlich Versicherten für Zahnarztbehandlung erheblich gestiegen
So wurde die Zahnarztbehandlung für die gesetzlich Versicherten in den vergangenen Jahren deutlich teurer, ohne dass sich die Leistungen wesentlich verbessert haben. Der zu erbringende Eigenanteil der Patienten sei kontinuierlich gestiegen und laut einer Erhebung der Ersatzkassen wurden im Jahr 2009 rund 76 Prozent aller Zahnersatzleistungen auf Basis der privaten Gebührenordnung abgerechnet. Dabei überstieg der von den Patienten zu erbringende Eigenanteil oftmals sogar den Anteil der gesetzlichen Kostenerstattung. Für die Patienten eine erhebliche finanzielle Belastung, die auch zu einer Vielzahl an Beschwerden bei der Unabhängigen Patientenberatung (UPD) geführt hat. Daher forderte der stellvertretende Vorsitzende des GKV-Spitzenverbandes, Johann-Magnus von Stackelberg, im Gespräch mit der „SZ“ „endlich Transparenz bei den Zahnarztrechnungen.“ Die Patienten würden hier alleingelassen und könnten nicht beurteilen, inwiefern eine Rechnung für Zahnarztleistungen angemessen sei.

Krankenkassen wollen Zahnbehandlungskosten kontrollieren
Das Problem ist nach Ansicht des GKV-Spitzenverbandes, dass die Kassen zwar den Festzuschuss bezahlen, „aber die tatsächliche Rechnung, die der Patient für den privaten Anteil erhält“, nie zu Gesicht bekommen, erklärte Johann-Magnus von Stackelberg. „Das heutige System ist intransparent und lässt die Versicherten mit der privaten Rechnung für den Zahnersatz alleine“, so von Stackelberg weiter. In Zukunft soll daher laut Beschluss des Verwaltungsbeirats vom GKV-Spitzenverband auch der private Anteil an einer Zahnarztrechnung von den Krankenkassen überprüft werden. Auf diese Weise können die Krankenkassen kontrollieren, „ob der Patient nicht zu viel bezahlen muss“, betonte der stellvertretende Vorsitzende des GKV-Spitzenverbandes. Unklar bleibt, inwieweit die gesetzlichen Krankenkassen für diese Überprüfung der Zahnarztrechnungen zusätzliche Beitragsgeldern beanspruchen.

Neues Abrechnungssystem für Zusatzleistungen beim Zahnarzt geplant
Neben der strengeren Kontrolle der Abrechnungen soll nach den Plänen des GKV-Spitzenverbandes auch ein Zuzahlungskatalog für die Zahnarztbehandlungen der gesetzlich Versicherten entwickelt werden. Die Krankenkassen wollen ein neues Abrechnungssystem aufbauen, bei dem nicht mehr der Gebührenkatalog der PKV zugrunde gelegt wird, sondern ein eigener Preiskatalog für die Zuzahlungen der gesetzlich Versicherten die Basis bildet. Auf diese Weise ließen sich die Zahnbehandlungskosten der gesetzlich Versicherten deutlich reduzieren, so die Auffassung des GKV-Spitzenverbandes. Zwar würden mit der Einführung des neuen Abrechnungssystems immer noch Zuzahlungen fällig, doch diese könnte wesentlich geringer gehalten werden als bislang, erläuterte von Stackelberg.

Zahnärzte sehen politisches Kalkül in den Vorschlägen
Von einer Änderung der vor kurzem erst reformierten Gebührenordnung halten die Zahnärzte nichts. Es gebe keine Rechtsgrundlage und auch keine politische Mehrheit für das Vorhaben, sagt der Vorsitzende der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung, Dr. Jürgen Fedderwitz. Vielmehr sei dies ein „Osterei, das uns als Berufsstand eingelegt wurde“, so Fedderwitz. Vielmehr gehen die Vorschläge in Richtung Politik, um sich mehr aufzustellen, für mögliche Zeiten nach der kommenden Bundestagswahl.“ Vielleicht, so Fedderwitz, wollen sich die Kassen „schon bei den Parteien, bei denen man mit solchen Forderungen vielleicht mehr Gehör erwartet oder erhofft schon mal das Bett und die Stimmung zu bereiten.” Die Krankenkassen hingegen nehmen die Kritik nicht an. Im Blickfeld ihrer Arbeit sind nicht die Zahnärzte sondern die 70 Millionen Kassenpatienten, um deren Interessen man sich kümmern wolle, Florian Lanz vom Bundesverband der Krankenkassen. (fp)

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Bild: Claudia Heck / pixelio.de

Autoren- und Quelleninformationen

Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.

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