Aktuell wurde eine Rückrufaktion für eine beliebte Salami eingeleitet, da diese gefährliche Krankheitserreger enthalten kann. Erhältlich war die Salami unter anderem bei Netto, EDEKA und Kaufland.
Wie das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) auf seinem Portal „lebensmittelwarnung.de“ berichtet, wurden in der betroffenen Salami Shigatoxin-bildende Escherichia coli (STEC) Bakterien nachgewiesen. Diese können zu blutigen Durchfallerkrankungen und Nierenschäden führen.
Diese Salami ist betroffen
Die Rückrufaktion bezieht sich auf die „Rein Rind Salami 70g“ der Fa. Franz Wiltmann GmbH & Co. KG. Betroffen sind alle Produkte mit den Mindesthaltbarkeitsdaten 14.08.2025, 21.08.2025 und 25.08.2025 und der Chargennummer L2517700010 (Informationen auf der Verpackungsrückseite). Die Salami wurde deutschlandweit verkauft.
Der Rückruf erfolgt vorsorglich, weil in einer einzelnen Untersuchung Shigatoxin-bildende Escherichia coli (STEC) in dem Produkt nachgewiesen wurden, so der Hinweis des BVL. Diese Bakterien können mit ihren Toxinen schwere Erkrankungen wie blutigen Durchfall und das sogenannte hämolytisch-urämische Syndrom sowie entsprechendes Nierenversagen verursachen.
Welche Beschwerden drohen?
Innerhalb weniger Tage nach der Aufnahme von STEC-Bakterien (meist zwischen zwei und sieben Tage) können fieberhafte Magen-Darm-Bechwerden mit Durchfall und Bauchkrämpfen auftreten und insbesondere bei gesundheitlich empfindlichen Personen wie Kindern, Schwangeren, ältere oder immunsupprimierten Menschen drohen schwere Verläufe, warnt das BVL.
Angesichts des potenziellen Gesundheitsrisikos sei von einem Verzehr der Salami dringend abzuraten. Wer die Salami bereits erworben hat, könne diese in der entsprechenden Einkaufsstätte zurückgegeben und der Kaufpreis werde auch ohne Vorlage des Kassenbons erstattet.
Wann ist ein Arztbesuch angeraten?
Personen, die die Salami gegessen haben und schwere oder anhaltende Symptome entwickeln, wird ein Arztbesuch angeraten, und bei diesem sollte auch auf die Möglichkeit einer EHEC-Infektion hingewiesen werden. Sich ohne Symptome vorbeugend in ärztliche Behandlung zu begeben, ist laut dem BVL nicht sinnvoll. (fp)
Autoren- und Quelleninformationen
Dieser Text entspricht den Vorgaben der ärztlichen Fachliteratur, medizinischen Leitlinien sowie aktuellen Studien und wurde von Medizinern und Medizinerinnen geprüft.
- Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL): Produktrückruf Rinder Salami, 70 Gramm (veröffentlich 01.08.2025), lebensmittelwarnung.de
Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.