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Richtige Haltung auf Schwimmbadrutsche beachten

Redaktion Heilpraxis.de
Verfasst von Redaktion Heilpraxis.de
25. Juni 2014
in News
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Richtige Haltung auf Schwimmbadrutsche beachten

25.06.2014

Wie aus einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm hervorgeht, sollte man im Schwimmbad die Beschilderung zur richtigen Rutschhaltung beachten, wenn man eine wellenförmige Rutsche hinabrutscht. Das Gericht wies damit die Schadensersatzklage einer Freibadbesucherin ab.

Beschilderung zur Rutschhaltung beachten
Aus einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) in Hamm geht hervor, dass Badbesucher, die im Schwimmbad eine wellenförmige Rutsche hinabrutschen, die Beschilderung zur richtigen Rutschhaltung beachten sollten. Die Richter wiesen damit die Schadenersatzklage einer Freibadbesucherin ab, die sich auf der wellenförmigen Rutsche verletzt hatte, wie aus einer afp-Meldung hervorgeht. Wenn die Frau die Rutschanleitung befolgt hätte, wäre die Verletzungsgefahr vermeidbar gewesen, befand der Zivilsenat. Die damals 22-Jährige hatte sich 2009 auf der Rutsche einen Bruch an der Lendenwirbelsäule zugezogen.

Verletzungsgefahr bei Nichteinhaltung der Hinweise
Die Klägerin machte vor Gericht geltend, dass Rutschen in Wellenform gefährlich seien, da der Benutzer beim Hinabrutschen abheben und sich dann beim Aufprall auf die Rutschbahn verletzten könne. Das Gericht verwies dagegen auf die an der Rutsche angebrachten Hinweise zur Rutschposition, wonach sitzend und nach vorne gebeugt zu rutschen sei. Ein „ungewolltes Abheben“ sei „physikalisch nicht möglich“, wenn in dieser Position gerutscht werde. Erst wenn der Nutzer entgegen den Hinweisen eine aufrechte Sitzhaltung einnehme, komme er auf einer Welle in eine ungünstige Position, bei der die Beine angehoben würden und die Füße hoch flögen, so dass der Rutschenbenutzer in eine Rückenlage gerate und sich dann unter unglücklichen Umständen auch verletzen könne.

Rutsche für Frauen gesperrt
Unfälle auf Wasserrutschen in Bädern sorgen immer wieder für Aufregung und beschäftigen öfters auch Gerichte. So kam es in der Vergangenheit etwa zu Brüchen von Armen, Beinen oder der Brustwirbelsäule. Auch von Schnittverletzungen und Verbrennungen beim Rutschen wurde schon berichtet. Zudem besteht bei Unfällen die Gefahr für eine Gehirnerschütterung, ein Schleudertrauma oder eine Rippenprellung. Für großes Aufsehen sorgte vor zwei Jahren die Therme im bayerischen Erding. Dort war eine Rutsche für Frauen gesperrt worden, nachdem immer wieder Thermen-Besucherinnen mit Blutungen ins Krankenhaus eingeliefert werden mussten. Es war zu erheblichen Verletzungen im Intimbereich gekommen, da die Frauen mit hoher Geschwindigkeit und mit geöffneten Beinen im Wasser angekommen waren. Die Betreiber dachten damals über Schutzhosen für Frauen nach. (ad)

Bild: Rainer Sturm / pixelio.de

Autoren- und Quelleninformationen

Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.

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