• Kontakt
  • Therapeuten
  • Themen
  • Fachliche Aufsicht
Heilpraxis - Fachportal für Naturheilkunde und Gesundheit
Kein Ergebnis
Alle Ergebnisse anzeigen
  • Symptome
  • Krankheiten
  • Hausmittel
  • Naturheilkunde
  • Ganzheitliche Medizin
  • Heilpflanzen
  • News
Heilpraxisnet.de - Portal für Naturheilverfahren und Naturheilkunde
  • Symptome
  • Krankheiten
  • Hausmittel
  • Naturheilkunde
  • Ganzheitliche Medizin
  • Heilpflanzen
  • News
Kein Ergebnis
Alle Ergebnisse anzeigen
Heilpraxisnet.de - Portal für Naturheilverfahren und Naturheilkunde
Kein Ergebnis
Alle Ergebnisse anzeigen

Urteil: Lebenslange Unterbringung in Psychiatrie möglich

Redaktion Heilpraxis.de
Verfasst von Redaktion Heilpraxis.de
15. August 2017
in News
Teile den Artikel

OLG München: Gesetz sieht keine Höchstfrist vor
Werden psychisch Kranke wegen einer Straftat in einer psychiatrischen Klinik untergebracht, ist dies theoretisch lebenslang möglich. Denn nach den gesetzlichen Bestimmungen besteht keine Höchstfrist für die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus, entschied das Oberlandesgericht (OLG) München in einem aktuell veröffentlichten Beschluss vom 15. März 2017 (Az. 1 Ws 192, 193/17).

Im konkreten Fall ging es um einen psychisch Kranken, der nach einer versuchten schweren räuberischen Erpressung seit dem 27. April 2007 in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht war. Ab 2013 befand sich der Mann im „Probewohnen“ außerhalb der Klinik. Das Landgericht München I setzte die Klinikunterbringung zur Bewährung aus. Doch während des „Probewohnens“ beging der Mann mehrere Einbruchdiebstähle.

Daraufhin wurde eine dreimonatige Unterbringung in der Psychiatrie angeordnet. Zusätzlich wurde auch die Aussetzung der früheren Maßregel zur Bewährung widerrufen, so dass der Mann länger in der Klinik bleiben musste.

Dagegen legte der Kranke Beschwerde ein und meinte, dass nur die letzte befristete Unterbringungsanordnung gelten dürfe.

Dem widersprach das OLG. Laut Gesetz sei zwar sei bei einer neuen Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt eine entsprechende frühere Anordnung erledigt. Dies gelte aber nicht für die Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik. Für die Unterbringung in der Psychiatrie gebe es keine gesetzliche Höchstfrist, betonte das Gericht. Der Beschwerdeführer könne damit nicht bereits nach drei Monaten wieder entlassen werden. fle/mwo

Autoren- und Quelleninformationen

Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.

Nächster Artikel

Betreuungsgeld mindert steuerbegünstigte Unterhaltszahlungen

Wespenstiche: Das Gift umgehend aus der Haut entfernen

Jetzt News lesen

Modell des menschlichen Körpers mit hervorgehobenem Darm

Darmgesundheit & Depressionen: Dieses Protein könnte helfen

11. Oktober 2025
Mann schläft in Bett.

Herzfrequenzvariabilität im Schlaf Warnhinweis auf Erkrankungsrisiken

11. Oktober 2025
Vitamin C-reiche Lebensmittel

So fördert Vitamin C die Hautgesundheit

11. Oktober 2025
Kaffeetasse auf einem Haufen Kaffeebohnen.

So beeinflussen grüner Tee, Kaffee und Koffein unsere Lebenserwartung

11. Oktober 2025
Ein Frühstücksei in einem Eierbecher sowie ein Löffel und ein Salzstreuer auf einem Tisch

Mythos aufgeklärt: Cholesterin aus Eiern kein Risiko für die Herzgesundheit

10. Oktober 2025
Grafische Darstellung von Bakterien im Mundraum.

Mund- & Darmflora: Diese Bakterien erhöhen Parkinson-Risiko signifikant

10. Oktober 2025

Heilpraxis

Das Fachportal für Naturheilkunde und Gesundheit

  • Werben Sie hier
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Wir über uns
  • Rezepte
  • Consent anpassen
Kein Ergebnis
Alle Ergebnisse anzeigen
  • Symptome
  • Krankheiten
  • Hausmittel
  • Naturheilkunde
  • Heilpflanzen
  • Ganzheitliche Medizin
  • News
  • Kontakt
  • Therapeuten
  • Themen
  • Fachliche Aufsicht
  • Rezepte

© 2022 Heilpraxisnet.de GbR