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Rückruf für Knabberartikel: Gesundheitsgefahr durch nicht gekennzeichnetes Allergen

Alfred Domke
Verfasst von Alfred Domke, Redakteur für Gesundheits-News
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4. Januar 2022
in News
Leerer Einkaufswagen im Supermarkt
Die Firma XOX Gebäck GmbH ruft den Knabberartikel „XOX Biene Maja Kartoffelsnack“ zurück, weil nicht ausgeschlossen werden kann, dass dieser Weizen enthält. (Bild: Warakorn/stock.adobe.com)
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Rückruf: Allergen in Knabberartikel nicht gekennzeichnet

Die XOX Gebäck GmbH aus Lauenau (Niedersachsen) hat eine Rückrufaktion für das Produkt „Biene Maja Kartoffelsnack“ gestartet. Nach Angaben des Unternehmens kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Artikel Weizen enthält. Für Menschen, die darauf allergisch reagieren, könnte der Verzehr zur Gesundheitsgefahr werden.

Die XOX Gebäck GmbH aus dem niedersächsischen Lauenau ruft aufgrund von Weizenallergenen den Artikel „XOX Biene Maja Kartoffelsnack“ zurück. „Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass das genannte Produkt Weizen enthält“, schreibt das Unternehmen in einem Rückrufschreiben, dass das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) auf seinem Portal „lebensmittelwarnung.de“ veröffentlicht hat.

Manche Personen sollten auf den Verzehr verzichten

Betroffen von dem Rückruf ist der Artikel: „XOX Biene Maja Kartoffelsnack“, in der 100-Gramm-Packung, Artikelnummer 87274: Die Charge 214 mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) 28.07.2022 und die Charge 215 mit dem MHD 29.07.2022.

Aufgrund möglicher allergischer Reaktionen sollten die Kundinnen und Kunden, die allergisch auf Weizen reagieren, den Rückruf unbedingt beachten und das betroffene Produkt nicht verzehren. Personen, die nicht allergisch auf Weizen oder Weizenerzeugnisse reagieren, können den Knabberartikel bedenkenlos verzehren.

Der Artikel kann bei dem Einzelhändler zurückgegeben werden, bei dem er gekauft wurde. Der Kaufpreis wird erstattet, auch ohne Vorlage des Kassenbons. Das Produkt kann aber auch direkt an den Hersteller geschickt werden. Kundinnen und Kunden erhalten dann Ersatz.

Reaktionen an verschiedenen Organen möglich

Wie die Europäische Stiftung für Allergieforschung (ECARF – European Centre for Allergy Research Foundation) auf ihrer Webseite berichtet, kann eine Weizenallergie an verschiedenen Organen leichte aber auch heftige allergische Reaktionen verursachen.

Wenn der Magen-Darm Trakt betroffen ist, kommt es zu Bauchschmerzen, Erbrechen oder Durchfall. Die Schleimhaut im Mund- und Rachenraum kann wenige Minuten bis Stunden nach der Aufnahme des Allergens kribbeln oder anschwellen.

Die Haut ist ebenfalls möglicher Schauplatz allergischer Reaktionen: Neben Juckreiz oder Nesselsucht kann eine Weizenallergie Neurodermitis-Schübe verstärken oder auslösen. In manchen Fällen sind die Atemwege beteiligt und es kommt zu allergischem Schnupfen oder asthmatischen Beschwerden. Auch schwere Reaktionen sind möglich – bis hin zum anaphylaktischen Schock mit Atemnot und Kreislaufstillstand. (ad)

Autoren- und Quelleninformationen

Dieser Text entspricht den Vorgaben der ärztlichen Fachliteratur, medizinischen Leitlinien sowie aktuellen Studien und wurde von Medizinern und Medizinerinnen geprüft.

Autor:
Alfred Domke
Quellen:
  • European Centre for Allergy Research Foundation (ECARF): Weizenallergie, (Abruf: 04.01.2022), European Centre for Allergy Research Foundation (ECARF)

Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.

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