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Rabiates Handeln: 5 Kindergärtnerinnen vor Gericht

Astrid Goldmayer
Verfasst von Dipl. Geogr Astrid Goldmayer
3. September 2013
in News
Leseminuten 2 min

Fünf Altenburger Kindergärtnerinnen sollen Kinder mit rabiaten Praktiken zum Mittagsschlaf gezwungen haben

03.09.2013

Die Staatsanwaltschaft Gera erhebt gegen fünf Kindergärtnerinnen schwere Gewaltvorwürfe. Sie sollen die Kinder mit rabiaten Methoden zum Mittagsschlaf gezwungen haben und ihnen gegen ihren Willen Essen eingeflößt haben. Die Kinder sollen sich daraufhin übergeben haben. Eine Schülerin, die ein Praktikum in der Einrichtung absolvierte, deckte die erschütterten Praktiken der Kindergärtnerinnen auf.

Altenburger Kindergärtnerinnen bestreiten Gewaltvorwürfe
Wenn Eltern ihr Kind in eine Kindertagesstätte zur Betreuung geben, verlassen sie sich darauf, dass ihre Kinder in guten Händen sind. In einem Altenburger Kindergarten war das jedoch ganz und gar nicht der Fall. Fünf Kindergärtnerinnen sollen ihre Schützlinge, darunter auch behinderte Kinder, für den Mittagsschlaf straff in Decken gewickelt, mit Mullbinden fixiert und das Gesicht mit Tüchern abgedeckt haben. Zudem wird den Betreuerinnen vorgeworfen, den Kindern gegen ihren Willen Essen eingeflößt zu haben, so dass sie sich anschließend übergeben mussten. Die Staatsanwaltschaft Gera hat Anklage wegen Körperverletzung und Nötigung in 58 Einzelfällen gegen die Frauen erhoben. Die Leiterin der Kindertagesstätte soll von den rabiaten Praktiken ihrer Mitarbeiter nicht gewusst haben. Sie blieb zwar im Amt, muss sich jedoch wegen Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht ebenfalls vor Gericht verantworten. Sowohl die Leiterin als auch die fünf beschuldigten Kindergärtnerinnen bestreiten sämtliche Vorwürfe.

Der Fall wurde durch eine Praktikantin aufgedeckt, die bei einer Präsentation in der Schule Fotos von den eingewickelten Kindern gezeigt hatte. Daraufhin wurden die Beschuldigten zwangsbeurlaubt. Der Träger der Kindertagesstätte „Volkssolidarität“ kündigte drei der Frauen. Das Bildungsministerium veranlasste darüber hinaus, dass die drei Kindergärtnerinnen nicht mehr im Bereich der Kinderbetreuung beschäftigt werden dürfen.

Die Betroffenen hatten Klage gegen die Kündigung eingereicht, da sie den Kindern zu keinem Zeitpunkt Schaden zugefügt hätten. So sei das straffe Einwickeln in Decken eine von Hebammen empfohlene Methode zur Beruhigung. Letztlich mündete das Verfahren in einen Vergleich. Ob oder wie die Frauen weiterhin beschäftigt werden, soll jedoch erst nach Abschluss der Untersuchungen der Staatsanwaltschaft entschieden werden. Mittlerweile wurden Strafbefehle gegen vier weitere Erzieherinnen beantragt.

Gewalterlebnisse können bei Kindern Traumata auslösen
Gewalterlebnisse können bei Kindern schwere Traumata auslösen. „Wenn Kinder Gewalt erleben, können emotionale Reaktionen wie Wut, Trauer oder Angst entweder unmittelbar nach dem Ereignis oder auch viel später auftreten. Vor allem kleine Kinder, die noch nicht oder nur wenig sprechen, können ihre Gefühle nicht artikulieren“, erläutert Sozialpädagogin Gritli Bertram aus Hannover. „werden Gewalterlebnisse nicht verarbeitet, können sich bei betroffenen Kindern im späteren Leben psychische Störungen entwickeln.“(ag)

Bild: Sabrina Gonstalla / pixelio.de

Autoren- und Quelleninformationen

Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.


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