PKV- Basistarif: Regelung tritt am 1. April in Kraft
Laut dem „Ärzteblatt“ erhalten Ärzte bei Privatversicherten, die einen Basistarif bei ihrer Privaten Krankenversicherung gewählt haben, eine geringere Vergütung. Die Einigung zwischen dem Verband der privaten Krankenversicherungen e.V. (PKV), den Beihilfeträgern und der Kassenärztlichen Vereinigung (KBV) tritt am 1. April dieses Jahres in Kraft. Sie gilt vorerst bis zum 31 Dezember 2012. Die Regelung soll aber noch unter 15. 000 Versicherte betreffen, die den Basistarif bei ihrer privaten Krankenversicherung gewählt haben. In der Einigung zwischen KBV und PKV ist aber schon festgelegt, dass bei einem Anstieg von mehr als 100 000 Versicherten im Basistarif der vertrag vorzeitig gekündigt werden kann.
Die privaten Krankenversicherer waren ab Anfang 2009 in der Pflicht, einen einheitlichen Basistarif zu offerieren. Seit März 2007 das Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in Kraft trat, waren sie dazu verpflichtet. Die jetzige Vergütung liegt im 1,16- und 1,8-fachen des Gebührensatzes der Amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Zukünftig werden die medizinischen Leistungen mit dem 0,9 bis 1,2- fachen der GOÄ berechnet. Laborleistungen werden mit dem 0,9- fachen vergütet werden. (Thorsten Fischer, Heilpraktiker Osteopathie, 16.02.2010)
Autoren- und Quelleninformationen
Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.